Erdgas als zukuenftige Energie fuer Verbrennungsmotoren

Erdgas als zukuenftige Energie fuer Verbrennungsmotoren

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht die umweltpolitischen Potenziale, Infrastrukturen und fahrzeugseitigen Bilanzen von Erdgasantrieben im Berliner Nutzfahrzeug- und Omnibusverkehr. Umweltsenator Peter Strieder zieht eine positive Bilanz des EU-geförderten Erdgasbus-Modellversuchs der BVG und verweist darauf, dass Erdgasmotoren im innerstädtischen Einsatz den krebserregenden Dieselruß vollständig vermeiden und bei den Stickoxiden Vorteile von rund 85 % gegenüber modernsten Dieselfahrzeugen aufweisen. Um den sukzessiven Umstieg privater und öffentlicher Flotten anzureizen, unterstützt der Senat die Errichtung öffentlicher Erdgastankstellen durch die GASAG und kündigt an, bei zukünftigen Vergaben von Nahverkehrsleistungen und Entsorgungsaufgaben strenge Schadstoff- und Lärmemissionsstandards als marktwirtschaftliches Steuerungselement festzulegen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3469

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3469
des Abgeordneten Egon Ixmeier (CDU)
über Erdgas als zukünftige Energie für
Verbrennungsmotoren

Ich frage den Senat:
1. Unterstützt der Senat Initiativen für Fahrzeuge mit Erdgasantrieb?
2. Falls ja, in welcher Form?
3. Wieviel landeseigene Fahrzeuge werden mit Erdgas betrieben?
4. Welche Ergebnisse weist der Versuch mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen bei der BVG aus?
5. Wie hoch ist der CO2- und Stickoxydausstoß bei Erdgasmotoren?
6. Wie hoch sind die Verbrauchskosten bei Erdgas- und Dieselmotoren bei vergleichbarer Leistung?
7. Wieviel Tankstellen für Erdgasbetankung gibt es in Berlin?
8. Wie sollen die Vorgaben der 2. Stufe der Konzentrationswerte-Verordnung ab Juli 1998 in die Wirklichkeit umgesetzt werden?

Berlin, den 24. Februar 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3469
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Der Senat mißt dem Erdgasantrieb eine zentrale Rolle bei der Verbesserung wesentlicher Standortfaktoren bei. Berlin kann mit Referenzanwendungen seine Kompetenz als Verkehrstechnologiestandort stärken, insbesondere als Standort des größten deutschen Entwicklers und Umrüsters von Erdgasfahrzeugen. Erdgasantriebe können die Luftqualität erheblich verbessern sowie die Lärmbelastungen senken und damit zur Steigerung des Standortfaktors Umwelt sowie Wohn- und Lebensqualität beitragen.
Der Senat sieht im Erdgasantrieb die einzige derzeit verfügbare Technologie, mit der die hohen innerstädtischen Belastungen durch den Nutzfahrzeugverkehr bei hoher Kosteneffizienz und bei bekannten technischen Risiken mittelfristig nachhaltig gesenkt werden können.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie beauftragte daher im Oktober 1994 die TU Berlin, Institut für Straßen- und Schienenverkehr in Kooperation mit dem Verein für Innovative Verkehrstechnik e.V. mit dem Projekt „Einführung emissionsarmer Nutzfahrzeugantriebe“. Aufgabe war, das Informationsdefizit bei Gewerbeunternehmen durch gezielte Informationsvermittlung abzubauen und erste Flottenbetreiber für Erdgasfahrzeuge zu gewinnen. Hierzu wurde zusammen mit der Berliner Automobilwirtschaft im April 1995 ein „Erdgasfahrzeugtag“ durchgeführt, bei dem u.a. republikweit erstmalig die gesamte Palette der auf dem Markt angebotenen Erdgasfahrzeuge demonstriert wurde.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie legte im April 1996 „Kriterien für die Beschaffung schadstoffreduzierter und verbrauchsgünstiger Pkw und leichter Nutzfahrzeuge sowie die Beschaffung emissionsoptimierter Kraftstoffe für die Berliner Verwaltung“ vor. Hierin werden die erheblichen Vorteile erdgasbetriebener Kraftfahrzeuge herausgestellt und Erdgasantriebe insbesondere für leichte Nutzfahrzeuge empfohlen.
Zur Bündelung der vielfältigen Aktivitäten zur Einführung von Erdgasfahrzeugen in Berlin initiierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie die Gründung eines Vereins „Informations-Drehscheibe – Erdgasfahrzeuge für Berlin e.V.“ im Oktober 1997, der in Form der public-privat-partnership von Automobilwirtschaft, Mineralölgesellschaften, Tankstellenherstellern, GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, Flottenbetreibern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie getragen wird.
Der Senat hat sich darüber hinaus über den Bundesrat für eine Verlängerung der bis 31. Dezember 2000 befristeten Mineralölsteuerspreizung zugunsten von Erdgas bis zum Jahr 2009 eingesetzt (Bundesrats-Drs. 65/95 and 491/96). Damit sollten Sicherheiten für die technisch führende deutsche Automobilindustrie sowie für Investoren in Erdgasfahrzeuge und Erdgastankstellen geschaffen werden. Die Bundesratsinitiative wurde von der Bundesregierung als nicht notwendig zurückgewiesen (Bundestags-Drs. 13/6913).

Zu 3.:
Keine.

Zu 4.:
„Das Erdgasbusprojekt in Berlin war ein Erfolg. Die vergleichende Kosten-Wirksamkeits-Analyse für Diesel- und Erdgasbusse, die auch externe Belastungen in ihre Bilanzierung mit einschließt, führte zu deutlich günstigeren Ergebnissen für die Erdgasbusse als rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweisen.“ Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlußbericht, den die BVG in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr und mehreren Ingenieurbüros der EU-Kommission im November 1997 vorgelegt hat.

Zu 5.:
Eine Antwort auf diese Frage ist derzeit nicht für alle Kraftfahrzeugarten und stationären Verbrennungsmotoren, die mit Erdgas statt mit anderen Energieträgern betrieben werden möglich.
Hinsichtlich des Vergleichs von dieselbetriebenen mit erdgasbetriebenen Stadtbussen verweist der Senat auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 13/2405 vom 30. Juni 1997. In dieser wird u.a. festgestellt, daß der Kohlendioxydausstoß erdgasbetriebener Busse etwa auf dem Niveau der derzeit betriebenen Dieselbusse liegt. Allerdings besteht bei Erdgasfahrzeugen im Gegensatz zu Dieselfahrzeugen noch ein erhebliches Verbrauchsminderungspotential, das die Automobilindustrie durch intensive Entwicklungsanstrengungen erst bei entsprechenden Absatzerwartungen ausschöpfen wird. Hierauf weist auch der Abschlußbericht des Erdgasbusprojekts nachdrücklich hin.
Hinsichtlich der Stickoxidemissionen zeigen Erdgasbusse derzeit gegenüber modernsten Dieselbussen Vorteile von rund 85 %.
Der Senat weist jedoch darauf hin, daß der Vorteil erdgasbetriebener Stadtbusse insbesondere bei dem Entfall der kanzerogenen Dieselrußemissionen und den geringeren Geräuschemissionen und weniger in Klimaschutz- und Stickoxidminderungsaspekten liegt.

Zu 6.:
Die Verbrauchskostenunterschiede variieren abhängig vom Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Einsatzprofil sowie den jeweiligen Kraftstoffpreisen. Den von der BVG durchgeführten Vergleichen lagen unterschiedliche Randbedingungen zugrunde, u. a. ein Erdgastarif für kleine Bezugsmengen und der Großkundenpreis für Dieselkraftstoff, die Einsatzprofile der Busse waren nicht identisch usw..
Unter diesen in wesentlichen Kriterien nicht übereinstimmenden Ausgangsbedingungen reichte die Spannweite von 5 % bis 25 % höheren Kraftstoffkosten der Erdgasfahrzeuge. Damit nehmen die Kraftstoffkosten bei Dieselfahrzeugen einen Anteil von rund 2 %, bei Erdgasfahrzeugen rund 2,3 % der Vollkosten des Buseinsatzes ein (fixe, variable und Personalkosten).
Bei höherem Gasbezug würde der Erdgaspreis nach Auskunft der GASAG Berliner Gaswerke AG erheblich geringer ausfallen. Der o.g. Verbrauchskostenunterschied würde sich damit deutlich zugunsten der Erdgasfahrzeuge umkehren.

Zu 7.:
In Berlin sind derzeit zwei Erdgastankstellen öffentlich zugänglich:
− Gaußstraße 11 in Charlottenburg
− Karl-Marx-Straße 267 in Neukölln
Darüber hinaus wird in der Helmholtzstraße in Charlottenburg eine private Erdgastankstelle betrieben.
Die GASAG Berliner Gaswerke AG führt mit mehreren Mineralölgesellschaften Gespräche über weitere Erdgastankstellen im Berliner Stadtgebiet.

Zu 8.:
Der Senat hat in Kenntnis der verkehrsverursachten Luftverschmutzung und deren absehbare Entwicklung, der erwarteten Entwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs und des Gesetzgebungsverfahrens zum Vollzug des § 40 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits 1994 eine Konzeption beschlossen, wie der verkehrsverursachten Luftverschmutzung begegnet werden soll (s. Vorlage – zur Kenntnisnahme – über straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Minderung oder Verhütung von Luftverunreinigungen durch Schadstoff in Berlin, Drs. 12/4726).
Die derzeitige Luftverschmutzung durch den Kfz-Verkehr einschließlich der weiteren Entwicklung im Hinblick auf die ab 1. Juli 1998 anzuwendenden Konzentrationswerte der Konzentrationswerte-Verordnung (23. BImSchV) wurden dem Abgeordnetenhaus am 18. November 1997 berichtet (Mitteilung – zur Kenntnisnahme – über Verminderung der Lärmbelastung und Luftverunreinigung durch den Kraftfahrzeugverkehr, Drs. 13/2221). Demnach sind an ca. 15 % der rund 3 000 Straßenabschnitte des Berliner Hauptstraßennetzes Überschreitungen des Konzentrationswertes bei Ruß zu erwarten. Diese Rußemissionen werden im Mittel zu etwa 60 % von Dieselfahrzeugen verursacht, wobei neben Diesel-Pkw insbesondere leichte und schwere Nutzfahrzeuge einschließlich Busse hohe Beiträge leisten.
Erdgasbetriebene leichte und schwere Nutzfahrzeuge, die überwiegend im Innenstadtverkehr eingesetzt werden, wie Stadtbusse, Müllsammelfahrzeuge und Verteilerfahrzeuge können sukzessive auf den Erdgasantrieb umgestellt werden. Damit können Straßen, bei denen Verkehrsbeschränkungen wegen hoher Rußbelastungen geprüft werden müssen, fast vollständig saniert werden.
Der Senat beabsichtigt darüber hinaus, bei der Bestellung von Nahverkehrsleistungen künftig umweltseitige Anforderungen, z. B. Schadstoff- und Lärmemissionsstandards festzulegen, sobald die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und die Umweltqualitätsziele dies erfordern (siehe Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 13/2405 vom 30. Juni 1997). Anbieter von Buslinien, die durch Straßen mit hoher Schadstoff- und Lärmbelastung sowie hoher Einwohnerdichte führen, werden bei der Abgabe von Angeboten die Einhaltung entsprechender fahrzeugseitiger Standards belegen müssen. Unter den genannten Voraussetzungen werden die Anbieter von Nahverkehrsleistungen erdgasbetriebene Busse in die Wahl ihrer Fahrzeugflotte einbeziehen. Vergleichbare Festlegungen sind für alle öffentlichen Ausschreibungen einschließlich der Abfallentsorgung ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur verursachergerechten und zielgerichteten Reduzierung von Umweltbelastungen. Vergleichbare marktwirtschaftliche Ansätze können bei allen Ausschreibungen der öffentlichen Hand eingeführt werden.
Berlin, den 3. April 1998
Peter S t r i e d e r
Senator für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt