Straßenverkehr: Verkehrsentwicklung in Oberschöneweide, aus Senat

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Frage 1:

Wie hat sich der #Straßenverkehr seit Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke im Dezember 2017 dort ent- wickelt? Wie viele Fahrzeuge nutzten die Brücke 2018 und 2019 jeweils täglich?

Antwort zu 1:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt für die Behörden des Landes Berlin die Verkehrserhebungen im öffentlichen Straßennetz durch. Entsprechend der Anforderung der beauftragenden Stelle ist das Ergebnis eine Knotenstrom- oder Quer- schnittszählung meist im Zeitraum von 7-19 Uhr mit stündlichen Werten für die einzelnen Fahrzeugarten:

  • Pkw+Lfw = Personenkraftwagen und Lieferwagen
  • Lkw (>3.5 t) = Lastkraftwagen größer 5 t
  • Bus = Kraftomnibus
  • Krad = Kraftrad
  • Radf = Radfahrende

Die angegebenen Werte sind nach den Fahrzeugklassen Kfz und Lkw zusammengefasst:

Kfz = Pkw+Lfw, Lkw (>3.5 t), Bus, Krad

Lkw = Lkw (>3.5 t)

Für die Ermittlung des Tagesverkehrs werden die erhobenen 12h-Werte mit einem Um- rechnungsfaktor auf 24 Stunden hochgerechnet.

Im Bereich der Minna-Todenhagen-Brücke wurden in 2018 zwei und 2019 keine Verkehrs- erhebungen durchgeführt.

 

Minna-Todenhagen-Brücke

Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 14.06.2018 14941 10793 25734    
am 11.10.2018 11109 11237 22346 -13 %
Lkw/24h am 14.06.2018 708 496 1204    
am 11.10.2018 456 461 916 -24 %

Frage 2:

Wie hat sich der Straßenverkehr im Raum Oberschöneweide seitdem entwickelt?

Wie viele Fahrzeuge nutzten die Straßen #Siemensstraße, #Edisonstraße und #Wilhelminenhofstraße täglich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019? (Bitte getrennt nach PKW und LKW aufschlüsseln.)

Antwort zu 2:

Im Bereich der #Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) und #Treskowbrücke (Edisonstraße) wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016, 2018 und 2019 durchgeführt.

Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 15934 20336 36270    
am 09.10.2018 8195 12425 20619 -43 %
am 06.03.2019 8685 12024 20710 0,4 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 835 1008 1843    
am 09.10.2018 403 540 942 -49 %
am 06.03.2019 379 537 916 -3 %

 

Treskowbrücke (Edisonstraße) Richtung Nord Querschnittsdifferenz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 8140    
am 10.10.2018 6946 -15 %
am 07.03.2019 6437 -7 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 311    
am 10.10.2018 288 -8 %
am 07.03.2019 294 2 %

Im Bereich der Wilhelminenhofstraße wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016 und 2018 durchgeführt.

Wilhelminenhofstraße (zwischen Siemensstraße und Edisonstraße) Richtung Ost Richtung West Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 05.04.2016 7358 3314 10672    
am 10.10.2018 913 946 1859 -83 %
Lkw/24h am 05.04.2016 172 125 296    
am 10.10.2018 27 25 52 -83 %

Frage 3:

Gibt es Hinweise darauf, dass vor allem LKW nicht die neue Brücke nutzen, sondern weiterhin durch die er- wähnten Straßen in Oberschöneweide fahren?

Frage 4:

Hat die zuständige Senatsverwaltung ermittelt, warum gegebenenfalls LKW-Lenker nicht über die Brücke, sondern durch die Wohngebiete von Oberschöneweide fahren?

Antwort zu 3 und 4:

Nach der vorliegenden Datenlage können keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf eine derartige Entwicklung gezogen werden. Eine dafür notwendige Sondererhebung mit ver- gleichbaren Zähldaten, insbesondere zur Minna-Todenhagen-Brücke liegt nicht vor.

Frage 5:

Gibt es Überlegungen/Möglichkeiten, für diese Straßen ein Durchfahrtsverbot für schwere LKW über 7,5 To- nen zu verhängen, möglicherweise ausschließlich für die Nachtstunden?

Antwort zu 5:

Die Siemensstraße, Edisonstraße und Wilhelminenhofstraße sind nach dem Stadtent- wicklungsplan (StEP) Verkehr als Hauptverkehrsstraßen klassifiziert und auch weiterhin als solche vorgesehen. Dementsprechend wird diesen Straßen eine gesteigerte Ver- kehrsbedeutung beigemessen, um u. a. dem innerstädtischen Durchgangs- und Wirt- schaftsverkehr ein leistungsfähiges Straßennetz bereitzustellen. Die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für LKW über 7,5 Tonnen würde eine Einschränkung dieser Funktio- nen bedeuten, die nur aus zwingend erforderlichen Gründen gerechtfertigt wäre.

Aus verkehrsbehördlicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, solch ein Durchfahrts- verbot zu beschließen.

Berlin, den 30.10.2020

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz