Strafzahlungen an die Firma ADtranz wegen nicht abgenommener U-Bahnzuege

Strafzahlungen an die Firma ADtranz wegen nicht abgenommener U-Bahnzuege

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Burkhard Müller-Schoenau (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Firma ADtranz über Strafzahlungen für die von der BVG bestellte, aber nicht abgerufene U-Bahnzüge („Mindermengenzuschlag“), den Forderungen der Firma ADtranz in dieser Angelegenheit, den bereits vereinbarten Zahlungen und ihrer Finanzierung, der Frage, ob inzwischen geklärt ist, ob und in welcher Höhe die Anschaffung von U-Bahnzügen aus Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden kann und wenn ja, mit welchem Ergebnis, dem Zeitpunkt, zu dem der Senat dem Hauptausschuss den angekündigten Bericht über die Verhandlungen zum Mindermengenzuschlag und über die Entscheidung, ob die Förderung mit GVFG-Mitteln bewilligt ist, liefert, und der haushaltsmäßigen Veranschlagung der Risiken im Zusammenhang mit der Zahlung des Mindermengenzuschlags. Der Senator für Wirtschaft und Technologie, Branoner, erklärt, dass der Vertrag zwischen der Firma ADtranz und der BVG vorsehe, dass bei der Abnahme von nur 46 U-Bahnzügen der Baureihe H pro Zug ein höherer Preis zu entrichten sei, da die BVG keinen über die 46 Züge hinausgehenden Bedarf sehe, werde sie die Option zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages in Anspruch nehmen, dass ausgehend von den Gesamtinvestitionen (siehe Antwort zu 1. und 2.) und unter Anrechnung der von der BVG ersparten Instandhaltungsaufwendungen für die alten U-Bahnfahrzeuge sich der Senat entschlossen habe, die BVG bei ihren Verpflichtungen gegenüber der Firma ADtranz zu unterstützen, in Anlehnung an die Bestimmungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und unter Berücksichtigung der zulässigen Förderquote sollten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, in diesem Zusammenhang seien der BVG bisher 172,5 Mio. DM fest zugesagt worden, eine Entscheidung darüber, wann und in welcher Höhe weitere Haushaltsmittel bereitgestellt werden könnten, sei von der Höhe der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den ÖPNV abhängig, und dass der Bericht vorliege.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1032 (Kleine Anfrage Nr. 1032)

Kleine Anfrage Nr. 14/1032 des Abgeordneten Burkhard Müller-Schoenau (Bündnis 90/Die Grünen) über Strafzahlungen an die Firma ADtranz wegen nicht abgenommener U-Bahnzüge

Ich frage den Senat

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit der Firma ADtranz über Strafzahlungen für die von der BVG bestellte, aber nicht abgerufene U-Bahnzüge („Mindermengenzuschlag“)?

  2. Welche Forderungen erhebt die Firma ADTranz in dieser Angelegenheit, welche Zahlungen sind bereits vereinbart, und wie werden sie finanziert?

  3. Ist inzwischen geklärt, ob und in welcher Höhe die Anschaffung von U-Bahnzügen aus Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

  4. Wann liefert der Senat dem Hauptausschuss den angekündigten Bericht über die Verhandlungen zum Mindermengenzuschlag und über die Entscheidung, ob die Förderung mit GVFG-Mitteln bewilligt ist?

  5. Wie sind die Risiken im Zusammenhang mit der Zahlung des Mindermengenzuschlags haushaltsmäßig veranschlagt?

Berlin, den 11. August 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1032

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Der Vertrag zwischen der Firma ADtranz und der BVG sieht vor, dass bei der Abnahme von nur 46 U-Bahnzügen der Baureihe H pro Zug ein höherer Preis zu entrichten ist. Da die BVG keinen über die 46 Züge hinausgehenden Bedarf sieht, wird sie die Option zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages in Anspruch nehmen.

Zu 3. und 5.:

Ausgehend von den Gesamtinvestitionen (siehe Antwort zu 1. und 2.) und unter Anrechnung der von der BVG ersparten Instandhaltungsaufwendungen für die alten U-Bahnfahrzeuge, hat sich der Senat entschlossen, die BVG bei ihren Verpflichtungen gegenüber der Firma ADtranz zu unterstützen. In Anlehnung an die Bestimmungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und unter Berücksichtigung der zulässigen Förderquote sollen in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang sind der BVG bisher 172,5 Mio. DM fest zugesagt worden. Eine Entscheidung darüber, wann und in welcher Höhe weitere Haushaltsmittel bereitgestellt werden können, ist von der Höhe der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den ÖPNV abhängig.

Zu 4.:

Der Bericht liegt vor.

Berlin, den 8. Januar 2001

Branoner Senator für Wirtschaft und Technologie

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt