Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg beim oeffentlichen Nahverkehr
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Felicitas Tesch (SPD) befasst sich mit der Frage, ob es zutrifft, dass das Land Brandenburg in Berlin für Sonderveranstaltungen kostenlos wirbt, dem Einfluss des Landes Berlin auf die Preise des ÖPNV zu Sonderveranstaltungen und der Frage, warum es kein durchgehendes Ticket aus Berlin zur BUGA nach Potsdam gibt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass kostenlose Werbung des Landes Brandenburg in Berlin für Sonderveranstaltungen dem Senat nicht bekannt sei, dass im Rahmen des ÖPNV-Gesetzes vom 27. Juni 1995 dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Konzipierung einheitlicher Beförderungstarife, Tarif- und Beförderungsbedingungen obliege, und zitiert die Mitteilung des VBB zu den Fragen 2 und 3, wonach, wenn ÖPNV-Leistungen im Rahmen von Sonderveranstaltungen mit angeboten würden, in der Regel Kombi-Tickets vereinbart würden, hierzu erfolgten Verhandlungen und Vertragsabschluss zwischen Verkehrsunternehmen und jeweiligem Veranstalter, wobei entscheidend für die Kalkulation sei, dass dem/den Verkehrsunternehmen keine Mindereinnahmen entstünden, und dass die Entscheidung, dass das Kombi-Ticket zur BUGA 2001 in Potsdam die Fahrtberechtigung im ÖPNV für den räumlichen Geltungsbereich Potsdam AB mit Anschluss von/nach Berlin-Wannsee enthalte, nach ausgiebigen Gesprächen mit den hauptsächlich vor Ort operierenden Verkehrsunternehmen sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen DB Regio, S-Bahn und BVG getroffen worden sei, hierfür habe es folgende Hauptgesichtspunkte gegeben: Das BUGA-Kombi-Ticket habe zum Anliegen, den aus der gesamten Republik anreisenden Besuchern – hauptsächlich auch den Bus- und Pkw-Gästen – den Besuch der unterschiedlichen Schauplätze und Veranstaltungsorte der BUGA in Potsdam mit dem ÖPNV unkompliziert zu ermöglichen, die Einbeziehung des Berliner Tarifgebietes in das Kombi-Ticketangebot zur BUGA hätte den ÖPNV-Preisanteil an der Eintrittskarte erheblich erhöht und damit eine Erhöhung des Gesamtpreises erforderlich gemacht, der Anteil der Besucher aus Berlin, die im Besitz von Zeitkarten für Berlin ABC bzw. BC seien, sei relativ hoch und diese hätten entweder ohnehin – durch Berlin ABC – oder durch die Anschlussregelung von/nach Berlin-Wannsee die Möglichkeit, ohne zusätzlichen Erwerb eines Fahrscheins nach Potsdam zur BUGA zu kommen, hier hätte die Einbeziehung des gesamten Berliner Tarifgebietes nach Auffassung der Verkehrsunternehmen unweigerlich zu Diskussionen über Doppelbezahlung geführt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1608 (Kleine Anfrage Nr. 1608)
Kleine Anfrage Nr. 14/1608 der Abgeordneten Dr. Felicitas Tesch (SPD) über: Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg beim öffentlichen Nahverkehr
Ich frage den Senat:
- Trifft es zu, dass das Land Brandenburg in Berlin für Sonderveranstaltungen kostenlos wirbt?
-
Welchen Einfluss hat das Land Berlin auf die Preise des ÖPNV zu Sonderveranstaltungen?
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Warum gibt es kein durchgehendes Ticket aus Berlin zur BUGA nach Potsdam?
Berlin, den 4. März 2001
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1608
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Kostenlose Werbung des Landes Brandenburg in Berlin für Sonderveranstaltungen ist dem Senat nicht bekannt.
Im Rahmen des ÖPNV-Gesetzes vom 27. Juni 1995 obliegt dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Konzipierung einheitlicher Beförderungstarife, Tarif- und Beförderungsbedingungen. Der VBB teilte uns zu den Fragen 2 und 3 Folgendes mit:
Zu 2.:
„Wenn ÖPNV-Leistungen im Rahmen von Sonderveranstaltungen mit angeboten werden, werden in der Regel Kombi-Tickets vereinbart. Hierzu erfolgen Verhandlungen und Vertragsabschluss zwischen Verkehrsunternehmen und jeweiligem Veranstalter; wobei entscheidend für die Kalkulation ist, dass dem/den Verkehrsunternehmen keine Mindereinnahmen entstehen.“
Zu 3.:
„Die Entscheidung, dass das Kombi-Ticket zur BUGA 2001 in Potsdam die Fahrtberechtigung im ÖPNV für den räumlichen Geltungsbereich Potsdam AB mit Anschluss von/nach Berlin-Wannsee enthält, wurde nach ausgiebigen Gesprächen mit den hauptsächlich vor Ort operierenden Verkehrsunternehmen sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen DB Regio, S-Bahn und BVG getroffen.
Hierfür gab es folgende Hauptgesichtspunkte:
• Das BUGA-Kombi-Ticket hat zum Anliegen, den aus der gesamten Republik anreisenden Besuchern – hauptsächlich auch den Bus- und Pkw-Gästen – den Besuch der unterschiedlichen Schauplätze und Veranstaltungsorte der BUGA in Potsdam mit dem ÖPNV unkompliziert zu ermöglichen.
• Die Einbeziehung des Berliner Tarifgebietes in das Kombi-Ticketangebot zur BUGA hätte den ÖPNV-Preisanteil an der Eintrittskarte erheblich erhöht und damit eine Erhöhung des Gesamtpreises erforderlich gemacht.
• Der Anteil der Besucher aus Berlin, die im Besitz von Zeitkarten für Berlin ABC bzw. BC sind, ist relativ hoch und diese haben entweder ohnehin – durch Berlin ABC – oder durch die Anschlussregelung von/nach Berlin-Wannsee die Möglichkeit, ohne zusätzlichen Erwerb eines Fahrscheins nach Potsdam zur BUGA zu kommen. Hier hätte die Einbeziehung des gesamten Berliner Tarifgebietes nach Auffassung der Verkehrsunternehmen unweigerlich zu Diskussionen über Doppelbezahlung geführt.“
Berlin, den 17. April 2001
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt