Erdgas – ein Fremdwort fuer die BVG

Erdgas – ein Fremdwort fuer die BVG

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Beschaffungspolitik von Erdgasbussen bei der BVG und dem Auslaufen eines EU-geförderten Erprobungsprojekts mit zehn CNG-Fahrzeugen Ende 1997. Der Senat legt eine vergleichende Schadstoffbilanz zwischen Diesel- und Erdgasantrieben vor, die erhebliche Umweltvorteile bei den Stickoxid- und Partikelemissionen für den Erdgasantrieb ausweist. Dennoch plant die BVG mangels finanziellen Ausgleichs für die betrieblichen Mehraufwendungen vorerst keine Neuanschaffung von Erdgasbussen, woraufhin der Senat ankündigt, bei künftigen Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen strenge Emissions- und Lärmstandards festzulegen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2405

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2405
des Abgeordneten Hartwig Berger
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Erdgas – ein Fremdwort für die BVG?

Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß die BVG nicht bereit ist, bei ihrer Anschaffungspolitik ausschließlich/vornehmlich/teilweise erdgasbetriebene Busse zu wählen, und daß sie auch den EU-geförderten Modellversuch zum Betrieb solcher Busse mit diesem Jahr auslaufen lassen will?
2. Wie stellt sich die Bilanz bezüglich der Luftbelastung eines erdgasbetriebenen verglichen zu einem dieselbetriebenen Bus quantitativ dar (bitte zumindest in Stickoxyden, Kohlenwasserstoffen, Dieselruß, Staub angeben)?
3. Wie stellen sich die Bilanzen bezüglich der Kohlendioxyd-Emissionen dar?
4. Welche Gründe veranlassen die BVG, die starken umweltpolitischen Argumente für erdgasbetriebene Busse bis jetzt zu ignorieren?
5. Welche Aktivitäten unternimmt der Senat – und wird er in Zukunft unternehmen –, um die BVG zu einer Prioritätensetzung für erdgasbetriebene Busse zu veranlassen?

Berlin, den 30. Juni 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2405
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. teilen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) folgendes mit:
„Es trifft zu, daß seitens der BVG im Zusammenhang mit der Beschaffung von Neufahrzeugen keine erdgasbetriebenen CNG-Omnibusse eingeplant sind. Die seit Anfang 1996 bei der BVG betriebenen 10 Erdgasomnibusse werden von der EU bis Ende 1997 gefördert. Ziel des Vorhabens ist die betriebliche und technische Erprobung. Hierzu wird bis Dezember 1997 ein Abschlußbericht erstellt. Da mit dem Projektende die betrieblichen Mehraufwendungen nicht mehr erstattet werden, wird zur Zeit geprüft, diese Fahrzeuge an andere Erdgasbusunternehmer abzugeben.“

Zu 2.:
Nachfolgender Vergleich enthält Angaben zum durchschnittlichen fahrstreckenbezogenen Schadstoffausstoß von Standardlinienbussen bei Dieselantrieb und unterschiedlichen Schadstoffminderungsstufen sowie bei Erdgasantrieb mit Dreiwegekatalysator, jeweils bei typischem Innerortsverkehr. Die Angaben zu den Methanemissionen beziffern den ausschließlich klimarelevanten Anteil der Kohlenwasserstoffe, von dem keine gesundheitlichen Wirkungen ausgehen. Die Angaben zum Ruß geben die für Verkehrsbeschränkungen nach § 40 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz relevanten Rußanteile der Dieselpartiyelemissionen wieder.

Schadstoffausstoß in g/km Kohlenmonoxyd Kohlenwasserstoffe Summe Kohlenwasserstoffe Methan Stickoxyde Dieselpartikel Summe Dieselpartikel Ruß
Dieselbus Euro II * 5 2,2 0,1 11 0,3 0,2
Dieselbus Euro III ** 4 1,8 0,1 8 0,2 0,15
Dieselbus Euro IV ** 3 1,1 0,1 4 0,1 0,1
Erdgasbus (heute) *** 8 2,2 2 1,6 0 0

* obligatorisch bei allen neu zugelassenen Bussen seit 1. Oktober 1996
** entsprechend den Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission
*** Basis: Angaben des Umweltbundesamtes

Gegenüber dieselbetriebenen Bussen ist das Ozonbildungspotential der Abgase von Erdgasfahrzeugen etwa 80 % geringer, die PAH-(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) Emissionen liegen rd. 90 %, die Aldehyd-Emissionen rd. 98 % niedriger, die Benzolemissionen sind vernachlässigbar. Andere Antriebsvarianten mit vergleichbarem Schadstoffminderungspotential sind derzeit weder zu überschaubaren Kosten noch mit kalkulierbaren technischen Risiken auf dem Markt oder in absehbarer Zeit verfügbar. Vergleichende Kosteneffizienzuntersuchungen der TU Berlin, die die Investitionskosten in Fahrzeuge sowie Infrastruktur einschließlich der Betriebskosten berücksichtigen, zeigen, daß bei der nächsten, 1999 zu erwartenden Schadstoffminderungsstufe Euro III nur noch marginale Kostennachteile beim Erdgasbus gegenüber Dieselbussen bestehen. Erhebliche Vorteile erreicht der Erdgasantrieb, sobald die für das Jahr 2005 vorgesehenen Euro-IV-Abgasanforderungen verbindlich einzuhalten sind. Der Senat hält daher die Einführung des Erdgasantriebs bei Stadtbussen wie auch bei anderen Nutzfahrzeugen des innerstädtischen Verkehrs grundsätzlich für eine hochrentierliche Investition in die Zukunft.

Zu 3.:
Der Kohlendioxydausstoß erdgasbetriebener Busse liegt etwa auf dem Niveau der derzeit betriebenen Busse. Allerdings besteht bei Erdgasfahrzeugen im Gegensatz zu Dieselfahrzeugen noch ein erhebliches Verbrauchsminderungspotential, das von der Automobilindustrie durch intensive Entwicklungsanstrengungen erst bei entsprechenden Absatzerwartungen ausgeschöpft werden wird. Der Treibhauseffekt durch den Betrieb von Erdgasfahrzeugen liegt derzeit knapp 30 % über dem von Dieselfahrzeugen, wenn die Methan-Emissionen durch Exploration, Förderung und Aufbereitung, Raffination und Transport und Speicherung einbezogen werden. Wesentlichen Anteil hieran haben beim Erdgas die Methan-Emissionen bei der Bereitstellung in den GUS-Staaten. Bei einer vollständigen Umstellung der BVG-Flotte auf erdgasbetriebene Busse heutiger Technik belaufen sich die klimarelevanten Mehremissionen auf rd. 1,4 % der klimarelevanten Kohlendioxydemissionen des Pkw-Verkehrs in der Stadt.

Zu 4.:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen folgendes mit: „Die BVG ist bereit, Erdgasbusse zu beschaffen, wenn ein entsprechender Ausgleich der Mehraufwendungen für die Beschaffung und den Betrieb der Fahrzeuge gegeben ist. Die BVG ist weiterhin bemüht, entsprechende Finanzierungsquellen zu erschließen.“

Zu 5.:
Die Fahrzeugbeschaffung der BVG untersteht ihrer alleinigen Verantwortung. Dem Senat ist bekannt, daß die BVG unter der Voraussetzung eines wirtschaftlichen Betriebes Erdgasbusse einsetzen würde. Hierüber finden regelmäßig Gespräche statt. Der Senat beabsichtigt, bei der Bestellung von Nahverkehrsleistungen künftig umweltseitige Anforderungen, z. B. Schadstoff- und Lärmemissionsstandards festzulegen, sobald die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und die Umweltsituation und die Umweltqualitätsziele dies erfordern. Anbieter von Buslinien, die durch Straßen mit hoher Schadstoff- und Lärmbelastung sowie hoher Einwohnerdichte führen, werden bei der Abgabe von Angeboten die Einhaltung entsprechender fahrzeugseitiger Standards belegen müssen. Unter den genannten Voraussetzungen werden die Anbieter von Nahverkehrsleistungen erdgasbetriebene Busse in die Wahl ihrer Fahrzeugflotte einbeziehen.

Berlin, den 28. August 1997

In Vertretung
Ernst
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt