Lärmschutz an Bahntrassen

Lärmschutz an Bahntrassen

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den zulässigen Streckengeschwindigkeiten, den Berechnungsverfahren für Schallemissionen sowie den aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen im Berliner Schienennetz. Die Deutsche Bahn AG listet sechs Fernbahnstrecken auf dem Stadtgebiet auf, auf denen Geschwindigkeiten von über 100 km/h zulässig sind, während die S-Bahn überwiegend mit 80 bis 90 km/h verkehrt. Da bestehende Bahnanlagen rechtlichen Bestandsschutz genießen und gesetzliche Lärmgrenzwerte nach der 16. BImSchV ausschließlich bei Neubau- oder wesentlichen Änderungsvorhaben greifen, verweist der Senat auf das Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung. Aus diesem mit jährlich 100 Millionen DM dotierten Fonds wird unter anderem die Berliner Stadtbahn im Jahr 2000 mit Schienenschmieranlagen ausgerüstet, um das Kurvenquietschen der Radsätze einzudämmen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. & 14. Wahlperiode, Drucksache 13/5279
Abgeordnetenhaus von Berlin – 14. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5279
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über: Lärmschutz an Bahntrassen
Ich frage den Senat:
1. Auf welchen Schienentrassen in und durch Berliner Stadtgebiet wird zurzeit Personen- oder Güterverkehr mit mehr als 100 km/h abgewickelt?
2. Welche Schallemissionen entstehen dabei in unmittelbarer Umgebung, wie und durch wen werden diese gemessen?
3. Welche Lärmschutzmaßnahmen bestehen an welchen Streckenabschnitten?
4. Welche Schienentrassen werden in Zukunft mit Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h befahren werden?
5. Welche Lärmschutzmaßnahmen werden an diesen Trassen durch wen zu welchen Kosten installiert?
Berlin, den 27. Oktober 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5279
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) teilt hierzu zuständigkeitshalber mit:
„Auf folgenden Strecken (nur Fernbahn) beträgt die zulässige Streckengeschwindigkeit mehr als 100 km/h:
• Berlin – Frankfurt/Oder
• Berliner Außenring
• Berlin-Pankow – Bernau – Eberswalde
• Berlin-Charlottenburg – Griebnitzsee – Wiesenburg/Potsdam
• Berlin-Charlottenburg – Berlin-Spandau – Nauen/Wustermark
• Berlin-Grünau – Königs Wusterhausen
Die zulässige Streckengeschwindigkeit auf den Strecken der Berliner S-Bahn beträgt überwiegend 80 km/h; einzelne Abschnitte wurden bereits 1986 auf 90 km/h erhöht. Alle Lückenschlussmaßnahmen sowie Gleisumbauten im Rahmen der Grunderneuerung werden – soweit es die Linienführung zulässt – für maximal 100 km/h projektiert.“
Zu 2.:
Auf der Grundlage der Belegungsdaten der DB AG erstellt die Senatsverwaltung im 5-Jahres-Rhythmus für das gesamte Berliner Stadtgebiet eine Schienenverkehrslärmkarte, die die Höhe der jeweiligen Lärmimmission für an Schienenverkehrstrassen grenzende Gebäudeabschnitte (inklusive S- und oberirdischer U-Bahn) ausweist. Die Karte wird aktuell überarbeitet; die Fertigstellung wird für Ende Februar dieses Jahres erwartet.
Ergänzend teilt die DB AG mit, dass die Bewertung von Schallemissionen und -immissionen rechnerisch auf Basis der Richtlinie „Schall 03“ (Ausgabe 1990) erfolgt, welche Bestandteil der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) ist. Für die Schallemission von Schienenfahrzeugen existieren zurzeit keine Grenzwerte. Immissionen sind nur bei Neubau oder wesentlicher Änderung grenzwertaufschlüsselnd geregelt. Bestehende Bahnanlagen genießen Bestandsschutz, sofern enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenzen nicht überschritten werden. Kontrollmessungen werden in der Regel in einer Höhe von 3,50 m über Schienenoberkante und bei einem Abstand von 25 m zur Gleisachse durch bahneigene Einheiten oder zugelassene Ingenieurbüros durchgeführt.
Zu 3.:
Aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder -wällen bestehen an folgenden Streckenabschnitten:
• Abschnitt Pichelsberg – Bhf. Stresow (S-Bahn)
• Abschnitt Berlin-Spandau – Albrechtshof – Stadtgrenze (teilweise Lärmschutzwälle)
• Abschnitt Berlin-Spandau – Staaken – Stadtgrenze (HGV-Strecke Hannover – Berlin)
Zu 4.:
Auf folgenden Strecken (nur Fernbahn) wird nach deren Fertigstellung die zulässige Streckengeschwindigkeit mehr als 100 km/h betragen:
• Nord-Süd-Verbindung (Tunnel Nord-/Süd-Kreuz)
• Nordkreuz – Gesundbrunnen – Berlin-Pankow
• Nordkreuz – Berlin-Spandau
• Südkreuz – Blankenfelde (Dresdner Bahn)
• Südkreuz – Ludwigsfelde (Anhalter Bahn)
Zu 5.:
Die genannten Strecken unterliegen dem Planfeststellungsverfahren, über das bei Erfüllung der Kriterien der 16. BImSchV die zutreffenden aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Investitionskosten sind Teil der Gesamtprojektkosten und werden vom Bund über Baukostenzuschüsse oder zinslose Kredite finanziert. Der finanzielle Aufwand für Lärmschutzwände beträgt je nach Bauhöhe zurzeit ca. 1 bis 1,5 Mio. DM pro Kilometer.
Für Bestandsstrecken existiert seit 1999 ein Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung, das jährlich mit 100 Mio. DM ausgestattet ist. Die Berliner Stadtbahn wird im Jahr 2000 aus diesem Programm mit Schienenschmieranlagen versehen, um das Quietschen der Radsätze in engen Radien zu vermindern bzw. zu vermeiden.
Berlin, den 31. Januar 2000
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt