http://www.lok-report.de/ Weil die #Teilausschreibung für den Verkehr der Berliner #S-Bahn vor allem vom Berliner Senat jahrelang verschleppt wurde, tritt nun das ein, was der Berliner Fahrgastverband IGEB seit 2010 wiederholt befürchtet hatte: Nach dem Auslaufen des geltenden Vertrages, auf dessen Grundlage die DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH die #Verkehrsleistungen erbringt, wird die S-Bahn GmbH noch für Jahre per Direktvergabe weiterfahren, bevor das im #Wettbewerbsverfahren gefundene Unternehmen den Verkehr übernehmen kann. Diese Übergangszeit der Direktvergabe wird die Länder Berlin und Brandenburg viel zusätzliches Geld kosten, nicht zuletzt durch die teure Aufarbeitung der alten S-Bahn-Fahrzeuge (Baureihen 480 und 485), die die S-Bahn GmbH zum Ende des laufenden Verkehrsvertrages ab Dezember 2017 eigentlich ausmustern wollte.
Bestimmt wird die Dauer der Direktvergabe durch die Verfügbarkeit neuer S-Bahn-Fahrzeuge. Erst wenn der Gewinner im Wettbewerbsverfahren über neue Fahrzeuge verfügt, kann er den Verkehr aufnehmen. Durch die formelle Bekanntmachung der Absicht zur Direktvergabe vom 24. Juli 2014 wird nun deutlich, wie groß der Übergangszeitraum sein wird. Im Abschnitt Kurze Beschreibung des Auftrags wird ausgeführt: Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 SpindlersfeldTempelhof/Südkreuz(Bundesplatz); • 06.05.2022 S46 Königs WusterhausenHauptbahnhof; • 19.08.2022 S8 (Zeuthen)GrünauHohen Neuendorf; • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 SüdkreuzSüdkreuz; • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 SüdkreuzSüdkreuz. Doch selbst diese Termine sind noch nicht sicher. Deshalb wird in der Bekanntmachung ergänzt: Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten. Diese Bekanntmachung der Länder Berlin und Brandenburg ist ein Offenbarungseid und verdeutlicht auf drastische Weise das Versagen der beiden Länder, insbesondere des federführenden Berliner Senats (Pressemeldung IGEB, 28.07.14).