Busanbindung am S-Bahnhof Lichterfelde West

Busanbindung am S-Bahnhof Lichterfelde West

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Optimierung der Umsteigesituation am S-Bahnhof Lichterfelde West, da die Haltestellen der stark frequentierten BVG-Buslinien X11 und 111 rund 300 Meter vom Stationsgebäude entfernt in der Drakestraße liegen. Der Senat und die BVG lehnen eine dauerhafte Verlegung der Linien über eine Schleifenfahrt durch die enge Hans-Sachs-Straße ab. Ein solcher Betrieb würde gravierende Rückstaus auslösen, den Verlust von Behindertenparkplätzen fordern und zu einer Fahrzeitverlängerung von bis zu 4 Minuten pro Richtung führen, was insbesondere beim Express-Bus X11 die mühsam erarbeiteten Effekte des städtischen Busbeschleunigungsprogramms vollständig zunichtemachen würde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4818
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4818
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Busanbindung am S-Bahnhof Lichterfelde West
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass die Haltestellen der BVG-Buslinien X 11 und 111 ca. 300 m vom S-Bahnhof Lichterfelde West entfernt liegen und umsteigende Fahrgäste darüber hinaus zwei bzw. drei Straßen überqueren müssen?
2. Ist dem Senat bekannt, dass während der mehrwöchigen baubedingten Stilllegung der S-Bahnlinie 1 im April d. J. die Busse des Schienenersatzverkehrs über eine Schleifenfahrt direkt vor das S-Bahn-Zugangsgebäude in der Hans-Sachs-Straße gefahren sich?
3. Wird sich der Senat im Interesse einer optimalen Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger dafür einsetzen, dass zukünftig auch die BVG-Buslinien X 11 and 111 unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude in der Hans-Sachs-Straße halten? Wenn nein, warum nicht, und welche anderen Lösungen schlägt der Senat zur Verbesserung der Umsteigesituation vor?
Berlin, den 26. April 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4818
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Ja.
Zu 3.:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu u. a. Folgendes mit:
„Die Hans-Sachs-Straße ist als Einbahnstraße in Richtung Bahnhofvorplatz ausgewiesen. Ein regelmäßiger Linienbetrieb mit den Linien X11 und 111 würde voraussetzen, dass in der Hans-Sachs-Straße Haltverbote angeordnet werden müssten. Zur Einrichtung von Haltestellen und Errichtung einer Wartehalle müsste der Parkhafen vor dem Bahnhofszugang zurückgebaut werden; die dort vorhandenen Behindertenparkplätze müssten verlegt oder aufgehoben werden. Im Interesse eines störungsfreien Busbetriebes müsste darüber hinaus die Vorfahrtregelung an der Baseler Straße/Curtiusstraße geändert werden.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass durch linksabbiegende Omnibusse an der Hans-Sachs-Straße Rückstaubildungen in der Drakestraße auftreten würden. Im Umfeld des Bahnhofsvorplatzes findet umfangreicher Lieferverkehr und Parksuchverkehr statt, so dass mit Beeinträchtigungen des Linienbetriebes zu rechnen wäre.
Für die Schleifenfahrt zur Bedienung des S-Bahnhofes ist pro Richtung eine Fahrzeitverlängerung von bis zu 4 Minuten erforderlich, was insbesondere beim Express-Bus X11 gegenüber den durchreisenden Fahrgästen nicht zu rechtfertigen wäre. Die für den ÖPNV in der Drakestraße veranlassten Maßnahmen zur Busbeschleunigung würden durch diese Schleifenfahrten und die notwendige Mehrfahrtzeit wieder aufgebraucht.“
Der Senat teilt die Einschätzung der BVG über die dargelegten Schwierigkeiten, die eine optimalere Verknüpfung erschweren und zurzeit unmöglich machen. Im Rahmen der laufenden Erarbeitung des Nahverkehrsplanes wird der Senat Grundsätze und Kriterien festlegen, nach denen wichtige Umsteigepunkte zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern im ÖPNV optimiert werden sollen. Entsprechend diesen Vorgaben wird der Senat auch die Umsteigesituation am S-Bahnhof Lichterfelde West hinsichtlich einer besseren Verknüpfungsmöglichkeit nochmals einer Prüfung unterziehen.
Berlin, den 6. August 1999
Jürgen K l e m a n n
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt