Verkehrs- und Geschwindigkeitsueberwachung

Verkehrs- und Geschwindigkeitsueberwachung

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der statistischen Erfassung und den personellen sowie apparativen Kapazitäten der Berliner Polizei bei der Geschwindigkeitsüberwachung in den Jahren 1987 bis 1989. Der Innensenator Pätzold legt detailliertes Zahlenmaterial zu den Einsätzen und festgestellten Verstößen aufgeschlüsselt nach Höchstgeschwindigkeiten (30, 50, 70 km/h und Autobahn) vor. Er stellt klar, dass eine Schwerpunktverlagerung hin zu Verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen mangels Relevanz beim Unfallgeschehen nicht beabsichtigt ist. Zudem wird die Personalstärke der Verkehrsüberwachungsbereiche (Nord, Süd, BAB) mit insgesamt 334 Planstellen und der Bestand von 7 elektronischen Messgeräten offengelegt.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/596

Nr. 775
der Abgeordneten Lena Schraut (AL)
über Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung

Ich frage den Senat:
1. Wie verteilen sich die Geschwindigkeitskontrollen in Berlin im laufenden Jahr im Vergleich zu 1988 und 1987 auf:
a) Verkehrsberuhigte Zonen mit Schrittgeschwindigkeit,
b) Tempo-30-Zonen,
c) Straßen mit Tempo 50,
d) Straßen mit Tempo 60 und 70,
e) Stadtautobahnen/AVUS und sonstige Schnellstraßen?
2. In wie vielen Fällen wurden die Geschwindigkeiten in den unter Ziffer 1. a) bis 1. e) Straßentypen überschritten und wie viele Bußgelder wurden dabei in den jeweiligen Jahren (1987, 1988, 1989) verhängt?
3. Gab darüber hinaus auch Entziehungen der Fahrerlaubnisse wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten?
4. Ist daran gedacht, zukünftig die Schwerpunkte der Überwachung dergestalt zu verändern, daß insbesondere die unter 1. a) und 1. b) genannten Straßen stärker kontrolliert werden?
5. Über wie viele Radarwagen, bzw. Fahrzeuge zur Geschwindigkeitsüberwachung verfügt die Berliner Polizei?
6. Wie hat sich der unter Ziffer 5 genannte Fahrzeugbestand in den letzten 10 Jahren verändert?
7. Über wie viele Planstellen und Beamte verfügt die Polizei jeweils in den Verkehrsüberwachungsbereichen „Nord“, „Süd“, „BAB“, in dem Bereich Verkehrsüberwachung mit technischem Gerät sowie in den Referaten Straßenverkehr/Verkehrsunfallbereitschaften der Direktion 1 bis 5?

Berlin, den 27. November 1989
Eingegangen am 5. Dezember 1989

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 775
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 3.:
Die Verteilung der Geschwindigkeitskontrollen und das Überwachungsergebnis können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Einsätze in verkehrsberuhigten Bereichen werden statistisch nicht erfaßt, da die Überwachung ohne elektronische Meßgeräte erfolgt. Die Zahlen zur 30 km/h-Überwachung beziehen sich sowohl auf Strecken als auch Tempo-30-Zonen. Die Angaben zu den Fahrverboten entsprechen den polizeilichen Vorschlägen; wie weit die Bußgeldstelle oder das Amtsgericht diesen Vorschlägen folgt, wird statistisch nicht erfaßt.

Es können nur die jeweiligen Ahndungsverfahren der gewünschten Geschwindigkeitskontrollen insgesamt mitgeteilt werden. Eine Unterteilung nach Verwarnungsgeld und Geldbuße ist nach Auskunft des Polizeipräsidenten in Berlin nicht möglich.

1987

Zulässige Geschwindigkeit Einsätze Überschreitungen Ahndungsverfahren Vorschlag für Fahrverbot
30 km/h 145 9 357 6 740 11
50 km/h 1 930 219 748 132 136 314
70 km/h 10 226 196 2
BAB 57 10 520 7 503 133

1988

Zulässige Geschwindigkeit Einsätze Überschreitungen Ahndungsverfahren Vorschlag für Fahrverbot
30 km/h 144 11 432 7 496 0
50 km/h 2 351 289 565 175 219 384
70 km/h 0 0 0 0
BAB 6 747 482 17

1989 (bis November)

Zulässige Geschwindigkeit Einsätze Überschreitungen Ahndungsverfahren Vorschlag für Fahrverbot
30 km/h 251 20 952 14 314 16
50 km/h 2 338 320 429 191 209 356
70 km/h 0 0 0 0
BAB 46 5 281 2 896 30

Zu 4.:
Die Schwerpunkte der Geschwindigkeitsüberwachung mit elektronischem Gerät werden in den Bereichen gebildet, die erkanntermaßen Brennpunkte des geschwindigkeitsbedingten Unfallgeschehens sind. Verkehrsberuhigte Bereiche und Tempo-30-Zonen zählen erfreulicherweise nicht dazu. Eine Schwerpunktverlagerung in diese Bereiche ist deshalb, auch unter Berücksichtigung der Personal- und Gerätekapazität, nicht beabsichtigt.

Zu 5. und 6.:
Die Anzahl der elektronischen Meßgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung und der Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber ergibt sich aus folgender Tabelle:

Jahr elektronische Meßgeräte Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber
1979 4 120
1981 5 120
1985 6 120
1987 7 120
1989 7 119

Zu 7.:
Die Zahl der Planstellen und der tatsächlich vorhandenen Beamten kann nachfolgender Tabelle entnommen werden:

Dienststelle Planstellen tatsächlich vorhandene Beamte
Verkehrsüberwachungsbereich
– Nord 131 111
– Süd 131 112
– Bundesautobahn 72 69
Verkehrsüberwachung mit technischem Gerät 8 14
Referat Straßenverkehr/Verkehrsunfallbereitschaft
– Dir 1 51 50
– Dir 2 51 55
– Dir 3 51 49
– Dir 4 56 59
– Dir 5 51 50

Die Beamten der Referate Straßenverkehr und Verkehrsunfallbereitschaften der örtlichen Direktionen werden nicht in der Verkehrsüberwachung eingesetzt, sondern sind mit der Verkehrssachbearbeitung, Unfallaufnahme und -bearbeitung und der Durchführung von Verkehrseinsätzen bei Veranstaltungen betraut.

Den Mitarbeitern des Bereichs „Verkehrsüberwachung mit technischem Gerät“ obliegen Einsatzplanung und -auswertung, Ausbildung der operativen Kräfte, Auswertung des Filmmaterials und Anzeigenfertigung.

Berlin, den 11. Januar 1990
Pätzold
Senator für Inneres
Eingegangen am 25. Januar 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.