Lärmbelastung durch Nachtflugverkehr?

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Lärmbelastung durch Nachtflugverkehr?

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert die quantitative Verteilung des nächtlichen Flugbetriebes (22:00 bis 06:00 Uhr) an den Verkehrsflughäfen Tegel und Schönefeld für das Kalenderjahr 1998 sowie die dabei registrierten akustischen Spitzenlärmwerte. Der Senat dokumentiert die monatliche und stündliche Aufschlüsselung der Nachtflüge über die Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF). An den flughafennahen Lärmmessstationen (Meteorstraße in Tegel sowie Kienberg in Schönefeld) erzeugten die Triebwerke einzelner startender und landender Flugzeuge vereinzelt extreme Spitzenlärmwerte (Maximalpegel) zwischen 95 und 105 dB(A).

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5165

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5165
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über: Lärmbelastung durch Nachtflugverkehr?

Ich frage den Senat:
1. Welche dauerhafte Lärmbelastung geht vom Nachtflugverkehr aus, da nach Auskunft des Senats am Flughafen Tegel in 1998 insgesamt 3758 und am Flughafen Schönefeld insgesamt 5998 Flüge zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattfanden?
2. Wie verteilen sich diese Gesamtzahlen auf die einzelnen Monate bzw. auf die einzelnen Nachtstunden?
3. Welche Spitzenlärmbelastungen wurden in Tegel und in Schönefeld durch Nachtflugverkehr hervorgerufen?

Berlin, den 17. August 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5165
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die lfd. Lärmbelastung in der Umgebung der Flughäfen Tegel und Schönefeld wird durch die Fluglärmmessanlagen dokumentiert, die die BBF betreibt. Aus den Messergebnissen der einzelnen Überflüge wird in Anlehnung an das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ein äquivalenter Dauerschallpegel ermittelt, der die mittlere Lärmbelastung beschreibt. Die Belastungen tags bzw. nachts werden dabei nicht getrennt ausgewiesen, sondern mit verschiedenen Gewichtungsfaktoren zu einem gemeinsamen Wert zusammengefasst und vierteljährlich im Umwelt-Report publiziert.

Die getrennte Ermittlung separater Dauerschallpegel rein für die Nachtzeit wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus den allgemeinen Flugbewegungsdaten lässt sich jedoch die klare Tendenz ablesen, dass die äquivalenten Dauerschallpegel in der Umgebung der Flughäfen Tegel und Schönefeld nachts deutlich unter den jeweiligen Tagwerten liegen.

Zu 2.:
Die statistischen Nachtflugbewegungen im Jahre 1998 verteilen sich nach Angaben der BBF wie folgt auf die Monate und Stunden (die unterschiedliche Zeiteinteilung resultiert aus den differierenden lokalen Nachtflugbeschränkungen):

Monat (1998) Tegel: 22.00–23.00 Uhr Tegel: 23.00–24.00 Uhr Tegel: 00.00–06.00 Uhr Schönefeld: 22.00–24.00 Uhr Schönefeld: 00.00–01.00 Uhr Schönefeld: 01.00–06.00 Uhr
Januar 150 28 55 143 51 180
Februar 144 27 48 142 30 159
März 191 34 53 153 43 172
April 205 59 44 184 88 249
Mai 326 96 45 173 113 278
Juni 242 67 43 166 87 269
Juli 239 60 56 237 140 356
August 274 53 49 249 137 433
September 264 61 48 183 103 289
Oktober 265 66 46 197 102 318
November 188 45 54 125 39 128
Dezember 189 74 52 130 35 117

Zu 3.:
Die Spitzenlärmbelastungen (Maximalpegel), die durch einzelne Starts und Landungen zur Nachtzeit verursacht werden, differieren stark je nach Lage der Messstellen, Flugzeugtyp, Beladung und Wetterbedingungen.

An der dem Flughafen Tegel am nächsten gelegenen Messstation 9 (Meteorstraße) wurden vereinzelt Maximalpegel zwischen 100 und 105 dB(A) registriert, während der größte Teil der Bewegungen Werte zwischen 90 und 100 dB(A) verursachte. An der relativ nahe am Flughafen Schönefeld gelegenen Messstation 1 (Kienberg) wurden vereinzelt Maximalpegel zwischen 95 und 105 dB(A) gemessen, während der Hauptteil der nächtlichen Bewegungen dort Maximalpegel zwischen 80 und 95 dB(A) hervorrief. An den weiter von den Flughäfen entfernt liegenden Messstationen nehmen die Maximalpegel zum Teil stark ab.

Berlin, den 5. Oktober 1999

In Vertretung
Ulrich Arndt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt