Verkehrserschliessung Buchholz-West
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Verzögerungen beim Ausbau und der Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 nach Buchholz-West. Der Senat legt dar, dass im Zuge des Neubaus des Rosenthaler Weges bereits wesentliche kreuzungsbauliche Vorsorgeleistungen wie der physische Gleiseinbau realisiert wurden. Die Aufnahme des eigentlichen Bahnkörperbaus verzögert sich jedoch über das ursprünglich anvisierte Zieljahr 1999 hinaus, da der zwingend notwendige fiskalische Grunderwerb aufgrund eines schwebenden, vom zuständigen Bezirksamt Pankow noch nicht final festgesetzten Bebauungsplanes rechtlich blockiert ist.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3398
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3398
des Abgeordneten Dr. Käthe Zillbach (SPD)
über Verkehrserschließung Buchholz-West
Ich frage den Senat:
1. Wann werden die Bauarbeiten an der Straßenbahnlinie 50 (Verlängerung nach Buchholz-West) wieder aufgenommen?
2. Sind alle planerischen Vorleistungen incl. notwendigem Grunderwerb auf die im Nahverkehrsplan angekündigte Inbetriebnahme 1999 abgestimmt, wenn nein, wann werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen?
Berlin, den 5. Februar 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3398
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Im Zuge des Neubaus des Rosenthaler Weges sind bereits bauvorbereitende Maßnahmen und in den neuen Kreuzungen Vorsorgeleistungen (Gleiseinbau) für die Straßenbahn durchgeführt worden.
Der Bau der eigentlichen Bahnanlage kann erst nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens begonnen werden. Die planerischen Vorleistungen waren bisher auf den Inbetriebnahmetermin 1999 abgestimmt. Die Planung der Straßenbahn als Sondernutzer der Straße hat sich dabei auf festgesetzte bzw. festzusetzende Bebauungspläne für diesen Bereich bezogen.
Die frühzeitig eingeleiteten Verhandlungen zum Erwerb der Grundstücke für den Bau der Straße konnten jedoch wegen der bislang fehlenden Rechtsgrundlage zur Festsetzung des B-Planes durch das Bezirksamt Pankow noch nicht zum Abschluß gebracht werden.
Berlin, den 27. Februar 1998
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
diester Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt