BVG: Statistische Gesamtabrechnung der gesetzlichen Bund-Laender-Ausgleichszahlungen von 1993 bis 1995
Ereignis
Die gesetzlichen Ausgleichszahlungen des Landes Berlin an die BVG nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Minderung fahrpreisbedingter Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr weisen im Zeitraum von 1993 bis 1995 eine rückläufige statistische Tendenz auf. Die abgerechneten Netto-Zuschüsse beliefen sich im Jahr 1993 auf 217,3 Mio. DM, sanken im Folgejahr haushaltsbedingt auf einen Tiefstwert von 167,8 Mio. DM und wurden für das Haushaltsjahr 1995 mit insgesamt 172,4 Mio. DM beziffert.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1237, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1237
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch waren die Ausgleichszahlungen des Senats an die
BVG in den Jahren 1993 bis 1995 nach § 45 a Personenbeför-
derungsgesetz (bitte nach einzelnen Gruppen unterteilen)?
2. Werden diese Ausgleichszahlungen pro Person berechnet,
indem die Differenz zum Normaltarif gezahlt wird? Wenn
nein, nach welchem Modus dann?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1237
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
1993: 217,3 Mio. DM
1994: 167,8 Mio. DM
1995: 172,4 Mio. DM.
Eine Unterteilung dieser Ausgleichszahlungen nach einzelnen
Gruppen wird nicht vorgenommen.
Zu 2.:
Nein, sondern nach dem im Personenbeförderungsgesetz1),
§ 45 a vorgeschriebenen Verfahren.
Hinweis