Beruecksichtigung von Strassenbahnplanungen bei aktuellen Bruecken- und Strassenbauten
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) befasst sich mit der Frage, ob der Senat eine weitere Verlängerung der jetzt am Universitätsklinikum Rudolf Virchow endenden Straßenbahnstrecke Richtung Moabit mittel- bis langfristig für sinnvoll hält, dem Wissen des Senats, dass bei der Planfeststellung für den Neubau der Ludwig-Hoffmann-Brücke über den Westhafenkanal eine mögliche Verlängerung der betreffenden Straßenbahnstrecke Richtung Moabit nicht berücksichtigt wurde, der Frage, ob eine Straßenbahnstrecke über die neu zu bauende Ludwig-Hoffmann-Brücke gebaut werden kann und welche Umbauten dann vorgenommen werden müssten, die bei rechtzeitiger Berücksichtigung nicht notwendig gewesen wären, der Frage, wie jetzt noch entsprechend die Planungen so geändert werden können, dass bei einem eventuellen Bau der Straßenbahn möglichst geringe Umbauten an der Brücke notwendig sind, und der Frage, ob es der Senat nicht grundsätzlich für erforderlich hält, bei allen vergleichbaren Planungen in Berlin immer eine eventuell vorhandene Relevanz für den Straßenbahnausbau zu berücksichtigen, wie er es z. B. beim Ausbau der Daumstraße in Spandau bereits getan hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Dr. Hans Stimmann, erklärt, dass ja, der Senat plane den Bau der Streckenverlängerung im Zeitraum 2005/06, der Termin sei aber noch mit dem Wasserstraßen-Neubauamt Berlin im Hinblick auf den Bau der neuen Ludwig-Hoffmann-Brücke abzustimmen, dass der Neubau der Ludwig-Hoffmann-Brücke auf Grund der angrenzenden örtlichen Zwangspunkte in den räumlichen Grenzen des heute vorhandenen Brückenbauwerkes erfolge, da wegen des ohnehin zu berücksichtigenden Schwerverkehrs die Tragfähigkeit sowohl der vorhandenen als auch der neuen Brücke ausreichend für die Aufnahme einer Straßenbahnstrecke sei, könne der Einbau von Straßenbahngleisen jederzeit erfolgen, bei der weiteren Planung des Brückenneubaues werde der Einbau der Gleise konstruktiv berücksichtigt werden, und dass bei anstehender Erneuerung bzw. bei geplantem Neubau von Straßen und Brücken in jedem Falle eine Prüfung auf Relevanz zu Straßenbahnplanungen erfolge.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/831 (Kleine Anfrage Nr. 831)
Kleine Anfrage Nr. 14/831 des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) über: Berücksichtigung von Straßenbahnplanungen bei aktuellen Brücken- und Straßenbauten
Ich frage den Senat:
- Hält der Senat eine weitere Verlängerung der jetzt am Universitätsklinikum Rudolf Virchow endenden Straßenbahnstrecke Richtung Moabit mittel- bis langfristig für sinnvoll?
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Ist dem Senat bekannt, dass bei der Planfeststellung für den Neubau der Ludwig-Hoffmann-Brücke über den Westhafenkanal eine mögliche Verlängerung der betreffenden Straßenbahnstrecke Richtung Moabit nicht berücksichtigt wurde?
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Kann eine Straßenbahnstrecke über die neu zu bauende Ludwig-Hoffmann-Brücke gebaut werden? Welche Umbauten müssten dann vorgenommen werden, die bei rechtzeitiger Berücksichtigung nicht notwendig gewesen wären?
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Wie können jetzt noch entsprechend die Planungen so geändert werden, dass bei einem eventuellen Bau der Straßenbahn möglichst geringe Umbauten an der Brücke notwendig sind?
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Hält es der Senat nicht grundsätzlich für erforderlich, bei allen vergleichbaren Planungen in Berlin immer eine eventuell vorhandene Relevanz für den Straßenbahnausbau zu berücksichtigen, wie er es z. B. beim Ausbau der Daumstraße in Spandau bereits getan hat?
Berlin, den 27. Juni 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 831
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Ja, der Senat plant den Bau der Streckenverlängerung im Zeitraum 2005/06. Der Termin ist aber noch mit dem Wasserstraßen-Neubauamt Berlin im Hinblick auf den Bau der neuen Ludwig-Hoffmann-Brücke abzustimmen.
Zu 2. bis 4.:
Der Neubau der Ludwig-Hoffmann-Brücke erfolgt auf Grund der angrenzenden örtlichen Zwangspunkte in den räumlichen Grenzen des heute vorhandenen Brückenbauwerkes. Da wegen des ohnehin zu berücksichtigenden Schwerverkehrs die Tragfähigkeit sowohl der vorhandenen als auch der neuen Brücke ausreichend für die Aufnahme einer Straßenbahnstrecke ist, kann der Einbau von Straßenbahngleisen jederzeit erfolgen. Bei der weiteren Planung des Brückenneubaues wird der Einbau der Gleise konstruktiv berücksichtigt werden.
Zu 5.:
Bei anstehender Erneuerung bzw. bei geplantem Neubau von Straßen und Brücken erfolgt in jedem Falle eine Prüfung auf Relevanz zu Straßenbahnplanungen.
Berlin, den 13. Juli 2000
Dr. Hans Stimmann Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt