Anhalter Bahn
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit dem Stand des Planfeststellungsverfahrens für die Anhalter Bahn, dem Zeitpunkt und den Zügen, für die welche Brücken über den Teltowkanal gebaut wurden, dem Zeitpunkt des Baus einer Behelfsbrücke, dem Auftraggeber für den Wiederaufbau der S-Bahn S 25, der Einbindung in die Bauplanung für den Wiederaufbau der S 25, der Grundlage für den Neubau der Brücke am S-Bahnhof Südende und den Kosten für den Neubau der Brücke am S-Bahnhof Südende und deren Träger. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass zum Wiederaufbau der Anhalter Bahn auf Berliner Gebiet zum Planfeststellungsabschnitt I (Südkreuz (ausschließlich)–Lichterfelde Ost) nach erfolgtem Anhörungsverfahren die Unterlagen inzwischen dem Eisenbahn-Bundesamt übergeben worden seien, im Planfeststellungsabschnitt II (Lichterfelde Ost (ausschließlich)–Landesgrenze) werde das Anhörungsverfahren in Kürze abgeschlossen sein, dass über den Teltowkanal derzeit nur eine eingleisige S-Bahn-Brücke führe, die Widerlager und ein früherer Fernbahnüberbau zur Wiederinbetriebnahme der S 25 im Jahr 1995 grundsaniert worden seien, dass die Daten früherer Brückenbauwerke nicht vorlägen und die Ermittlung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand nach sich ziehen würde, dass zum Neubau der Straßenbrücke Steglitzer Damm über die Anhalter Bahn zum einen das Verlangen des Landes Berlin bestanden habe, wegen des nach Ablauf der Lebensdauer schlechten Zustands einzelne Brückenteile zu erneuern, andererseits das Verlangen der Deutschen Bahn AG im Hinblick auf den Wiederaufbau der Anhalter Bahn in leicht veränderter Gleislage und unter Berücksichtigung des Elektrifizierungsprofils ebenfalls Brückenbereiche in neuer Form zu errichten, dass zu den sich aus diesen Verlangen ergebenden Baumaßnahmen eine Vereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) geschlossen worden sei, und dass gemäß der gemeinsamen Vereinbarung nach EKrG Kosten in Höhe von 3,1 Mio. DM auf das Land Berlin und 4,5 Mio. DM auf die DB AG entfielen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/590 (Kleine Anfrage Nr. 590)
Kleine Anfrage Nr. 14/590 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Anhalter Bahn
Ich frage den Senat:
- Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens für die Anhalter Bahn?
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Wann wurden welche Brücken über den Teltowkanal für welche Züge gebaut?
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Wann wurde eine Behelfsbrücke gebaut?
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Wer ist der Auftraggeber für den Wiederaufbau der S-Bahn S 25?
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Wer ist in welcher Weise in die Bauplanung für den Wiederaufbau der S 25 eingebunden?
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Auf welcher Grundlage erfolgt der Neubau der Brücke am S-Bahnhof Südende?
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Welche Kosten entstehen durch den Neubau der Brücke am S-Bahnhof Südende, und wer trägt diese Kosten?
Berlin, den 10. Mai 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 590
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Z 1.
Zum Wiederaufbau der Anhalter Bahn auf Berliner Gebiet sind zum Planfeststellungsabschnitt I (Südkreuz (ausschließlich) – Lichterfelde Ost) nach erfolgtem Anhörungsverfahren die Unterlagen inzwischen dem Eisenbahn-Bundesamt übergeben worden, im Planfeststellungsabschnitt II (Lichterfelde Ost (ausschließlich) – Landesgrenze) wird das Anhörungsverfahren in Kürze abgeschlossen sein.
Zu 2. und 3.:
Über den Teltowkanal führt derzeit nur eine eingleisige S-Bahn-Brücke. Die Widerlager und ein früherer Fernbahnüberbau wurden zur Wiederinbetriebnahme der S 25 im Jahr 1995 grundsaniert.
Die Daten früherer Brückenbauwerke liegen nicht vor, die Ermittlung würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand nach sich ziehen.
Zu 6.:
Zum Neubau der Straßenbrücke Steglitzer Damm über die Anhalter Bahn bestand zum Einen das Verlangen des Landes Berlin, wegen des nach Ablauf der Lebensdauer schlechten Zustands einzelne Brückenteile zu erneuern, andererseits das Verlangen der Deutschen Bahn AG im Hinblick auf den Wiederaufbau der Anhalter Bahn in leicht veränderter Gleislage und unter Berücksichtigung des Elektrifizierungsprofils ebenfalls Brückenbereiche in neuer Form zu errichten.
Zu den sich aus diesen Verlangen ergebenen Baumaßnahmen wurde eine Vereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) geschlossen.
Zu 7.:
Gemäß der gemeinsamen Vereinbarung nach EkrG entfallen Kosten in Höhe von 3,1 Mio. DM auf das Land Berlin und 4,5 Mio. DM auf die DB AG.
Berlin, den 29. Mai 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt