Ehemaliges Reichsbahnvermoegen in Berlin (West)

Ehemaliges Reichsbahnvermoegen

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Umfang, dem Wert und den Einnahmen des von der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens (VdeR) treuhänderisch verwalteten Grundbesitzes in Berlin (West) sowie den Möglichkeiten einer Nutzung dieser Gelder für den öffentlichen Nahverkehr. Der Finanzsenator Dr. Meisner erklärt, dass es sich um planfestgestellte Bahnanlagen, Gewerbegrundstücke, Wohnhäuser und Kleingärten handelt, deren Gesamtwert nicht ermittelt ist. Die jährlichen Einnahmen liegen bei rund 60 Mio. DM, reichen jedoch nicht zur Deckung der Ausgaben (z. B. Sanierung von S-Bahnhöfen) aus. Der Senat stellt klar, dass die Verwaltung dem alliierten Militärregierungsgesetz Nr. 52 unterliegt. Eine Aufhebung dieser alliierten Befugnisse würde dazu führen, dass das Vermögen gemäß Artikel 134 Grundgesetz in Bundesvermögen übergeht und die Einnahmen dem Bundeshaushalt zufließen würden.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/697

Nr. 804
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über ehemaliges Reichsbahnvermögen

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, wieviel Grundbesitz von der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens verwaltet wird, welchen Wert dieser Grundbesitz hat und wie hoch die sich daraus ergebenen Einnahmen sind?
2. Ist dem Senat bekannt, wie hoch das Vermögen insgesamt ist?
3. Hält der Senat es für möglich und wünschenswert, mit den Alliierten in Verhandlungen zu treten, um über eine Verwendung dieser Gelder zu beraten?
4. Hält der Senat es für angebracht, über eine Verwendung dieser Gelder für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu verhandeln?
5. Welche Schritte gedenkt der Senat als nächstes zu unternehmen, um die entsprechenden Auskünfte zu bekommen, und welchen Einfluß hätte der Senat, um bei einer Verwendung dieser Gelder mitzubestimmen?

Berlin, den 14. Dezember 1989
Eingegangen am 18. Dezember 1989

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 804
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Dem Senat ist bekannt, welcher Grundbesitz von der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens (Vorratsvermögen) in Berlin (West) VdeR verwaltet wird. Es handelt sich dabei um planfestgestellte Bahnanlagen, gewerblich genutzte Grundstücke, Wohnhäuser und Kleingartenflächen. Das Grundvermögen ist nicht bewertet. Dem Senat ist deshalb auch nicht bekannt, wie hoch das Vermögen insgesamt ist.

Die VdeR bestreitet ihre Ausgaben (Instandsetzung, Unterhaltung und Investitionen, öffentliche Abgaben, Personalkosten usw.) aus den von ihr erzielten Einnahmen, die sich insgesamt in einer Größenordnung von derzeit etwa 60 Mio. DM/Jahr bewegen. Diese Einnahmen reichten aber beispielsweise in den letzten fünf Jahren nicht aus, um die entstandenen Ausgaben (z. B. Instandsetzung der Empfangshalle von S-Bahnhöfen) zu decken.

Zu 3. und 4.:
Nein. Die seit langem von der VdeR wahrgenommene treuhänderische Verwaltung, die dem Militärregierungsgesetz Nr. 52 unterliegt, gewährleistet, daß das Vermögen für Eisenbahnzwecke in Berlin und damit auch für die S-Bahn eingesetzt wird, z. B. für den Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten, für Empfangshallen von S-Bahnhöfen, Gleisanschlüsse, Umschlaghallen für den Verkehr Schiene/Straße, Lagerplätze am Gleis. Eine Aufhebung der alliierten Befugnisse würde bedeuten, daß das in Berlin (West) belegene Reichseisenbahnvermögen gemäß Artikel 134 Grundgesetz Bundesvermögen würde und die daraus erzielten Einnahmen dann dem Bundeshaushalt zufließen.

Zu 5.:
Erübrigt sich (entfällt).

Berlin, den 22. Februar 1990
Dr. Meisner
Senator für Finanzen
Eingegangen am 19. März 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.