Freiwillige Mitfinanzierung von OEPNV-Angeboten durch Private
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 3082 befasst sich mit der Zahl, Art und Höhe der bisherigen freiwilligen Mitfinanzierung von ÖPNV-Angeboten durch Private in Berlin, den vom Senat geprüften Formen der Verpflichtung zur Mitfinanzierung, den zum Vergleich herangezogenen nationalen und internationalen Verfahren der Beteiligung Privater an den ÖPNV-Kosten sowie den bundes- und landesrechtlichen Regelungen, die einer Mitfinanzierung entgegenstehen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass nach Angaben der BVG bisher drei ÖPNV-Angebote durch Private mitfinanziert worden seien, nämlich die kostenlose Aufstellung eines Großteils der Wartehallen für Omnibus und Straßenbahn durch private Dritte mit Finanzierung der Betriebskosten über Werbeerträge, zwei Kostenbeteiligungen privater Investoren an Haltestelleninvestitionen der Straßenbahn sowie die Unterstützung der Installation des Notruf- und Informationssystems auf den U-Bahnhöfen der U-Bahn-Linie 6 aus einem Nachlass, dass die DB AG mitgeteilt habe, dass in Berlin eine Mitfinanzierung des ÖPNV durch Private noch nicht durchgeführt worden sei, dass die Mitfinanzierung von ÖPNV-Investitionen durch Private nur auf freiwilliger Basis erfolgen könne, z. B. in Form von städtebaulichen Verträgen oder Erschließungsverträgen, und dass für eine Verpflichtung zur Mitfinanzierung keine rechtliche Grundlage bestehe, dass im Land Brandenburg eine Finanzierung durch Investoren beim Bau des S-Bahnhofs Bernau-Friedensthal durch die Wohnpark Berlin-Friedensthal Immobilien GmbH sowie beim Regionalbahnhof Seegefeld (Herlitzwerke) erfolgt sei und in Berlin zu verschiedenen Infrastrukturvorhaben Verhandlungen bzw. Überlegungen bestünden (z. B. S-Bahnhöfe Schönerlinder Straße und Komturstraße, zusätzliche Zugänge bei den S-Bahnhöfen Karow und Rummelsburg) und dass einer Mitfinanzierung auf freiwilliger Basis keine bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen entgegenstünden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3082 (Kleine Anfrage Nr. 3082)
- In wie vielen Fällen, in welcher Weise und in welchem finanziellen Umfang sind in Berlin bisher ÖPNV-Angebote durch Private (ansässige Unternehmen, Investoren, Haushalte) freiwillig mitfinanziert worden (Beteiligung an Investitionsvorhaben, Zahlungen an Verkehrsunternehmen für bestimmte Leistungen)?
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Welche Formen der Verpflichtung zur Mitfinanzierung des ÖPNV durch Private sind bisher vom Senat mit welchem Ergebnis geprüft worden?
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Welche nationalen und internationalen Verfahren der Beteiligung Private an den Kosten für den ÖPNV sind vom Senat zum Vergleich herangezogen worden, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Erfahrungen in Berlin zu nutzen?
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Welche bundes- und landesrechtlichen Regelungen stehen gegenwärtig einer Mitfinanzierung des ÖPNV durch Private entgegen?
Berlin, den 1. Dezember 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3082
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind bisher drei ÖPNV-Angebote durch Private mitfinanziert worden:
- Auf Grund bestehender Verträge mit privaten Dritten wird ein Großteil der Wartehallen für Omnibus und Straßenbahn für die BVG kostenlos aufgestellt. Die Betriebskosten dieser Wartehallen werden über die mit der Plakatierung erzielten Werbeerträge ebenfalls von privaten Investoren getragen.
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Für Haltestelleninvestitionen der Straßenbahn konnten zwei Kostenbeteiligungen durch private Investoren realisiert werden. Im Jahr 1998 kann voraussichtlich eine weitere Investitionsbeteiligung eines privaten Dritten erreicht werden.
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Aus einem Nachlaß wurde die Installation des Notruf- und Informationssystems auf den U-Bahnhöfen der U-Bahn-Linie 6 unterstützt.
Da die S-Bahn Berlin GmbH Betreibergesellschaft ist, ist sie lediglich Nutzer der für die Leistungserstellung notwendigen Bahnanlagen. Der für die Schienen-Infrastruktur zuständige Geschäftsbereich Personenbahn-höfe der Deutschen Bahn AG (DB AG) teilte dem Senat mit, daß in Berlin eine Mitfinanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Private noch nicht durchgeführt wurde.
Dem Abgeordnetenhaus von Berlin liegt zu dieser Themenstellung die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – über Public-Private-Partnership in der Verkehrspolitik (III): Verkehrsbaufinanzierung durch Aktivierung von privatem Kapital – Drs. Nr. 13/2249 – vor.
Zu 2.:
Die Mitfinanzierung von ÖPNV-Investitionen durch Private kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen, z. B. in Form von städtebaulichen Verträgen oder von Erschließungsverträgen. Für eine Verpflichtung zur Mitfinanzierung von ÖPNV-Investitionen gibt es keine rechtliche Grundlage.
Zu 3.:
Im Land Brandenburg erfolgte eine Finanzierung durch Investoren im Netz der S-Bahn bisher beim Bau des S-Bahnhofes Bernau-Friedenstal. Dieser Bahnhof wurde durch die Wohnpark Berlin-Friedenstal Immobilien GmbH finanziert. Der nahe der Stadtgrenze gelegene Regionalbahnhof Seegefeld (Herlitzwerke) ist ebenfalls privat mitfinanziert worden. In Berlin gibt es zu verschiedenen Infrastrukturvorhaben über die Beteiligung durch private Dritte Verhandlungen beziehungsweise Überlegungen (z. B. S-Bahnhöfe Schönerlinder Straße und Komturstraße, zusätzliche Zugänge bei den S-Bahnhöfen Karow und Rummelsburg).
In diese Überlegungen fließen laufend die durch Veröffentlichungen, den Informations- und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene, mit Verbänden, anderen Körperschaften und Großstädten gewonnenen Erkenntnisse ein.
Zu 4.:
Wenn die Mitfinanzierung von ÖPNV-Investitionen durch private Investoren auf freiwilliger Basis erfolgt, stehen dem keine bundes- beziehungsweise landesrechtlichen Regelungen entgegen.
Berlin, den 25. März 1998
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt