Fernverkehr: Keine Miterrichtung von Widerlagern fuer die S-Bahn am Brandwerderweg und Planfeststellungsbeschluss fuer die Schnellbahnverbindung

Fernverkehr: Keine Miterrichtung von Widerlagern fuer die S-Bahn am Brandwerderweg und Planfeststellungsbeschluss fuer die Schnellbahnverbindung

Ereignis

Beim Bau der Straßenunterführung Brandwerderweg wurden keine Widerlager für die S-Bahn-Brücken mit errichtet, da zum damaligen Zeitpunkt keine definitive Bahnplanung vorlag, jedoch wurde die „Staakener Kurve“ optional berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schnellbahnverbindung Hannover–Berlin wurde nach der Einleitung des Verfahrens im Jahr 1994 der Planfeststellungsbeschluss im I. Quartal 1996 durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/596, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 515
Ich frage den Senat:
1. Ist seinerzeit bei dem Bau der Straßenunterführung unter die
Fernbahn am Klosterbuschweg auch ein Widerlager für die
damals noch in Planung befindliche S-Bahn-Trasse berücksichtigt worden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein,
warum nicht?
2. Sind die Widerlager für die S-Bahn-Überquerung für die in
Bau befindliche Fernbahntrasse nutzbar? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, in welcher Form, und welche Änderungen
müssen gegebenenfalls berücksichtigt werden?
3. Ist für die Überquerung des Klosterbuschwegs für die in Bau
befindliche Fernbahn ein Planfeststellungsverfahren notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 515
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Nein, Widerlager für die S-Bahn-Brücken sind beim Bau der
Straßenunterführung Brandwerderweg nicht mit errichtet worden, da zum damaligen Zeitpunkt dafür keine definitive Bahnplanung vorlag. Allerdings wurde bei der Ausbildung des Troges für
das Kreuzungsbauwerk die „Staakener Kurve“ optional berücksichtigt, so daß eine Gleisüberführung ohne Umbau der Straße
möglich ist.
Zu 3.:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schnellbahnverbindung Hannover – Berlin wurde 1994 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Im I. Quartal 1996 wurde der Planfeststellungsbeschluß durch das Eisenbahnbundesamt erlassen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“