Straßenverkehr: Straße des 17. Juni – Hauptverkehrsader oder dauergesperrte Eventmeile?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Tage war die #Straße des 17. Juni in den Jahren 2017, 2018 und dem Zeitraum zwischen
01.01.2019 und 14.11.2019 zwischen Platz vor dem #Brandenburger Tor und großem #Stern, wie viele Tage
zwischen Platz vor dem Brandenburger Tor und #Yitzhak-Rabin-Straße für den #Straßenverkehr gesperrt oder
nur eingeschränkt nutzbar? Angaben bitte in Tagen je Jahr für beide Abschnitte.
Antwort zu 1:
Die Straße des 17. Juni wurde für #Veranstaltungen im Jahr 2017 13 Mal, 2018 14 Mal und
2019 11 Mal gesperrt. Die Frage nach weiteren tagesgenauen Sperrungen der genannten
Abschnitte der Straße des 17. Juni kann nicht beantwortet werden, da eine derartige
statistische Erhebung nicht geführt wird.
Frage 2:
Wie erklären sich die Auf- bzw. Abbauzeit von Sperrungen und Aufbauten für Großereignisse, die bis zu
einer Woche vor deren Beginn bzw. bis zu einer Woche nach deren Ende, beispielsweise bei den
Feierlichkeiten zum Tag des Mauerfalls am 09. November 2019 oder jeweils zum Jahresende zu den
Sylvesterfeierlichkeiten?
Antwort zu 2:
Die Kunstinstallation am Brandenburger Tor war für die Feierlichkeiten zu 30 Jahre
Mauerfall von zentraler Bedeutung. Das Brandenburger Tor stellte, wie auch bei den
vorherigen Mauerfall-Jubiläen, als besonderes Wahrzeichen des Mauerfalls das Zentrum
der Feierlichkeiten dar. Daher war mit der Kunstinstallation eine großformatige
Inszenierung geplant, die sowohl das Brandenburger Tor als auch die Straße des 17. Juni
auf besondere Art und Weise in den Fokus der Veranstaltungswoche gerückt hat. Dies
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nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die Installation größtenteils durch die
Beteiligung Zehntausender Berlinerinnen und Berliner gestaltet wurde und insofern auch
für die Stadtgesellschaft von großer Wichtigkeit an diesem bedeutungsvollen Ort war. Die
Medienbilder haben das bestätigt.
Weil diese Installation bereits ab dem 04.11.2019 für alle Gäste am Brandenburger Tor
erlebbar sein sollte, mussten die Aufbauarbeiten für die aufwendige Konstruktion bereits
ab dem 21.10. beginnen. Die Krantürme, an denen das Netz befestigt war, standen auf
entsprechenden Lastverteilungen (Kiesbett, Splittbett, Verteilerplatten und Beton).
Der Aufbau dieser Lastverteilung, die Anlieferung der Kranteile (72 Sattelschlepper) und
der Aufbau nahmen demzufolge die entsprechende Zeit in Anspruch. Für die
Silvesterfeierlichkeiten und andere Großveranstaltungen gilt Ähnliches.
Frage 3:
Wie stellt der Senat bei planbaren Sperrungen sicher, dass der Verkehr auf den umliegenden Straßen wie
John-Foster-Dulles-Allee, Spreeweg, Hofjägerallee, Klingelhöferstraße oder Tiergartenstraße nicht
zusammenbricht, und die Zeit der Sperrung so gering wie möglich gehalten wird?
Antwort zu 3:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) verfolgt gemeinsam mit allen bei der Genehmigung
einer Veranstaltung zu beteiligenden Behörden das Ziel, die Verkehrsbehinderungen bei
Veranstaltungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren und geeignete
verkehrsregelnde Maßnahmen in Abstimmung mit der Polizei und der BVG zu treffen.
Zudem wird jeder Veranstalter verpflichtet, durch eine umfangreiche Öffentlichkeits- und
Medienarbeit über die anstehende Veranstaltung und die zu erwartenden
Beeinträchtigungen zu informieren. Diesen Forderungen kommen die Veranstalter auch
regelmäßig nach.
In Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Bezirksamt Mitte von Berlin)
wird restriktiv mit der Vergabe der öffentlichen Flächen umgegangen. Die Sperrungen und
Sondernutzungen werden auf das unumgängliche Maß beschränkt.
Frage 4:
Gibt es eine maximale Sperrzeit pro Jahr, die für die Straße des 17. Juni nicht überschritten werden darf,
und wenn nein, wie hält der Senat eine solche unlimitierte potenzielle Einschränkung mit dem zu
gewährleistenden Gemeingebrauchs dieser Straße als Hauptverkehrsstraße für den innerstädtischen
Kraftfahrzeugverkehr vereinbar?
Antwort zu 4:
Der Senat hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte die „Zulassungskriterien für
Veranstaltungen (nicht Demonstrationen und Staatsbesuche etc.) auf der Straße des
17. Juni“ festgelegt, nach denen im Straßenzug Straße des 17. Juni/Brandenburger Tor
maximal 20 Veranstaltungen pro Jahr erlaubt werden sollen. Hierbei werden
Veranstaltungen, die nicht von internationaler oder herausragender Bedeutung sind oder
an denen kein gesamtstädtisches Interesse besteht, grundsätzlich nicht erlaubt.
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Für die Jahre 2017 – 2019 wurde folgende Anzahl an Veranstaltungen genehmigt:
2017 13 Veranstaltungen
2018 14 Veranstaltungen
2019 11 Veranstaltungen
Frage 5:
Wie hoch ist derzeit das Sondernutzungsentgelt pro 24 Std, das z.B. Konzertveranstalter zahlen müssen,
wenn Sie die unter Pkt 1 genannten Bereiche nutzen und dementsprechend sperren lassen müssen?
Antwort zu 5:
Eine Sondernutzungserlaubnis ausschließlich für Konzerte wird auf der Straße des 17.
Juni grundsätzlich nicht erteilt. Konzerte sind Teil von (Groß-)Veranstaltungen mit
differenzierten Bühnenprogrammen. Für die beantragten Sondernutzungen der
öffentlichen Straßen werden differenzierte Gebühren nach der Verordnung über die
Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
(Sondernutzungsgebührenverordnung – SNGebV) und dem Gebührenverzeichnis der
Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). Grundsätzlich werden
Sondernutzungsgebühren auf den Einzelfall bezogen ermittelt und in der durch das
Gebührenverzeichnis festgelegten Höhe festgesetzt. Für Sondernutzungen im
Zusammenhang mit Veranstaltungen finden in der Regel die Tarifstelle 1.2.3, Buchstaben
a) bis e) sowie gegebenenfalls die Tarifstelle 1.2.4 Anwendung. Innerhalb dieser Tarifstelle
wird nach den verschiedenen in Betracht kommenden und im Zusammenhang stehenden
Sondernutzungen differenziert, nämlich nach abgesperrten Flächen mit verschiedenen
Nutzungszwecken und Aufbauten, wie zum Beispiel Handelsstände (Speisen- und
Getränkeverzehr, mobile Geldautomaten), Werbestände (Promotion, Merchandising),
Logistikfläche, Zuschauertribünen und sonstige Aufbauten (wie Toiletten, TV, Video,
Bühne und Podium).
Berlin, den 29.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz