Weitere \“Taktlosigkeit\“ bei der Buslinie 100

Weitere \“Taktlosigkeit\“ bei der Buslinie 100

Ereignis

Die Kleine Anfrage kritisiert den reduzierten Anteil behindertengerechter Fahrzeuge auf der fahrgaststarken Buslinie 100 im Zuge veränderter Taktzyklen. Der Senat erläutert basierend auf Angaben der BVG, dass aufgrund des begrenzten Bestandes an barrierefreien Doppeldeckerbussen ein fixer 20-Minuten-Takt gefahren wird, wodurch sich die Quote je nach betrieblicher Taktdichte auf jeden dritten oder vierten Bus beläuft. Um die Zuverlässigkeit zu erhöhen, verzichtet die BVG bei Neuanschaffungen auf störanfällige Hublifte und setzt stattdessen auf mechanische Klapprampen; die Linienkoordination erfolgt in enger Abstimmung mit den Betroffenenverbänden in der landeseigenen „Vernetzungs-AG“.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3406

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3406
des Abgeordneten Dietmar Volk
(Bündnis 90/Die Grünen)
über weitere „Taktlosigkeit“
bei der Buslinie 100

Ich frage den Senat:
1. Wie wie erklärt der Senat, daß auf der Linie 100 bis zur Einführung des Sommerfahrplans jeder 2. Bus, seit dem Winterfahrplan aber nur noch jeder 4. Bus, behindertengerecht ist?
2. Was waren die Gründe für diese Umstellung zu Lasten von Rollstuhlfahrer(inne)n?
3. Hält der Senat die derzeitige Regelung für zumutbar, wonach Rollstuhlfahrer(innen) mindestens 20 Minuten beim Ausfall eines behindertengerechten Busses (bei technischen Störungen oder wenn der Bus bereits mit anderen Rollstühlen oder Kinderwagen besetzt ist) mindestens 40 Minuten, bei Ausfall auch dieses Busses mindestens 60 Minuten usw. auf den nächsten behindertengerechten Bus warten müssen, während andere Fahrgäste im 5-Minuten-Takt befördert werden?
4. Warum ist ausgerechnet die Linie 100 nicht behindertengerecht, obwohl sie vom Bahnhof Zoo mit behindertengerechten Anschlüssen zur Fernbahn, U-Bahn und S-Bahn quer durch Berlin verläuft und dabei an zahlreichen Regierungsgebäuden sowie wissenschaftlich und kulturell bedeutsamen Einrichtungen vorbeiführt, die zum Teil mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen sind? Denkt der Senat dabei auch an behinderte Berlin-Touristen?
5. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Buslinie ganz oder nur zum Teil behindertengerecht eingerichtet wird?
6. Hat der Senat Einfluß auf diese Entscheidungen? Sind an den Entscheidungen der BVG oder des Senats Behinderte beteiligt? Wenn ja, wer sind diese Behinderten, und nach welchen Kriterien werden sie ausgewählt, und wer trifft die Auswahl?

Berlin, den 5. Februar 1998

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3406
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen zu den Fragen 1. bis 3. folgendes mit:
„Zu 1. bis 3.:
Wegen des begrenzten Bestandes an behindertengerechten Doppeldeckern einerseits und der hohen Anzahl der auf der Linie 100 eingesetzten Busse andererseits (je nach Tageszeit bis zu 31 gleichzeitig) ist es leider noch nicht möglich, alle Fahrten dieser Linie mit behindertengerechten Fahrzeugen auszuführen. Deshalb ist der Fahrplan so gebaut, daß an allen Wochentagen während der gesamten Betriebszeit alle 20 Minuten ein behindertengerechter Wagen eingesetzt ist. Die Frage, der jeweils wievielte Bus das ist, ist natürlich abhängig von der Taktdichte. Im 5-Minuten-Takt (angeboten montags bis freitags zwischen ca. 14 und 20 Uhr, sonnabends und sonntags zwischen ca. 10 bis 20 Uhr) fährt also jeder vierte Bus behindertengerecht, im 6 2/3-Minuten-Takt (montags bis freitags ca. 9 bis 13 Uhr) ist jeder dritte und beim 20-Minuten-Takt (morgens bis ca. 8 Uhr und sonntags bis donnerstags ca. 22 bis 24 Uhr) ist jeder Wagen behindertengerecht.

In der angesprochenen Fahrplanperiode „vor dem Sommerfahrplan“, gemeint ist sicherlich der Winterfahrplan 96/97, war das Taktangebot auf einen 6 2/3-Minuten-Grundtakt aufgebaut, der in Spitzenzeiten auf 3 1/3 Minuten verdichtet wurde, was aber teilweise nicht im Fahrplan ausgewiesen war. Damals ergab sich also, daß jeder dritte Bus behindertengerecht war. In der dazwischenliegenden Fahrplanperiode Sommer 1997 war der Einsatz der behindertengerechten Fahrzeuge auf dieser Linie stärker nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet, was dazu führte, daß ein stabiler 20-Minuten-Takt mit behindertengerechten Fahrzeugen nicht mehr angeboten werden konnte. Wegen der deutlichen Kritik daran wurde diese Maßnahme dann zum Winterfahrplan 1997/98 wieder zurückgenommen, obwohl dies für die BVG mit zusätzlichen Kosten verbunden war.

Die BVG bemüht sich, die technischen Einrichtungen zur Beförderung von Rollstühlen in ihren Fahrzeugen in möglichst ständig funktionstüchtigem Zustand zu halten. Darüber hinaus werden bei den neuesten Fahrzeugen die störanfälligen Hublifte nicht mehr eingebaut und durch eine mechanische Klapprampe (mit 100%iger Funktionstüchtigkeit) ersetzt.
Dazu kommt, daß im Verlauf der Linie 100 auch noch andere behindertengerechte Linien zur Verfügung stehen, zum Beispiel die Linie X 9 zwischen Zoo und Lützowplatz, die Linie 348 zwischen S-Bhf. Unter den Linden und Mollstraße/Prenzlauer Allee und die S-Bahn mit einigen durch Aufzüge erreichbaren Bahnsteigen.“

Zu 4. bis 6.:
Die Entscheidung, auf welchen Linien behindertengerechte Busse eingesetzt werden, erfolgt nach Maßgabe des entsprechenden Fahrzeugbestandes in Abstimmung mit der „Vernetzungs-AG“ (Unterarbeitsgruppe der Ständigen Kommission zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales) durch die BVG.
Die „Vernetzungs-AG“ setzt sich aus Vertretern der großen Verkehrsunternehmen in Berlin, wie BVG, S-Bahn GmbH und Deutsche Bahn AG, Vertretern des Berliner Zentralausschusses für soziale Aufgaben e. V. (BZA), Vertretern der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und aus Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs zusammen; letztere sind vom Landesbeirat für Behinderte bzw. der Ständigen Kommission zur Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt und zusätzlich von allen relevanten spontanen Behindertengruppen entsandt worden.

Diese „Vernetzungs-AG“, die sich u. a. um eine Optimierung einer behindertengerechten Beförderungskette bemüht, hat bereits 1996 folgende Kriterien für neue behindertengerechte Buslinien erarbeitet und der BVG unterbreitet:
1. Eine behindertengerechte Buslinie sollte an mindestens 10 für behinderte oder ältere Bürger wichtigen Einrichtungen – wie Rathaus, Behinderten- und Seniorenwohn-, Arbeits-, Ausbildungs- oder Freizeitstätten, Geschäften, Krankenhäusern, Kinos u. a. – vorbeiführen.
2. Die behindertengerechte Buslinie muß sich mindestens mit zwei anderen behindertengerechten Bus- oder Tramlinien oder mit einem behindertengerecht erschlossenen U- oder S-Bahnhof kreuzen.
3. Die Linie sollte Außenbezirke mit wichtigen Einkaufszentren oder Fernbahnhöfen, Busbahnhof oder Flughäfen verbinden.

Die „Vernetzungs-AG“ unterbreitet der BVG jährlich eine Vorschlagsliste von neuen behindertengerechten Buslinien. In Kenntnis dessen, daß bei der 100er Linie 31 der 87 vorhandenen behindertengerechten Doppeldeckerbusse gebunden werden und auf anderen wichtigen Linien fehlen würden, hat die „Vernetzungs-AG“ in diesem besonderen Fall einer 20minütigen Taktzeit zugestimmt. Ansonsten vertritt sie mehrheitlich die Auffassung, bestehende behindertengerechte Buslinien komplett mit behindertengerechten Fahrzeugen auszustatten.

Berlin, den 2. März 1998

In Vertretung
Branoner
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe