Geschwindigkeiten des Eisenbahnverkehrs zwischen Hamburg und Berlin
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, den baubedingten Einschränkungen sowie der Organisation der Zwischenhalte im Schienenfernverkehr auf der Verbindung Hamburg–Berlin. Der Senat berichtet, dass die eingesetzten ICE-Züge trotz einer fahrzeugseitig zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h auf der noch nicht vollständig fertiggestellten Infrastruktur des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) Nr. 2 maximal 155 km/h fahren können; die fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei 115 bis 116 km/h. Um größere Reisezeitverluste auf der Gesamtrelation zu vermeiden, verteidigt die Bauverwaltung das von der Deutschen Bahn AG praktizierte System alternierender Zwischenhalte, bei dem die Züge abwechselnd entweder in Wittenberge oder in Hamburg-Bergedorf halten. Nach dem vollständigen Abschluss der Ausbaumaßnahmen für 160 km/h wird ohne Zwischenstopp ein Fahrzeitgewinn von 17 bis 19 Minuten prognostiziert.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5172 (inkl. Zwischen- und Schlussbericht)
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5172
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Geschwindigkeiten des Eisenbahnverkehrs zwischen Hamburg und Berlin
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit des ICE, wie hoch ist die zulässige Geschwindigkeit, die er zwischen Hamburg und Berlin fahren darf, und welche Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt der ICE zwischen Berlin Ostbahnhof und Hamburg Hauptbahnhof?
2. Auf welchen Streckenabschnitten wird aus welchen Gründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h auf welches Maß warum zwischen Hamburg und Berlin unterschritten?
3. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass wegen der Transrapid-Planung die Langsamfahrstelle im Bereich Wittenberge seit Jahren schon anhält, auf der anderen Seite aber wegen des angeblich zu großen Fahrtzeitverlustes nur jeder zweite Intercity-Zug in Wittenberge hält?
4. Vorausgesetzt die baubedingten Langsamfahrstellen zwischen Hamburg und Berlin könnten beseitigt werden, wie hoch wäre dann der Reisezeitgewinn zwischen Berlin und Hamburg?
5. Wie hoch wäre der Reisezeitverlust durch einen ständigen Halt in Wittenberge bei
• a) der bestehenden Langsamfahrstelle,
• b) der beseitigten Langsamfahrstelle im Bereich Wittenberge?
Auszüge aus den amtlichen Berichten des Senats
Vorbemerkung zum Schlussbericht: Der Senat hatte die spezifischen Fragen im Sommer 1999 der Deutschen Bahn AG mit der Bitte um Beantwortung übermittelt. Trotz mehrfacher behördlicher Nachfragen hat das Schienenunternehmen bis zum Redaktionsschluss im Frühjahr 2000 keine Stellungnahme zu den Detailabschnitten abgegeben, sodass sich die verbleibenden Antworten auf die dem Senat vorliegenden Allgemeininformationen stützen müssen.
Zu 1.:
Nach den dem Senat vorliegenden allgemeinen Informationen beträgt die bauartbedingte, zulässige Höchstgeschwindigkeit der Triebzüge der Typen ICE 1 und ICE 2 prinzipiell 280 km/h. Auf der Bestandsinfrastruktur zwischen Hamburg und Berlin können die hier eingesetzten ICE 2-Züge nach Kenntnissen des Senats gegenwärtig jedoch maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 155 km/h fahren. Die reale Durchschnittsgeschwindigkeit des ICE-Zugpaares zwischen Berlin Ostbahnhof und Hamburg Hauptbahnhof beläuft sich laut Fahrplan auf 115 bzw. 116 km/h.
Zu 2. und 5.:
Keine behördlichen Angaben möglich (fehlende Zuarbeit der Deutschen Bahn AG).
Zu 3.:
Der umfassende Umbau des Bahnhofes Wittenberge im Rahmen des wichtigen Schienen-Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) Nr. 2 ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es besteht aus der Sicht des Senats kein sachlicher Zusammenhang mit den parallel geführten Diskussionen und Planungen zum Transrapid.
Neben den in den Hauptzentren Hamburg und Berlin bedienten Bahnhöfen legt der Fernverkehrsfahrplan fest, dass jeder zweite IC-Zug alternierend entweder in Wittenberge oder in Hamburg-Bergedorf einen regulären Verkehrshalt einlegt; zudem halten fünf IC-Züge zusätzlich in Ludwigslust. Dieses flexible System alternierender Verkehrshalte ermöglicht die direkte Erschließung und Bedienung dieser Zwischenpunkte durch die IC-Züge, ohne den Nachteil größerer Reisezeitverluste für die Fernreisenden auf der Kernrelation Hamburg – Berlin auszulösen. Mit diesen Zwischenhalten ist zudem eine deutliche Erhöhung von Umsteigeverbindungen zu weiteren regionalen Zielen gegeben, die dadurch nicht nur schneller, sondern oft auch sehr viel preisgünstiger erreicht werden, da unnötige und kostspielige Umwege vermieden werden. Der Senat hat sich daher gegenüber der DB AG stets dezidiert für die Beibehaltung dieser Zwischenhalte ausgesprochen.
Zu 4.:
Nach dem vollständigen Abschluss der laufenden Baumaßnahmen auf der Achse Hamburg–Berlin für eine durchgehende Geschwindigkeit von 160 km/h könnte ein ICE zwischen den Stationen Berlin Zoologischer Garten und Hamburg Hbf ohne verkehrlichen Zwischenhalt nach einer fundierten Schätzung des Senats einen Reisezeitgewinn von 17 bis 19 Minuten erzielen.
Berlin, den 5. Mai 2000
In Vertretung
Maria K r a u t z b e r g e r
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt