BVG planlos

BVG planlos

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Frage, warum der Wirtschaftsplan der BVG nicht rechtzeitig zum Jahresbeginn 2001 beschlossen wurde, wann er beschlossen wird und auf welcher Grundlage die BVG in den ersten drei Monaten 2001 ohne Wirtschaftsplan arbeitete, und der Frage, in welcher Art und Weise der Senat im Aufsichtsrat und in der Gewährträgerversammlung der BVG auf den Inhalt und die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan gewirkt hat. Der Senator für Wirtschaft und Technologie, Wolfgang Branoner, erklärt, dass die Antwort auf Informationen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) basiere, in der Aufsichtsratssitzung am 18. Oktober 2000 habe der Vorstand den Aufsichtsrat informiert, dass nach den der BVG vom November 2000 vorliegenden Informationen über Fördermaßnahmen des Landes Berlin für das Jahr 2001 eine strukturelle Neuplanung der Wirtschaftsplanung 2001 bis 2008 erforderlich sei, die dazu notwendige Überarbeitung habe eine Verschiebung der Feststellung des Wirtschaftsplans 2001 auf die erste Sitzung des Aufsichtsrates 2001 notwendig gemacht, die Aufsichtsratsmitglieder seien diesem Vorschlag gefolgt, der Wirtschaftsplan 2001 sei nunmehr in der Aufsichtsratssitzung am 9. April 2001 festgestellt worden, dieser Sitzung sei bereits am 12. März 2001 die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Aufsichtsrates vorausgegangen, in den ersten Monaten des Jahres 2001 habe die BVG auf der Grundlage einer vom Vorstand genehmigten sogenannten „vorläufigen“ Wirtschaftsführung gearbeitet, die die Aufrechterhaltung der betrieblichen Funktionen sichergestellt habe, und dass der Aufsichtsrat gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3. des Berliner Betriebegesetzes (BerlBG) über die Feststellung des Wirtschaftsplans entscheide.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1656 (Kleine Anfrage Nr. 1656)

Kleine Anfrage Nr. 14/1656 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: BVG planlos?

Ich frage den Senat:

  1. Warum wurde der Wirtschaftsplan der BVG nicht rechtzeitig zum Jahresbeginn 2001 beschlossen, wann wird er beschlossen, und auf welcher Grundlage arbeitete die BVG in den ersten drei Monaten 2001 ohne Wirtschaftsplan?

  2. In welcher Art und Weise hat der Senat im Aufsichtsrat und in der Gewährträgerversammlung der BVG auf den Inhalt und die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan gewirkt?

Berlin, den 21. März 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1656

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die Antwort basiert auf Informationen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). In der Aufsichtsratssitzung am 18. Oktober 2000 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat, dass nach den der BVG vom November 2000 vorliegenden Informationen über Fördermaßnahmen des Landes Berlin für das Jahr 2001 eine strukturelle Neuplanung der Wirtschaftsplanung 2001 bis 2008 erforderlich ist. Die dazu notwendige Überarbeitung machte eine Verschiebung der Feststellung des Wirtschaftsplans 2001 auf die erste Sitzung des Aufsichtsrates 2001 notwendig. Die Aufsichtsratsmitglieder sind diesem Vorschlag gefolgt.

Der Wirtschaftsplan 2001 wurde nunmehr in der Aufsichtsratssitzung am 9. April 2001 festgestellt. Dieser Sitzung ist bereits am 12. März 2001 die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Aufsichtsrates vorausgegangen. In den ersten Monaten des Jahres 2001 arbeitete die BVG auf der Grundlage einer vom Vorstand genehmigten sogenannten „vorläufigen“ Wirtschaftsführung, die die Aufrechterhaltung der betrieblichen Funktionen sicherstellte.

Zu 2.:

Der Aufsichtsrat entscheidet gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3. des Berliner Betriebegesetzes (BerlBG) über die Feststellung des Wirtschaftsplans.

Berlin, den 11. April 2001

Wolfgang Branoner Senator für Wirtschaft und Technologie

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt