Blick zurueck im Zorn – gescheiterte Ausgleichsmassnahmen zum Bau der BAB 111 durch den Tegeler Forst und die Folgen
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hartwig Berger (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit dem Nachtgutachten des Instituts für Ökologie der TU Berlin zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bau der BAB 111 durch den Tegeler Forst sowie mit den Konsequenzen des Senats, den Umweltqualitätsstandards beim Wiederausbau der Kremmener Bahn und den Umbauten im Bereich der ehemaligen Grenzkontrollstelle. Der Senat erklärt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem 1985 ermittelten prognostizierten Verkehrsaufkommen festgelegt und ausgeführt worden seien, dass Verkehrszunahmen als Folge der Wiedervereinigung keine Nachbesserungspflicht des Bundes begründeten und dass der Senat keine Möglichkeiten sehe, über die Bundesregelung hinaus Maßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren; die Baukosten für die Erhöhung der Verkehrssicherheit beziffert er auf rd. 5,3 Mio. DM aus dem Bundeshaushalt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/236 (Kleine Anfrage Nr. 220)
Nr. 220 des Abgeordneten Hartwig Berger (Bündnis 90/Die Grünen) über Blick zurück im Zorn – gescheiterte Ausgleichsmaßnahmen zum Bau der BAB 111 durch den Tegeler Forst und die Folgen
Ich frage den Senat:
- Ist dem Senat das Nachtgutachten des Instituts für Ökologie der Technischen Universität (TU) Berlin zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an der BAB 111 durch den Tegeler Forst bekannt, welches u. a. zum Ergebnis kommt, daß die vorgenommenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keinen nennenswerten Einfluß auf den Naturhaushalt im Untersuchungsgebiet haben, daß der größte Teil der erfolgten Maßnahmen überhaupt nicht für Landschaftsbild und Naturhaushalt angerechnet werden kann, daß im Untersuchungsgebiet viele empfindliche und seltene Tierarten durch den Bau der Autobahn verschwunden sind und daß die Autobahn mehr als das Doppelte der Fläche (nämlich 135 ha) für Naturschutz und Erholung entwertet, als vor dem Bau der Autobahn angenommen worden ist?
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Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesen gutachterlichen Ergebnissen, um die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Autobahn durch den Tegeler Forst nachzubessern?
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Was unternimmt der Senat, um gravierende Dauerschäden durch die BAB 111 für Luft, Boden, Vegetation, Artenschutz und Erholung durch Gegenmaßnahmen zu vermindern?
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Wie stellt der Senat sicher, daß bei dem vorgesehenen und – unterstützenswerten Wiederausbau der Kremmener Bahn durch den Tegeler Forst die Umweltqualitätsstandards eingehalten werden?
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Trifft es zu, daß 1995 für eine Verminderung der Kurvenbeugungen an der BAB 111 im Bereich des ehemaligen Zollamtes insgesamt rd. 10 Mio. DM ausgegeben worden sind?
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Trifft es weiterhin zu, daß für die Baumaßnahmen mehrere Bäume gefällt werden mußten, vorher unbebaute Fläche vorsätzlich versiegelt wurde und die erhöhte Geschwindigkeit mehr Lärm und Abgase verursacht?
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Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für diesen Umbau an der BAB 111 vorgesehen, und welche sind bisher durchgeführt worden?
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Gibt es einen landschaftspflegerischen Begleitplan für diese Maßnahmen?
Berlin, den 19. Februar 1996
Eingegangen am 21. Februar 1996
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 220
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Wie aus Presseberichten zu entnehmen ist, wird in dem Gutachten festgestellt, daß sich im Nahbereich der Bundesfernstraße Berlin – Hamburg ökologische Veränderungen ergeben haben.
Veränderungen waren auf Grund der Schwere des Eingriffs in den Wald auch zu erwarten. Soweit diese Eingriffe unvermeidbar bzw. nur begrenzt minimierbar waren, mußten entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowohl im unmittelbaren Einzugsbereich als auch an anderer Stelle angeboten werden.
Auf der Grundlage von ökologischen Gutachten wurden im landschaftspflegerischen Begleitplan tatsächlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle planfestgestellt. Diese können selbstverständlich nicht die im Gutachten der TU Berlin festgestellten Defizite im unmittelbaren Einzugsbereich der Bundesfernstraße vermeiden; sie haben vielmehr den Sinn, ökologische Verbesserungen an anderer Stelle dauerhaft zu schaffen.
Zu 2. und 3.:
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden – wie oben dargelegt – nach dem im Jahre 1985 korrekt ermittelten prognostizierten Verkehrsaufkommen und den entsprechenden Gutachten im Planfeststellungsverfahren festgelegt und ausgeführt. Verkehrszunahmen, die wie hier als Folge der Wiedervereinigung und Grenzöffnung Berlin – Brandenburg entstanden sind, stellen für den Bund als Baulastträger der Bundesfernstraße keine Verpflichtung zur Nachbesserung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen dar.
Der Senat sieht keine Möglichkeiten, über die Regelung des Bundes hinaus Maßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren.
Zu 4.:
Die Wiederherstellung der S-Bahnstrecke Berlin-Schönholz – Hennigsdorf (Kremmener Bahn) ist eine Maßnahme der Deutschen Bahn AG und wird von der Bundesregierung finanziert. Beim entsprechenden Genehmigungsverfahren zur Finanzierung ist unter anderem die Zustimmung des Landes Berlin zur Entwurfsplanung erforderlich. Ferner werden in Teilbereichen planrechtliche Genehmigungsverfahren notwendig, bei denen die zuständigen Verwaltungsstellen des Landes Berlin als Träger öffentlicher Belange ebenfalls beteiligt werden. Somit ist die Berücksichtigung des Umweltqualitätsstandards beim Wiederaufbau der S-Bahntrasse durch den Tegeler Forst aus Berliner Sicht gewährleistet.
Zu 5.:
Die aus dem Bundeshaushalt finanzierten Baukosten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit betragen rd. 5,3 Mio. DM.
Zu 6.:
Im Bereich der Südkurve wurden ca. 720 m2 Waldgelände mit Baumbestand des Polizeistandortes als Verkehrsflächen in Anspruch genommen.
Die Ausbaugeschwindigkeit wurde im Bereich der ehemaligen Grenzkontrollstellen V E = 40 km/h auf V E = 60 km/h erhöht.
Eine Erhöhung der Lärm- und Schadstoffbelastung ist durch den Rückbau der ehemaligen Grenzkontrollstelle Heiligensee nicht gegeben.
Zu 7.:
Die Baumaßnahme wurde auf Grund einer Plangenehmigung nach § 17 Abs. 5 Fernstraßengesetz der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 28. Juli 1995 durchgeführt. Im Bereich der ehemaligen Grenzkontrollstelle wurden ca. 3 500 m2 Verkehrsflächen entsiegelt, die 1996 renaturiert werden.
Zu 8.:
Für die Baumaßnahme wurde im Auftrag der Senatsverwaltung ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der der Plangenehmigung zugrunde lag, aufgestellt. Die Ausführung der darin festgelegten Maßnahmen erfolgt im Jahre 1996.
Berlin, den 22. April 1996
In Vertretung
Ingo Schmitt Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Eingegangen am 24. April 1996
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt