Ausbauplaene zur Kapazitaetserweiterung auf dem Flughafen Tegel

Ausbauplaene zur Kapazitaetserweiterung auf dem Flughafen Tegel

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass der Bauantrag der Berlin Brandenburg Flughafenholding (BBF) zur Errichtung eines Passagierterminals für drei Millionen Passagiere und fünf weiterer Flugzeugparkplätze auf dem derzeitigen PKW-Parkplatz P 5 durch die Rücknahme der Klage rechtskräftig abgelehnt wurde, ob dem Senat bekannt ist, dass die Ablehnung des Bauantrags auf Grund der Tatsache erfolgte, dass ein vom Senat in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss gekommen ist, dass für Baumaßnahmen dieser Größenordnung ein Planfeststellungsverfahren (PFV) zwingend notwendig ist, und ob der Senat dieses Urteil ohne Wenn und Aber zur Grundlage seiner Politik macht, ob dem Senat bekannt ist, dass die Geschäftsführung der BBF die Auffassung vertritt, dass Ausbaumaßnahmen in Tegel auch ohne Planfeststellungsverfahren mit einfacher Baugenehmigung durchgeführt werden können und dass sie dem Aufsichtsrat der Gesellschaft anlässlich der Sitzung am 31. März einen Ausbauplan mit einem Volumen von drei Millionen Passagieren und vier weiteren Flugzeugparkplätzen zur Genehmigung vorlegen will, und wie der Senat diesen Antrag vor dem Hintergrund der o. a. Klage bewertet, und ob der Senat mit dem Fragesteller übereinstimmt, dass es sich bei den geplanten Ausbaumaßnahmen nicht um kapazitätsausschöpfende Maßnahmen innerhalb der bestehenden Anlagen im Sinne des Urteiles des Oberverwaltungsgerichtes zum Flughafen Tegel handelt, sondern um umfangreiche Neubaumaßnahmen zur Erweiterung der luftseitigen (vier zusätzliche Flugzeugparkplätze) und landseitigen Kapazitäten (Aufstockung des Parkhauses P 2 zur Abfertigung von drei Millionen Passagieren jährlich), und ob er nicht auch der Auffassung ist, dass das unter Punkt 2 genannte Gutachten auf die neuerlichen Ausbaupläne mit der Konsequenz anzuwenden ist, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig und der Bauantrag ohne PFV abzulehnen ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass die diesbezügliche Klage der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) zurückgenommen worden sei, dass allerdings – wie in der Antwort zu 4. ausgeführt – der Sachverhalt für das erwähnte Gutachten ein erheblich anderer als für die jetzige Planung sei, dass die BFG die Aufstockung eines bereits vorhandenen Gebäudeteils plane, zusätzliche Flugzeugabstellpositionen dagegen weder beantragt noch geplant seien, und dass nein, das angesprochene Gutachten beziehe sich auf die in Frage 1 erwähnten Ausbaumaßnahmen auf dem Pkw-Parkplatz P 5 mit der Schaffung zusätzlicher Flugzeugabstellpositionen, die jetzige Planung gehe lediglich von der Aufstockung eines bereits vorhandenen Gebäudeteils ohne Schaffung zusätzlicher Abstellpositionen aus, anders als damals sind jetzt keine luftseitigen Änderungen und auch keine zusätzlichen Bauten geplant.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/315 (Kleine Anfrage Nr. 315)

Kleine Anfrage Nr. 14/315 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Ausbaupläne zur Kapazitätserweiterung auf dem Flughafen Tegel

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass der Bauantrag der Berlin Brandenburg Flughafenholding (BBF) zur Errichtung eines Passagierterminals für drei Millionen Passagiere und fünf weiterer Flugzeugparkplätze auf dem derzeitigen PKW-Parkplatz P 5 durch die Rücknahme der Klage rechtskräftig abgelehnt wurde?

  2. Ist dem Senat bekannt, dass die Ablehnung des Bauantrags auf Grund der Tatsache erfolgte, dass ein vom Senat in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss gekommen ist, dass für Baumaßnahmen dieser Größenordnung ein Planfeststellungsverfahren (PFV) zwingend notwendig ist? Wenn ja, macht der Senat dieses Urteil ohne Wenn und Aber zur Grundlage seiner Politik? Wenn nein, warum nicht?

  3. Ist dem Senat bekannt, dass die Geschäftsführung der BBF die Auffassung vertritt, dass Ausbaumaßnahmen in Tegel auch ohne Planfeststellungsverfahren mit einfacher Baugenehmigung durchgeführt werden können und dass sie dem Aufsichtsrat der Gesellschaft anlässlich der Sitzung am 31. März einen Ausbauplan mit einem Volumen von drei Millionen Passagieren und vier weiteren Flugzeugparkplätzen zur Genehmigung vorlegen will? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Antrag vor dem Hintergrund der o.a. Klage, wenn nein, hält er einen solchen Antrag für rechtskonform?

  4. Stimmt der Senat mit dem Fragesteller überein, dass es sich bei den geplanten Ausbaumaßnahmen nicht um kapazitätsausschöpfende Maßnahmen innerhalb der bestehenden Anlagen im Sinne des Urteiles des Oberverwaltungsgerichtes zum Flughafen Tegel handelt, sondern um umfangreiche Neubaumaßnahmen zur Erweiterung der luftseitigen (vier zusätzliche Flugzeugparkplätze) und landseitigen Kapazitäten (Aufstockung des Parkhauses P 2 zur Abfertigung von drei Millionen Passagieren jährlich), und ist er nicht auch der Auffassung, dass das unter Punkt 2 genannte Gutachten auf die neuerlichen Ausbaupläne mit der Konsequenz anzuwenden ist, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig und der Bauantrag ohne PFV abzulehnen ist? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. März 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 315

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja. Die diesbezügliche Klage der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) wurde zurückgenommen.

Zu 2.:

Ja. Allerdings war – wie in der Antwort zu 4. ausgeführt – der Sachverhalt für das erwähnte Gutachten ein erheblich anderer als für die jetzige Planung.

Zu 3.:

Die BFG plant die Aufstockung eines bereits vorhandenen Gebäudeteils. Zusätzliche Flugzeugabstellpositionen sind hingegen weder beantragt noch geplant.

Zu 4.:

Nein. Das angesprochene Gutachten bezog sich auf die in Frage 1 erwähnten Ausbaumaßnahmen auf dem Pkw-Parkplatz P 5 mit der Schaffung zusätzlicher Flugzeugabstellpositionen. Die jetzige Planung geht lediglich von der Aufstockung eines bereits vorhandenen Gebäudeteils ohne Schaffung zusätzlicher Abstellpositionen aus. Anders als damals sind jetzt keine luftseitigen Änderungen und auch keine zusätzlichen Bauten geplant.

Berlin, den 4. Mai 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt