Strassenbahnverlaengerung ueber die Warschauer Bruecke
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den konkreten Planungen, Kosten und zeitlichen Abläufen für die Verlängerung der Straßenbahntrasse über die Warschauer Brücke zur optimierten Anbindung des dortigen S- und U-Bahnhofs. Der Senat bestätigt die Absichten und erläutert, dass die Bereitschaft der BVG zur Beschaffung von Zweirichtungsfahrzeugen eine baulich stark vereinfachte Lösung ermöglicht. Die Gleise sollen fahrbahnbündig im Mischverkehr über das Brückenbauwerk geführt werden und an zwei südlichen Halteinseln ohne aufwendige Kehranlage enden, was die veranschlagten Projektkosten auf ca. 5 Millionen DM senkt. Das Planfeststellungsverfahren soll so rechtzeitig eingeleitet werden, dass Baubeginn und Inbetriebnahme im Jahr 2000 erfolgen können, wobei die Linie 20 unter dem Einsatz von 11 Fahrzeugen für den Streckenast vorgesehen ist.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3464
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3464
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Straßenbahnverlängerung
über die Warschauer Brücke
Ich frage den Senat:
1. Treffen Presseberichte zu, daß der Senat die Straßenbahnlinie über die Warschauer Brücke zur besseren Anbindung des U- und S-Bahnhofs verlängern will? Wenn ja, welche der vielen Varianten ist dort vorgesehen, und mit welcher Finanzsumme muß gerechnet werden?
2. Wann beabsichtigt der Senat, das Planfeststellungsverfahren für diese Verlängerung einzuleiten? Wann rechnet er mit einem Beschluß, wann mit dem Baubeginn, wann mit der Inbetriebnahme, und aus welchen Töpfen soll die Maßnahme finanziert werden?
3. Wie viele Zweirichtungsfahrzeuge sind notwendig, um welche der beiden Linien über die Warschauer Brücke zu führen?
Berlin, den 23. Februar 1998
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3464
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, diese Presseberichte treffen zu. Nachdem die BVG sich inzwischen bereit erklärt hat, Zweirichtungsfahrzeuge zu beschaffen, sieht der Senat eine Möglichkeit für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke bis zum U-Bahnhof Warschauer Straße. Dazu sollen die beiden Streckengleise fahrbahnbündig auf je einer Mischspur mit dem Kfz-Verkehr über die Brücke geführt werden und an den südlich der Brücke zu errichtenden zwei Halteinseln enden.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand muß für diese Straßenbahnmaßnahme mit Kosten von ca. 5 Mio. DM gerechnet werden. Der gegenüber der in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drs 13/1747 – angegebene Mittelbedarf reduziert sich durch die o. a. betrieblich wie baulich vereinfachte Lösung.
Zu 2.:
Das Planfeststellungsverfahren wird so rechtzeitig eingeleitet , daß der Beschluß und damit auch der Baubeginn Anfang 2000 erfolgen könnte.
Eine Inbetriebnahme wäre dann noch im Jahr 2000 möglich.
Die Finanzierung müßte aus den ÖPNV-Mitteln des Senats erfolgen.
Zu 3.:
Das Fehlen einer aufwendigen Kehr- oder Wendeanlage läßt nach Aussage der Berliner Verkehrsbetriebe eine Fahrt bis zum U-Bahnhof nur mit der Linie 20 zu. Dazu sind 11 Zweirichtungsfahrzeuge erforderlich.
Berlin, den 17. März 1998
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt