Masterplan Hafenkonzeption

Masterplan Hafenkonzeption

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Frage, was der Masterplan Hafenkonzeption Berlin-Brandenburg ist, wer diesen Plan auf wessen Veranlassung erarbeitet, wer in die Erarbeitung eingebunden ist, welche Kriterien für Nutzung von Hafenanlagen bzw. Umschlagstellen diesem Plan zugrunde gelegt werden, wann dieser Plan wem vorgestellt wird und ob eine Beschlussfassung über diesen Plan im Abgeordnetenhaus vorgesehen ist, wenn nein, warum nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass im Rahmen einer Untersuchung zur Hafenentwicklung Berlin (Masterplan) die Fragestellung der notwendigen Hafenkapazitäten für das Land Berlin unter Berücksichtigung verkehrlicher, städtebaulicher und betrieblicher Gesichtspunkte umsetzungsorientiert bearbeitet werde, dass Auftraggeber die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe (BEHALA) seien und Auftragnehmer die HPC Hamburg Port Consulting GmbH, dass die Untersuchungen durch einen Lenkungsausschuss begleitet würden, Mitglieder seien Vertreter der Verwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg, die BEHALA, die IHK, der Bundesverband der Binnenschifffahrt und die betroffenen Bezirke, dass vor dem Hintergrund der verkehrspolitischen Zielstellung einer stärkeren Nutzung der Binnenschifffahrt und der betriebswirtschaftlichen Erfordernisse der Häfen bzw. wasserseitigen Umschlagstellen Nachfrage- und Angebotspotentiale sowie logistische Abläufe insbesondere in Kooperation mit anderen Verkehrsträger erarbeitet würden, neben den verkehrlichen Erfordernissen würden für jede einzelne Zugangsstelle auch städtebauliche und betriebliche Belange berücksichtigt und in eine abschließende Abwägung einbezogen, die Hafenkonzeption des Landes Brandenburg sei ebenfalls Bestandteil der Überlegungen, dass nach Fertigstellung der Untersuchung zur Hafenentwicklung Berlin zum Ende des I. Quartals 2001 die Ergebnisse den Senatsmitgliedern zur Kenntnis gegeben würden, der Vorstand der BEHALA werde den Aufsichtsrat des Unternehmens unterrichten, und dass nein, da es sich nur um einen Teilaspekt eines fortzuschreibenden Güterverkehrskonzeptes handle, der Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie habe allerdings in seiner Sitzung am 27. November 2000 darum gebeten, nach Fertigstellung über den Masterplan Bericht zu erhalten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1350 (Kleine Anfrage Nr. 1350)

Kleine Anfrage Nr. 14/1350 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Masterplan Hafenkonzeption?

Ich frage den Senat:

  1. Was ist der Masterplan Hafenkonzeption Berlin-Brandenburg?

  2. Wer erarbeitet diesen Plan auf wessen Veranlassung?

  3. Wer ist in die Erarbeitung eingebunden?

  4. Welche Kriterien für Nutzung von Hafenanlagen bzw. Umschlagstellen werden diesem Plan zugrunde gelegt?

  5. Wann wird dieser Plan wem vorgestellt?

  6. Ist eine Beschlussfassung über diesen Plan im Abgeordnetenhaus vorgesehen, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. Dezember 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1350

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Im Rahmen einer Untersuchung zur Hafenentwicklung Berlin (Masterplan) wird die Fragestellung der notwendigen Hafenkapazitäten für das Land Berlin unter Berücksichtigung verkehrlicher, städtebaulicher und betrieblicher Gesichtspunkte umsetzungsorientiert bearbeitet.

Zu 2.:

Auftraggeber sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe (BEHALA). Auftragnehmer ist die HPC Hamburg Port Consulting GmbH.

Zu 3.:

Die Untersuchungen werden durch einen Lenkungsausschuss begleitet. Mitglieder sind Vertreter der Verwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg, die BEHALA, die IHK, der Bundesverband der Binnenschifffahrt und die betroffenen Bezirke.

Zu 4.:

Vor dem Hintergrund der verkehrspolitischen Zielstellung einer stärkeren Nutzung der Binnenschifffahrt und der betriebswirtschaftlichen Erfordernisse der Häfen bzw. wasserseitigen Umschlagstellen werden Nachfrage- und Angebotspotentiale sowie logistische Abläufe insbesondere in Kooperation mit anderen Verkehrsträger erarbeitet.

Neben den verkehrlichen Erfordernissen werden für jede einzelne Zugangsstelle auch städtebauliche und betriebliche Belange berücksichtigt und in eine abschließende Abwägung einbezogen. Die Hafenkonzeption des Landes Brandenburg ist ebenfalls Bestandteil der Überlegungen.

Zu 5.:

Nach Fertigstellung der Untersuchung zur Hafenentwicklung Berlin zum Ende des I. Quartals 2001 werden die Ergebnisse den Senatsmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Der Vorstand der BEHALA wird den Aufsichtsrat des Unternehmens unterrichten.

Zu 6.:

Nein, da es sich nur um einen Teilaspekt eines fortzuschreibenden Güterverkehrskonzeptes handelt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie hat allerdings in seiner Sitzung am 27. November 2000 darum gebeten, nach Fertigstellung über den Masterplan Bericht zu erhalten.

Berlin, den 19. Januar 2001

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt