Erschliessungskosten fuer Transrapid-Haltestellen

Erschliessungskosten fuer Transrapid-Haltestellen

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 598 befasst sich mit der Frage, ob nach den gesetzlichen Regelungen für die Erschließung von Transrapid-Haltestellen durch den ÖPNV und den MIV das Veranlasserprinzip gilt, ob die Erschließungskosten in der Projektkalkulation der Fa. Thyssen enthalten sind und mit welchen Erschließungskosten in Berlin bei der Einführung des Transrapid am Lehrter Bahnhof, an der Papestraße bzw. nach Spandau zu rechnen ist. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass grundsätzlich Länder bzw. Kommunen für ÖPNV und Straßen außerhalb der Baulast des Bundes zuständig seien, Berlin gegenüber dem Bund deutlich gemacht habe, dass keine zusätzlichen Kosten für die innerstädtische Erschließung auf Berlin zukommen dürften, und dass wegen des bereits guten Verkehrsanschlusses der potenziellen Bahnhöfe keine zusätzlichen infrastrukturellen Maßnahmen und Kosten erforderlich seien.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/598 (Kleine Anfrage Nr. 598)

  1. Trifft es zu, daß – wie bei einer Anhörung zum Thema Transrapid der Bundestagsfraktion der SPD in Bonn von Herrn R. der Fa. Thyssen geäußert – nach gesetzlichen Regelungen für die Erschließung von Haltestellen des Transrapid durch den ÖPNV und MIV das Veranlasserprinzip gilt, d. h. nicht der Betreiber des Transrapid, sondern die betroffenen Gemeinden die Erschließungskosten übernehmen müssen? 2. Ist dem Senat bekannt, daß diese Erschließungskosten nicht in der Projektkalkulation der Fa. Thyssen enthalten sind? 3. Mit welchen Erschließungskosten ist demzufolge in Berlin bei der Einführung des Transrapid in die Stadt (Lehrter Bahnhof oder Papestraße) bzw. nach Spandau zu rechnen? 4. Wer wird die anfallenden Kosten tragen? Berlin, den 14. Mai 1996 Eingegangen am 20. Mai 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 598 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Grundsätzlich sind für den ÖPNV und die Straßen, die nicht in der Baulast des Bundes stehen, die Länder bzw. Kommunen zuständig. Hiervon unbeschadet wären Einzelregelungen für bestimmte Projekte möglich. Berlin hat in diesem Zusammenhang gegenüber dem Bund deutlich gemacht, daß keine zusätzlichen Kosten für die innerstädtische Erschließung der Transrapid-Bahnhöfe auf Berlin zukommen dürfen. Zu 2. bis 4.: Da die potentiellen Transrapid-Bahnhöfe unabhängig von dem Transrapid über einen guten Verkehrsanschluß verfügen bzw. verfügen werden, sind keine zusätzlichen infrastrukturellen Maßnahmen für den ÖPNV oder MIV erforderlich. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten: Der Lehrter Bahnhof ist mit der vorhandenen S-Bahn sowie den geplanten ÖPNV-Maßnahmen gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Die U-Bahn im Zentralen Bereich ist zwischen Lehrter Bahnhof und Reichstag im Bau, die Straßenbahnanbindung wird ab 1999 realisiert. Für eine zusätzliche S-Bahn in Nord-Süd-Richtung wird die Trasse freigehalten; ein entsprechende FNP-Änderungsverfahren ist eingeleitet. Zum Lehrter Bahnhof wird zur Zeit das übergeordnete Straßennetz so ausgebaut, daß der Bahnhof ausreichend angebunden sein wird. Beim Bahnhof Papestraße bestehen bereits leistungsfähige S-Bahnstrecken (Ring- und Nord-Süd-Bahn). Zudem besteht eine leistungsfähige Straßenanbindung (BAB). Der neue Bahnhof Spandau wird mit der S-Bahn, der U-Bahn und Bussen sowie der Straße sehr gut erschlossen. Darüber hinaus besteht für zusätzlich erforderliche Stellplätze keine Finanzierungsverantwortung für das Land Berlin. Berlin, den 21. Juni 1996 Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr Eingegangen am 24. Juni 1996

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt