Fernverkehr: Bedarfsgesteuerte Stellplatzprojektierung und schienengebundene Nord-Ost-Erschliessung des Lehrter Bahnhofs
Ereignis
Für den zukünftigen Kreuzungsbahnhof Lehrter Bahnhof hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 7. Januar 1997 die Plangenehmigung für eine Tiefgarage mit rund 900 Stellplätzen erteilt. Ein gutachterlicher Nachweis prognostizierte diesen erhöhten Stellplatzbedarf primär für die Bahnkunden des motorisierten Individualverkehrs, ohne dass hierdurch eine Überlastung des angrenzenden städtischen Straßennetzes zu erwarten ist. Zur großräumigen Erschließung des Netzknotens aus Richtung Nordosten ist langfristig das schienengebundene S-Bahn-Projekt S 21 über Nordkreuz avisiert, während das Planfeststellungsverfahren für die ergänzende Straßenbahnverbindung über die Invalidenstraße planmäßig Ende 1997 eingeleitet wird.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1885, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1885
Ich frage den Senat:
1. a) Trifft es zu, daß der Deutschen Bahn AG (DB AG) durch den Senat das Einverständnis zu einer Tiefgarage mit 1 000 Stellplätzen unter dem geplanten Lehrter Bahnhof gegeben wurde, obwohl im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs zum Stadtquartier Lehrter Bahnhof zwischen der DB AG und ihrem Generalentwickler einerseits, den Senatsverwaltungen für Bauen, Wohnen und Verkehr bzw. Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie und dem Bezirk Tiergarten andererseits, nicht mehr als 100 Kurzzeitparkplätze und 300 Langzeitparkplätze vereinbart worden sind?
b) Wenn ja, wird durch die Tiefgarage ein zusätzlicher Quell- und Zielverkehr erzeugt, der das Straßennetz und den neuen Lehrter Bahnhof überlasten würde?
c) Wird durch die Tiefgarage die Aufgabenteilung zwischen dem Bahnhof Papestraße als Bahnhof für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Bahnhof) einerseits und dem Lehrter Bahnhof als Bahnhof für den öffentlichen Personennahverkehr (PNV-Bahnhof) andererseits in Frage gestellt oder nicht?
2. a) Trifft es ferner zu, daß die geplante Straßenbahnverbindung Lehrter Bahnhof über Invalidenstraße – Bernauer Straße – Eberswalder Straße – Danziger Straße für den Anschluß des neuen Kreuzungsbahnhofs an den Berliner Nord-Ost-Raum von besonderer Bedeutung ist?
b) Wie will der Senat die rechtzeitige Fertigstellung dieser Verbindung sicherstellen, wenn weder die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für diese Linie noch eine Einstellung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt ist?
3. a) Ist die Fahrradnetzplanung um den Lehrter Bahnhof mit der Planung „Fahrradfreundliches Regierungsviertel“ und den überörtlichen Fahrradrouten abgestimmt?
b) Gibt es mit der DB AG eine Vereinbarung über die Einrichtung einer Fahrradstation im Bahnhof?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1885
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. a) bis 1. c):
Die für den Wettbewerb gemeinsam vorgegebenen 400 Stellplätze haben sich bei der weiteren Planung nicht bestätigt. Im Auftrag der Deutschen Bahn AG wurde von der Fa. Duth Roos Consulting GmbH im Mai 1996 ein Gutachten für den Lehrter Bahnhof erstellt, das ein Bedarf von 960 Stellplätzen für die Bahnkunden prognostiziert. Diese Stellplatzanzahl wurde von der DB AG für die weiteren Planungen zugrundegelegt. Da die Dimensionierung der Anlage auf der Grundlage des Bedarfs der Bahnkunden errechnet wurde und dieser gegenüber dem durch bahnfremde Nutzer ausgelösten Bedarf Dritter deutlich überwiegt, ging die Planfeststellungsbehörde davon aus, daß die Tiefgarage überwiegend von Bahnkunden genutzt wird und somit vom Eisenbahnbundesamt (EBA) planfestzustellen ist. Nach der Gesamtabwägung hat das EBA mit Beschluß vom 7. Januar 1997 die Plangenehmigung für ca. 900 Stellplätze erteilt.
Die zuständigen Senatsbehörden des Landes Berlin sind der Auffassung, daß der Planung der Tiefgarage Belange des Landes Berlin nicht entgegenstehen. Der durch die Tiefgarage erzeugte Quell- und Zielverkehr führt zu keiner Überlastung des angrenzenden Straßennetzes sowie der Anlagen des Lehrter Bahnhofes. Die Aufgabenteilung zwischen dem Lehrter Bahnhof (als ÖPNV Bahnhof) und dem Bahnhof Papestraße (als IV-Bahnhof) wird dadurch nicht berührt.
Zu 2. a):
Nein. Die großräumige Verbindung zwischen dem Lehrter Bahnhof und dem Nordostraum wird durch die S-Bahn über Nordkreuz hergestellt, wobei zunächst noch im Bahnhof Friedrichstraße umgestiegen werden muß. Langfristig (nach Realisierung der S 21 Nord) entfällt das Umsteigen im Bahnhof Friedrichstraße zugunsten von S-Bahn-Direktverbindungen aus Richtung Hohen Neuendorf/Schönerlinder Straße und Bernau/Buch Süd/Karow.
Zu 2. b):
Die rechtzeitige Fertigstellung des Straßenbahnvorhabens wird gewährleistet, indem im Einklang mit dem Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 23. Mai 1996 zur Straßenbahnplanung (Drs. 13/131 und 13/242) Ende 1997 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll, so daß, wenn Anfang 1999 der Planfeststellungsbeschluß vorliegt, die bauliche Umsetzung beginnen kann.
Zu 3. a):
Ja. Nach dem derzeitigen Stand der Planung werden ausreichende Nord-Süd-Verbindungen für den Radverkehr über die Moltkebrücke, die geplanten Fußgänger-/Radfahrerbrücken über die Spree und die Kronprinzenbrücke bis zur Invalidenstraße gewährleistet sein, so daß somit die Fahrradplanung „Fahrradfreundliches Regierungsviertel“ und Lehrter Bahnhof abgestimmt ist.
Zu 3. b):
Nein. Die Einrichtung einer Fahrradstation im Lehrter Bahnhof liegt im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG (DB AG) Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, Büro Bahnhofsentwicklung Berlin. Die zuständige Bahnhofsentwicklungsplanung der DB AG will die Belange des Fahrradverkehrs „bei der Konzipierung des Bahnhofsgebäudes“ berücksichtigen.
Hinweis