Neue Regelungen zur Kostenerstattung im Schueler- und Ausbildungsverkehr
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Berechnungsmodellen, die bisher den Kostenerstattungen an Verkehrsunternehmen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr nach § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugrunde lagen, den Erstattungen an die BVG in den Jahren 1996 bis 1999 und den Veränderungen der Grundlagen für die Kostenerstattungen im Jahr 1999. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass den Kostenerstattungen die Berechnungsmodelle der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 2. August 1977 (BGBl. I S. 1460), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 14 des Gesetzes vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2118), zugrunde lägen, dass die Erstattungen an die BVG 1996 147,4 Mio. DM, 1997 136,9 Mio. DM, 1998 153,0 Mio. DM und 1999 136,2 Mio. DM betragen hätten und dass durch die vom Senat am 21. Dezember 1999 beschlossene 14. Verordnung über eine Kostenfestsetzung nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes der Kostensatz ab 1. Januar 1998 von bisher 0,455 DM auf 0,525 DM pro Personenkilometer angehoben worden sei.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/67 (Kleine Anfrage Nr. 67)
Kleine Anfrage Nr. 14/67 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Neue Regelungen zur Kostenerstattung im Schüler- und Ausbildungsverkehr?
Ich frage den Senat:
- Welche Berechnungsmodelle lagen bisher den Kostenerstattungen an Verkehrsunternehmen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugrunde?
-
Welche Erstattungen gingen danach an wen und in welcher Höhe in den Jahren 1996 bis 1999 (bitte nach Jahren auflisten)?
-
Wurden die Grundlagen für die Kostenerstattungen 1999 verändert, wenn ja, in welcher Weise und durch wen?
Berlin, den 16. Dezember 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 67
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Den Kostenerstattungen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz lagen die Berechnungsmodelle der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 2. August 1977 (BGBl. I S. 1460), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 14 des Gesetzes vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2118), zugrunde.
Zu 2.:
Erstattungen gingen an die BVG in folgender Höhe:
1996 147,4 Mio. DM
1997 136,9 Mio. DM
1998 153,0 Mio. DM
1999 136,2 Mio. DM
Zu 3.:
Ja; durch die vom Senat am 21. Dezember 1999 beschlossene 14. Verordnung über eine Kostenfestsetzung nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes wurde der Kostensatz ab 1. Januar 1998 von bisher 0,455 DM auf 0,525 DM pro Personenkilometer angehoben.
Berlin, den 28. Januar 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt