Straßenverkehr: Verkehrsspiegel in Berlin – ein Mehr an Sicherheit?, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch das Aufstellen von so
genannten #Verkehrsspiegeln an Kreuzungen und Ausfahrten?
Antwort zu 1:
Zunächst ist festzustellen, dass #Verkehrsspiegel keine Verkehrseinrichtungen im Sinne
der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) sind. Sie sind deshalb straßenverkehrsrechtlich
auch nicht #anordnungsfähig. Die Entscheidung über die Aufstellung derartiger Hilfsmittel
trifft allein der Straßenbaulastträger im Zuge einer Sondernutzungserlaubnis bzw. auf
Privatflächen der jeweilige Flächeneigentümer. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
steht es frei, bei entsprechenden Anträgen auf Verkehrsspiegel gegenüber dem
Straßenbaulastträger eine verkehrsrechtliche Stellungnahme abzugeben.
Nach Einschätzung des Senats sind Verkehrsspiegel grundsätzlich ungeeignet, um die
Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden zu erhöhen. Die über viele Jahre
gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass bei aufgestellten Verkehrsspiegeln die
Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen. Verkehrsspiegel können
Orientierungsschwierigkeiten verursachen, weil sie nur ein verkleinertes, gegebenenfalls
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weit entferntes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten der im Spiegel
erkennbaren Fahrzeuge oder Personen können durch diese Abbildung falsch beurteilt
werden. Das führt zu verkehrsgefährdenden Fehleinschätzungen. Darüber hinaus
entstehen durch Verkehrsspiegel sogenannte „tote Winkel“, in denen zu Fuß Gehende und
Radfahrende nicht gesehen werden und somit gefährdet sind.
Beim Verlassen eines Grundstücks, einer Fußgängerzone oder eines verkehrsberuhigten
Bereiches über einen abgesenkten Bordstein hinweg legt die Verhaltensregel des § 10
StVO fest, dass bei einem Ausfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
auszuschließen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Diese
Sorgfaltspflicht gebietet im Zweifel immer ein vorsichtiges Hineintasten in den Verkehr. Ein
Verkehrsspiegel hingegen suggeriert dem Ausfahrenden, die Verkehrslage ausreichend
überblicken zu können und wiegt ihn unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Dies
führt dazu, dass die Sorgfaltspflicht oft außer acht gelassen wird. Der Spiegel begünstigt
im Ergebnis ein zügiges Ausfahren und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer.
Hinzu kommt, dass Verkehrsspiegel bei entsprechender Witterung schnell unbrauchbar
werden können, denn sie beschlagen oder vereisen leicht. Sie blenden bei tiefstehender
Sonne, werden häufig zerstört oder verdreht.
Frage 2:
Wie viele Verkehrsspiegel gibt es in Berlin derzeit?
Antwort zu 2:
Die von den Bezirken in der gesetzten Frist übermittelten Angaben werden in der
nachstehenden Tabelle zusammengefasst dargestellt:
Bezirk Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe
Friedrichshain-Kreuzberg 0
Lichtenberg 2 (davon ein Spiegel aufgestellt durch die BVG
in einem Haltestellenbareich
Marzahn-Hellersdorf 7
Mitte 1
Neukölln 1
Pankow 0
Reinickendorf 2
Spandau Keine Angabe
Steglitz-Zehlendorf 5
Tempelhof-Schöneberg Anzahl wird im Bezirk nicht erhoben
Treptow-Köpenick Keine Angabe
Die Anzahl von auf privaten Verkehrsflächen vorhandenen Verkehrsspiegeln kann von den
Bezirksämtern aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit nicht benannt werden.
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Frage 3:
Welche Kosten entstehen durch die Aufstellung eines solchen Verkehrsspiegels
und wer trägt diese?
Antwort zu 3:
Welche konkreten Kosten den Antragstellern bzw. Erlaubnisnehmern für die Aufstellung
und Unterhaltung eines Verkehrsspiegels entstehen, ist dem Senat nicht bekannt.
Die Kosten von Verkehrsspiegeln, die im öffentlichen Straßenland aufgestellt sind,
tragen die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt als Kosten für die sieben im Bestand des
Straßenbaulastträgers vorhandenen Verkehrsspiegel eine Höhe von ca. 650 – 850 Euro
pro Spiegel an.
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin nennt Kosten zwischen 500 – 2000 Euro, je nach
Qualität der Spiegel.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt mit, dass die Kosten je Spiegel mehrere
hundert Euro betragen können. Je nach Materialauswahl können die Kosten auch 1.000
EUR pro Stück überschreiten.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Kosten ab 1200€ bis 4000€ pro Spiegel, je
nach Größe und Ausstattung angegeben.
Frage 4:
Welche Kriterien gibt es für das Aufstellen der Verkehrsspiegel?
Antwort zu 4:
Da der Senat einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln kritisch gegenübersteht, können
auch keine Kriterien für deren Aufstellung benannt werden. Verkehrsspiegel werden nicht
als geeignetes Instrument angesehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 5:
An wen können sich insbesondere Unternehmen beratend wenden, um für ihren Lieferverkehr eine bessere
Sichtbarkeit beim Auf- und Abfahren vom Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zu bekommen?
Antwort zu 5:
Sichtverbesserungen im Bereich von Grundstückszufahrten können sowohl durch
straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen (ein Aufstellen von Verkehrszeichen oder das
Auftragen von Fahrbahnmarkierungen) als auch durch bauliche Maßnahmen (z.B.
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bauliche Aufweitungen einer Grundstückszufahrt) erreicht werden. Beratend und als erste
Anlaufstellen stehen hierfür sowohl die Fachbereiche Tiefbau der bezirklichen Straßenund
Grünflächenämter als auch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zur Verfügung.
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz