Strassenbahnlinie 20 zwischen Friedrichshain und Kreuzberg
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS) befasst sich mit der Entwicklung des Fahrgastaufkommens und der Kundenzufriedenheit seit der Inbetriebnahme der neuen Endhaltestelle der Straßenbahn auf der Warschauer Brücke, dem Zeithorizont, den der Senat für eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln für realistisch hält, den für eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln untersuchten Trassenführungen und den Kriterien, die für die Beurteilung der Eignung herangezogen werden, den Kostenschätzungen für die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln, den Finanzierungsquellen des Bundes und/oder der EU, die für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln herangezogen werden, und der Höhe des jeweiligen Ko-Finanzierungsanteils des Landes Berlin sowie dem Umfang und dem Zeitraum, in dem die Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln in der Investitionsplanung des Landes Berlin sowie bei der Beantragung von Drittmitteln berücksichtigt wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt im Zwischenbericht, dass dem Senat keine Zahlen über das Fahrgastaufkommen oder Äußerungen über die Kundenzufriedenheit auf der Verlängerungsstrecke der Straßenbahn zum U-Bahnhof Warschauer Straße vorlägen, daher habe er die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um diesbezügliche Angaben ersucht, es werde um Fristverlängerung bis Ende September 2000 gebeten, dass im Programm der Umsetzung von Straßenbahnneubaustrecken das Vorhaben nach 2005 vorgesehen sei, dass Vorzugslösung wäre eine weitgehend geradlinige Führung der Straßenbahn von der Warschauer Brücke zum Hermannplatz, in Kürze werde mit der Trassierungsstudie begonnen, dass für eine erste Grobkostenschätzung vom Erfahrungswert 20 Mio. DM je km ausgegangen werde, daraus ergäben sich für die rund 5 km lange Strecke Kosten von ca. 100 Mio. DM, dass für die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs zurzeit als Finanzierungsquellen des Bundes das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IFG) – für beide hat das Land Berlin unterschiedlich hohe Komplementäranteile beizusteuern – und das Regionalisierungsgesetz (RegG) zur Verfügung stünden, der Einsatz von EU-Mitteln für den Ausbau der Straßenbahnlinie 20 nicht geplant sei, und dass inwieweit diese Finanzierungsquellen nach 2005 für eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 noch herangezogen werden könnten, der Senat gegenwärtig nicht abschätzen könne; im Schlussbericht wird die Stellungnahme der BVG wiedergegeben, wonach nach unseren Feststellungen sich die Besetzungswerte der Linie 20 im Vergleich zu den bisherigen Auslastungen nicht wesentlich verändert hätten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheine eine exakte Bemessung der Fahrgastzahlen zu Vergleichszwecken jedoch wenig sinnvoll, da durch die Ferienzeit eine spürbar geringere Nachfrage bestehe, bisherige Beobachtungen unserer Fahrpersonal- und Aufsichtskräfte beschrieben eine hohe Akzeptanz der erfolgten Streckenerweiterung, besonders erfreulich sei die zu verzeichnende Zunahme der Besetzung im neu eingerichteten Nachtexpress der Linie 20, die sich konstant über alle Betriebstage zeige.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1009 (Kleine Anfrage Nr. 1009)
Kleine Anfrage Nr. 14/1009 des Abgeordneten Frederik Over (PDS) über: Straßenbahnlinie 20 zwischen Friedrichshain und Kreuzberg
Ich frage den Senat:
- Wie hat sich das Fahrgastaufkommen und die Kundenzufriedenheit seit der Inbetriebnahme der neuen Endhaltestelle der Straßenbahn auf der Warschauer Brücke entwickelt?
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Welchen Zeithorizont hält der Senat für eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln für realistisch?
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Welche Trassenführungen werden für eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln untersucht, und welche Kriterien werden für die Beurteilung der Eignung herangezogen?
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Welche Kostenschätzungen existieren für die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln?
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Welche Finanzierungsquellen des Bundes und/oder der EU können für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln herangezogen werden, und wie hoch ist der jeweilige Ko-Finanzierungsanteil des Landes Berlin?
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In welchem Umfang und in welchem Zeitraum wird die Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 nach Kreuzberg/Neukölln in der Investitionsplanung des Landes Berlin sowie bei der Beantragung von Drittmitteln berücksichtigt?
Berlin, den 2. August 2000
Antwort (Zwischenbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1009
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Dem Senat liegen keine Zahlen über das Fahrgastaufkommen oder Äußerungen über die Kundenzufriedenheit auf der Verlängerungsstrecke der Straßenbahn zum U-Bahnhof Warschauer Straße vor, daher haben wir die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um diesbezügliche Angaben ersucht. Es wird um Fristverlängerung bis Ende September 2000 gebeten.
Zu 2.:
Im Programm der Umsetzung von Straßenbahnneubaustrecken ist das Vorhaben nach 2005 vorgesehen.
Zu 3.:
Vorzugslösung wäre eine weitgehend geradlinige Führung der Straßenbahn von der Warschauer Brücke zum Hermannplatz. In Kürze wird mit der Trassierungsstudie begonnen.
Zu 4.:
Für eine erste Grobkostenschätzung wird vom Erfahrungswert 20 Mio. DM je km ausgegangen. Daraus ergeben sich für die rund 5 km lange Strecke Kosten von ca. 100 Mio. DM.
Zu 5. und 6.:
Für die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs stehen zurzeit als Finanzierungsquellen des Bundes das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IFG) – für beide hat das Land Berlin unterschiedlich hohe Komplementäranteile beizusteuern – und das Regionalisierungsgesetz (RegG) zur Verfügung.
Der Einsatz von EU-Mitteln für den Ausbau der Straßenbahnlinie 20 ist nicht geplant.
Inwieweit diese Finanzierungsquellen nach 2005 für eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 20 noch herangezogen werden können, kann der Senat gegenwärtig nicht abschätzen.
Berlin, den 25. August 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1009
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die um Beantwortung der Frage 1 gebetenen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben folgende Stellungnahme abgegeben:
„Nach unseren Feststellungen haben sich die Besetzungswerte der Linie 20 im Vergleich zu den bisherigen Auslastungen nicht wesentlich verändert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint eine exakte Bemessung der Fahrgastzahlen zu Vergleichszwecken jedoch wenig sinnvoll, da durch die Ferienzeit eine spürbar geringere Nachfrage besteht. Bisherige Beobachtungen unserer Fahrpersonal- und Aufsichtskräfte beschreiben eine hohe Akzeptanz der erfolgten Streckenerweiterung. Besonders erfreulich ist die zu verzeichnende Zunahme der Besetzung im neu eingerichteten Nachtexpress der Linie 20, die sich konstant über alle Betriebstage zeigt.“
Berlin, den 14. September 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt