unterschiedliche Bahnhofsnamen in Spandau
Ereignis
Die Kleine Anfrage thematisiert die abweichenden Bahnhofsbezeichnungen innerhalb des zentralen Spandauer Nah- und Fernverkehrsknotens und hinterfragt die Notwendigkeit einer einheitlichen Benennung. Der Senat verteidigt die bestehenden Strukturen und legt dar, dass die baulich zusammenhängenden Anlagen von Fernbahn und S-Bahn gemäß der bundesweiten Orientierungs-Systematik der Deutschen Bahn AG einheitlich den Namen „Berlin-Spandau“ tragen. Demgegenüber behält der baulich getrennte U-Bahnhof seine identitätsstiftende Bezeichnung „Rathaus Spandau“ bei, um im Zusammenspiel mit dem U-Bahnhof „Altstadt Spandau“ die präzise lokale Verortung im ÖPNV-Netz abzusichern; zur optimierten Auffindbarkeit der Fernbahnsteige wird die BVG ergänzende visuelle Leitsysteme im U-Bahn-Bereich installieren.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4283
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4283
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über unterschiedliche Bahnhofsnamen in Spandau
Ich frage den Senat:
1. Welche Namensbezeichnung wird der Fernbahnhof, der S-Bahnhof und der U-Bahnhof in Zukunft in Spandau bekommen?
2. Trifft es zu, daß der U-Bahnhof mit dem bisherigen Namen „Rathaus Spandau“ einen anderen Namen bekommen wird als der neue Fernbahnhof? Wenn ja, warum, wenn nein, warum wurde an dem neu errichteten Zugang, der demnächst eröffnet wird, die Bezeichnung Rathaus Spandau angebracht?
3. Hält es der Senat für gut, wenn der gesamte Knotenpunkt eine einheitliche Namensbezeichnung hat, wenn ja, warum handelt er nicht danach, wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 23. Oktober 1998
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4283
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Die baulichen zusammenhängenden Anlagen der DB AG (Fernbahnhof) und der S-Bahn tragen den Namen „Berlin – Spandau“. Nach der Systematik der DB AG entspricht dies dem einheitlichen Namengebungssystem für die Fernbahnhöfe, das für das gesamte Bundesgebiet gilt und damit der großräumigen Orientierung von Fernreisenden entgegenkommt.
Der in der Nähe des Fernbahnhofs Spandau liegende U-Bahnhof behält weiterhin den Namen „Rathaus Spandau“. Die U-Bahnlinie 7 hat im Bereich des Bezirkes Spandau zwei Bahnhöfe, die im Namen den Begriff Spandau führen. Neben dem Endbahnhof „Rathaus Spandau“ ist dies der U-Bahnhof „Altstadt Spandau“. Die bestehende Namensgebung dient dabei der örtlichen Orientierung der Nutzer des ÖPNV. Die Einführung eines anderen Namens für den U-Bahnhof würde aus Sicht des Senats die bestehende identitätsstiftende Wirkung des Namenszuges „Rathaus Spandau“ im Bezirk Spandau erschweren und wäre nur mit zusätzlichen Kosten zu verwirklichen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der U-Bahnhof baulich mit dem Fernbahnhof nicht zusammenhängt und auch deshalb eine Notwendigkeit für eine Umbenennung nicht relevant ist. Die BVG wird die Auffindbarkeit der Fernverkehrsanlagen der DB AG für die ÖPNV-Fahrgäste durch Anbringen von Hinweisen im U-Bahnbereich erleichtern.
Berlin, den 13. November 1998
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt