Verkehrsmanagement-Zentrale – Ausschreibung und Organisation

Verkehrsmanagement-Zentrale – Ausschreibung und Organisation

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 5215 befasst sich mit den an der Vorbereitung der geplanten Verkehrsmanagement-Zentrale (VMZ) beteiligten und sich bewerbenden Unternehmen und der Begründung des Senats für die Auswahl von Firmen, die ihrerseits Konzeptionen geliefert haben, die gemäß VOL als nicht anforderungsgerecht bezeichnet werden, der Sicherstellung der Berücksichtigung konzeptioneller Ziele der Verkehrsverwaltung zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Innenstadt und zum Umstieg auf den ÖPNV bei einer alleinigen privatwirtschaftlichen Organisation der VMZ und entsprechender bindender Vereinbarungen, den Gründen, aus denen die eingereichten Angebote nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprachen und der Bewertung der Ausschreibung in Expertenkreisen als völlig unzureichend und mangelhaft vorbereitet, den Gründen, aus denen sich die BVG nicht in der Lage sah, gemeinsam mit der Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben, der Sicherstellung der Integration des von der BVG vorgestellten Konzepts tick.et sowie des neuen Stadtinformationssystems Primus online (debis) in das Verkehrsmanagement und der Unterstützung geplanter Interservice-Funktionen zur Kostensenkung bei der BVG, der Zuständigkeit für die Beantragung von Mitteln nach dem GVFG für die VMZ und der Gewährleistung einer Vorsteuerabzugsberechtigung, der konkreten Berücksichtigung der Erfahrungen Münchens beim Aufbau einer Steuerungszentrale in einem Datenverbund, der Nutzbarkeit der Daten aus der Berliner VMZ für Firmen, die schon heute bundesweit für das Bundesautobahn-Netz individuelle Verkehrsdienste anbieten, den Vorteilen eines Berliner Verkehrsmanagements und den konkreten Planungen der Firma debis zur Einbindung ihrer Dienste in eine Verkehrsplanung für Berlin, den Gründen, aus denen der Senat keine Möglichkeit sieht, eine Datenerfassungszentrale bei der Polizei oder der BVG anzusiedeln, und der Einschätzung möglicher Einsparpotenziale sowie der Frage, ob der Senat die Auffassung teilt, dass in der Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 4957 ein Missverständnis über die Aufgaben einer VMZ vorliege. Der Senator für Stadtentwicklung, Peter Strieder, erklärt, dass die an der Vorbereitung der VMZ beteiligten Unternehmen bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 13/4807 genannt worden seien und die Angebote vertraulich behandelt würden, wobei der Senat auch die Nennung der Unternehmen mit einbeziehe, die sich an der Ausschreibung beteiligt hätten, und die Auswahl von Firmen nach Aufhebung der Ausschreibung nach VOL § 3 a verlaufen sei, dass die VMZ nicht privatwirtschaftlich organisiert, sondern betrieben werde und die konzeptionellen Ziele der Verkehrsverwaltung in die Aufgabenstellung für die Betreibergesellschaft eingeflossen seien und Vereinbarungen mit der Betreibergesellschaft entsprechend ihrer Zuständigkeit getroffen würden, dass die Angebote dem Vertrauensschutz unterlägen und die Ablehnungsgründe den Bietern gemäß VOL mitgeteilt würden, dass der Vorstand der BVG dem Senat mitgeteilt habe, dass er für das Ausschreibungsverfahren eine Bietergemeinschaft gegründet habe, die vereinbart habe, über Angelegenheiten der Bietergemeinschaft Stillschweigen zu bewahren, und dass es das Ziel der VMZ sei, über die Verkehrssituation in der Stadt zu informieren und Daten für die Optimierung der Abläufe im Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung zu stellen, wozu auch Informationen über die Situation im ruhenden Verkehr (Parkhausauslastungen) gehörten, diese Informationen würden der BVG und allen anderen Interessenten zur Verfügung gestellt, soweit möglich sollten dabei auch Kosten bei allen Beteiligten reduziert werden, dass generell bei der Beantragung von Mitteln nach dem GVFG der Bauträger der Anlage zuständig sei und die Vorsteuerabzugsberechtigung nur gewährleistet werden könne, wenn die Voraussetzungen bei dem entsprechenden Unternehmen gegeben seien, dass das Berliner Konzept ein Public-Private-Partnership-Modell vorsehe, durch den Auftraggeber und das Kons