Einnahmesituation und Angebot der BVG
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den statistischen Grundlagen der BVG zur Kundennachfrage im verbundweiten VBB-Tarif sowie mit der Bereitstellung personalbedienter Verkaufssysteme (PVS) zur Absicherung des lückenlosen Fahrkartenvertriebs. Basierend auf den Daten der Verkehrserhebung 1998 legt die BVG dar, dass lediglich 0,16 Prozent aller Fahrten der BVG-Kunden über den Tarifbereich Berlin ABC hinausgehen; bei den klassischen Abonnements beläuft sich der Anteil sogar nur auf 0,10 % (Monatskarten) bzw. 0,19 % (Jahreskarten). Um den kundenorientierten Vertrieb für sämtliche Relationen des Verbundgebietes ohne eine betriebswirtschaftlich unvertretbare Aufrüstung aller 3.000 stationären Automaten (Kosten ca. 105 Millionen DM) abzusichern, hat die BVG mit dem flächendeckenden Roll-out von computergestützten PVS-Terminals in ihren 21 eigenen Verkaufsstellen sowie sukzessive bei den rund 600 privaten Vertriebsagenturen begonnen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5228
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5228
der Abgeordneten Dr. Käthe Zillbach (SPD)
über: Einnahmesituation und Angebot der BVG
Ich frage den Senat:
1. Auf welchen Erhebungen basiert die Aussage der BVG, daß nur „ein marginaler Anteil der Fahrgäste, der sich im unteren Promillebereich bewegt“, Fahrausweise benötigt, die den gesamten Bereich des VBB beinhalten, und wie kommt die Aussage zustande, daß „die Größenordnung möglicher Einnahmeverluste in einem deutlichen Mißverhältnis zu den erwarteten Kosten für die erforderliche Umrüstung der Vertriebstechnik steht“, da ein Großteil der Fahrgäste, die dieses Angebot wahrnehmen will, auf Grund der Vertriebsorganisation entsprechende Fahrscheine bei der S- bzw. Regionalbahn erwerben muß?
2. Teilt der Senat meine Auffassung, daß die Aussage der BVG, daß eine seriöse monetäre Quantifizierung möglicher Einnahmeverluste für einzelne Vertriebswege, über die erst nach einer äußerst kostenintensiven Umrüstung der eingesetzten Vertriebstechnik der vollständige Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) angeboten werden könnte, einen Widerspruch zu obengenannten Aussage darstellt?
3. Auf Grund welcher Erhebungen zieht die BVG aus der Nachfrage über Abonnements, die als exemplarisch dargestellt wird, die Aussage, daß auf Grund der geringen Nachfrage nach Fahrausweisen, die über den ABC-Tarifbereich hinausgehen, diese auch nicht in entsprechender Größenordnung gefragt sind, wobei die gestiegenen Fahrgastzahlen im Regionalverkehr eher darauf hinweisen, daß die Nachfrage angestiegen ist, wobei dies sicher nicht nur für Kunden, die außerhalb Berlins wohnen, gilt?
4. Soll die derzeit bestehende Situation bestehen bleiben, bis der Feldversuch zur Einführung des elektronischen Ticketing beendet ist und auf Grund der sich daraus ergebenden Erfahrungen eine endgültige Lösung eingeführt wird? Für welchen Zeitpunkt ist die endgültige Lösung vorgesehen und sollen dann alle anderen im VBB beteiligten Unternehmen, auch im ländlichen Bereich, ebenfalls diese Lösung übernehmen und die jetzt vorhandenen neuen Fahrscheinautomaten entsprechend umrüsten oder soll dann eine auf Grund der unterschiedlichen technischen Ausstattung zweigleisige Lösung gefahren werden?
5. Ist der Senat der Ansicht, daß eine solche Lösung der Philosophie des VBB „ein Ticket für alle Verkehrsbetriebe“ entspricht und kundenfreundlich ist?
6. Trifft es zu, daß ein Vertreter der BVG auf einer Beiratssitzung des VBB geäußert hat, daß sich bisher Einnahmeverluste bei der BVG durch nicht vollständigen Verkauf von VBB-Tickets von 11 Mio. ergeben haben und spricht dies nicht doch für eine Aufrüstung der BVG-Automaten, die auf ca. 110 Mio. geschätzt wird, weil entsprechende Einnahmeverluste auch in den nächsten Jahren zu erwarten sind?
7. Trifft es ebenfalls zu, daß auf derselben Sitzung geäußert wurde, daß zur Zeit eine Aufrüstung der Automaten in BVG-Bussen mit einem Kostenaufwand von ca. 2,7 Mio. geplant ist, eine Aufrüstung auf VBB-Standard ca. 4 Mio. kosten würde? Warum wird nicht die entsprechende weitergehende Lösung gewählt?
Berlin, den 21. September 1999
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5228
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 2.:
Nein. Im Übrigen wird auf die vorangegangene Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 4956 verwiesen.
Zu den Fragen 1 sowie 3 bis 7 teilt der Vorstand der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit:
„Zu 1.:
Auswertungen des Nachfrageverhaltens der BVG-Kunden im Rahmen der im Jahr 1998 durchgeführten umfassenden Verkehrserhebung weisen detailliert aus, dass lediglich 0,16 Prozent aller Fahrten dieser Kunden über den Tarifbereich Berlin ABC hinausgehen. Statistiken über die unserem Unternehmen zugegangenen Kundeneingaben zeigen zudem, dass lediglich 60 schriftliche Beschwerden zum Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) eingegangen sind, wobei hierbei keinerlei Themenschwerpunkte bezüglich des Fahrausweiserwerbs erkennbar sind. Außerdem wurden uns bis zum heutigen Tage trotz mehrmaliger Aufforderung keine entsprechenden Kundeneingaben durch den VBB zugeleitet, sodass wir davon ausgehen, dass diese auch dort nicht in nennenswertem Umfang vorliegen. Auf Basis der vorgenannten Sachverhalte wiederholen wir unsere Feststellung, dass das bei der BVG erhältliche Fahrausweisangebot weitestgehend den Kundenwünschen entspricht, zumal auch bei anderen Verkehrsunternehmen der Region die Nachfrage nach Fahrausweisen, deren Gültigkeit den Tarifbereich Berlin ABC übersteigt, nachweisbar sehr gering ist.
Zu 3.:
Die Nachfrage nach Fahrausweisen, deren Gültigkeit über den Tarifbereich Berlin ABC hinausgeht, wurde bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 4956 am Beispiel des Abonnements exemplarisch dargestellt. Die hierbei ausgewiesenen Anteile an der Gesamtnachfrage von 0,10 Prozent bei Monatskarten bzw. von 0,19 Prozent bei Jahreskarten entsprechen in der Größenordnung exakt den repräsentativen Ergebnissen der im Jahr 1998 durchgeführten Verkehrserhebung.
Zu 4. und 5.:
Durch den gezielten Einsatz Personalbedienter Verkaufssysteme (PVS) kann der VBB-Tarif in vollem Umfang angeboten werden. In den 21 BVG-Verkaufsstellen, dem Pavillon am Bahnhof Zoologischer Garten und dem Kundenbüro Turmstraße kommen diese PVS bereits heute standardmäßig zum Einsatz. Für die derzeit 608 privaten Vertriebsagenturen der BVG ist ebenfalls der sukzessive Einsatz von PVS vorgesehen. In 12 Agenturen läuft bereits der Testbetrieb; die schrittweise scharfe Inbetriebnahme der PVS bei sämtlichen privaten Vertriebspartnern wird voraussichtlich am 15. Oktober 1999 beginnen und kurzfristig abgeschlossen werden, wobei in den privaten Verkaufsstellen bereits 494 physische Geräte vorinstalliert wurden.
Gemäß einer offiziellen Aussage des VBB stellt das bei der BVG eingesetzte PVS derzeit den einzigen voll funktionsfähigen Vertriebsweg innerhalb des gesamten VBB überhaupt dar, über den Fahrausweise für sämtliche Relationen und Kombinationen im Verbundgebiet vertrieben werden können. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlich in keiner Weise zu vertretenden Investitionskosten für eine mechanische Umrüstung unserer rund 3.000 stationären Automaten und fahrzeugseitigen Fahrscheindrucker sowie im Hinblick auf den parallel anlaufenden Feldversuch zur Einführung des Elektronischen Ticketings stellt der flächendeckende Einsatz von PVS-Terminals eine Lösung dar, die sowohl die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse unseres Unternehmens als auch die Philosophie des Verbundgedankens und die Kundeninteressen im umfangreichen Maße berücksichtigt.
Zu 6. und 7.:
Die gezielte Darstellung, dass ein offizieller Vertreter der BVG im Rahmen einer Beiratssitzung des VBB zum einen eine monetäre Quantifizierung von angeblichen Einnahmeverluste von 11 Mio. DM vorgenommen hat und in dieser Sitzung zum anderen detaillierte Aussagen zur Höhe der Kosten (2,7 Mio. zu 4 Mio. DM) für eine Aufrüstung der Fahrscheindrucker in den Omnibussen der BVG getroffen worden sind, kann von uns nicht bestätigt werden.“
Berlin, den 13. Oktober 1999
Branoner
Senator für Wirtschaft und Betriebe
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt