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Frage 1:
Inwiefern wurde in der #Mittelstraße, 13158 Berlin, eine #Verkehrszählung / -messung durchgeführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Es wurden auf Anfrage der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde durch die Direktion 1,
Polizeipräsident in Berlin, Verkehrszählung und -messungen durchgeführt.“
Frage 2:
Was sind die Ergebnisse der Verkehrszählung / -messung?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Ergebnisse ergaben, dass die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer vergleichbar
sind mit den in anderen Straßen ähnlichen Charakters in Berlin. #Verkehrsgefährdungen
wurden nicht festgestellt.“
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Frage 3:
Wie werden die Ergebnisse eingeschätzt?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die dabei festgestellten Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer ließen keine
Rückschlüsse auf Erweiterung oder Anpassungen der bestehenden verkehrlichen
Maßnahmen zu.“
Frage 4:
Inwiefern ist beabsichtigt, #Geschwindigkeitskontrollen in der Mittelstraße durchzuführen?
Antwort zu 4:
Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche #Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig der
Verkehrsunfallbekämpfung dient und seit dem 1. Januar 2016 in der Mittelstraße keine
deliktsbezogenen Verkehrsunfälle registriert wurden, ist eine gezielte
Geschwindigkeitsüberwachung in der nur ca. 200 Meter langen Straße momentan nicht
geplant.
Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, das wechselseitige Parken in der Mittelstraße anzuordnen?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Eine zusätzliche Anordnung ist überflüssig, da das #Parken bereits in § 12 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist.
Bereits bestehende Regeln (Gebote/Verbote) nochmals durch Verkehrszeichen zu
verdeutlichen, ist somit nicht notwendig. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln
obliegt dem bezirklichen Ordnungsamt und wird im Rahmen der Einsatzplanung und
Notwendigkeit durchgeführt.“
Frage 6:
Inwiefern ist beabsichtigt, in der Mittelstraße eine Verkehrsinsel (Querungshilfe) für Fußgänger/innen zu
errichten?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Mittelstraße ist eine ca. 200 m lange Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von
maximal 7 m ohne einen besonderen/erhöhten Querungsbedarf (z.B. Schule, o.ä.) von
Fußgängern. Die Herstellung einer Mittelinsel ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite
nicht umsetzbar. Auch die Herstellung anderer baulicher Querungshilfen ist, auch in
Wertung der bisherigen dauerhaften Unterfinanzierung der bezirklichen
Straßenunterhaltung, nicht beabsichtigt.“
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Frage 7:
Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Land, um Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken und
um den Verkehr zu beruhigen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Mittelstraße ist eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo-30-Zone, sie ist somit
verkehrsberuhigt. Es gelten die angeordneten verkehrsbehördlichen Maßnahmen der StVO
und die anzuwendenden Verhaltensweisen für Verkehrsteilnehmer. Diese zu überwachen
und Maßnahmen gegen Verkehrsteilnehmer, welche die bestehenden Verkehrsregeln
missachten, vorzunehmen liegt in der unter 4 und 5 genannten Zuständigkeit.“
Frage 8:
Inwiefern ist beabsichtigt, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch von der Dietzgenstraße aus
(wie bereits von der Schönhauser Straße aus) zu untersagen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Eine einseitige Zufahrtsbeschränkung erfolgte bereits aus den Ermächtigungen in § 45
StVO mit seinen Absätzen 1 und 9. Eine weitere Beschränkung ist nicht gegeben, da keine
Verkehrsgefährdungen vorliegen.“
Frage 9:
Inwiefern besteht die Möglichkeit, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch durch bauliche
Maßnahmen tatsächlich aus der Straße fernzuhalten?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Bauliche Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr über 7,5 t fernzuhalten, schließen sich aus, da
ja weiterhin der Anliegerverkehr (z.B. Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Lieferverkehr,
Feuerwehr, etc.) gewährleistet sein muss.“
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz