Flughäfen: Wie ist der Zustand der Start- und Landebahnen des Flughafens Tegel?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Anzahl von #Starts- und #Landungen waren die #Start- und #Landebahnen des #Flughafens #Tegel ursprünglich ausgelegt? Antwort zu 1: Die Kapazität des Start- und Landebahnsystems des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel bemisst sich nach dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegten Koordinierungseckwert. Dieser beträgt maximal 52 Flugbewegungen (Starts oder Landungen) je laufende Stunde. Frage 2: Wie viele Starts- und Landungen fanden in den Jahren 2012 und 2013 auf dem Flughafen Tegel statt? Antwort zu 2: Am Verkehrsflughafen Berlin-Tegel fanden im Jahr 2012 171.114 und im Jahr 2013 174.763 Flugbewegungen statt. Frage 3: Wie wirkt sich die durch die Nichtinbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) hervorgerufene längere Offenhaltung des Flughafens Tegel auf die Oberflächenbeschaffung der Start- und Landebahnen aus? Antwort zu 3: Nach Aussage der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) entspricht der Verschleiß der Oberflächenbeschaffenheit der Start- und Landebahnen (SLB) in seinem Ausmaß der üblichen Nutzung. Frage 4: Trifft es zu, dass bereits im November 2012 im Rahmen der „Soko BER“ des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgestellt wurde, dass sich die Oberflächenbeschaffung „der Pisten […] in einem zunehmend kritischen Zustand“ befindet? Antwort zu 4: Entsprechende Feststellungen hinsichtlich des Zustandes der Start- und Landebahnen des Flughafens Tegel sind nicht bekannt. Die Start- und Landebahnen des Flughafens Berlin-Tegel befanden sich in den letzten Jahren zu keinem Zeitpunkt in einem kritischen Zustand; sie sind derzeit in betriebsfähigem Zustand. Frage 5: Wenn ja, wie wurde seitdem von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH auf diesen kritischen Zustand der Oberflächenbeschaffung der Pisten reagiert? Frage 6: Kam es zu entsprechenden Sanierungsmaß- nahmen? Wenn ja, welche Kosten entstanden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH dadurch? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5. und 6.: Wie unter 4 dargestellt, ist ein kritischer Zustand nicht bekannt. Turnusgemäß wird durch Begehungen bzw. Befahrungen die Oberflächenbeschaffenheit beider Bahnen ständig kontrolliert. Bei Bedarf werden Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen unverzüglich geplant und ausgeführt, so dass ein betriebsfähiger Zustand der Bahnen ununterbrochen gewährleistet ist. Die FBB gibt die Kosten der Instandhaltungsmaß- nahmen der SLB Nord und Süd im Jahr 2012 mit rd. 600 Tsd. € und im Jahr 2013 mit 1.450 Tsd. € an. Frage 7: Sind entsprechende Sanierungsmaßnahmen geplant? Wenn ja, in welcher Höhe werden sich die Kosten hierfür bewegen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Für 2014 plant die FBB die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen beider SLB mit Kosten in Höhe von insgesamt 750 Tsd. €. Berlin, den 03. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

Flughäfen: Die Auslastung und Landeentgelte an den Flughäfen Tegel und Schönefeld, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie viele #Starts und #Landungen fanden in den Monaten von Januar 2013 bis Dezember 2013 am Flughafen #Tegel und dazu im Vergleich am Flughafen #Schönefeld statt (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughäfen gebeten)? Antwort zu 1.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) veröffentlicht entsprechende statistische Angaben im Internet unter http://www.berlin-airport. de/de/presse/basisinformationen/verkehrsstatistik/index. php Frage 2: Wie hoch war die Auslastung der Flughäfen Tegel und Schönefeld in den Monaten von Januar 2013 bis Dezember 2013 gemessen an ihrer Kapazität (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughäfen gebeten)? Antwort zu 2.: Die Kapazität eines Verkehrsflughafens bemisst sich nach einem sogenannten Koordinierungseckwert. Dieser wird vom Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt und vom Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des weltweiten Luftverkehrssystems koordiniert. Für die Flughäfen Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin- Tegel (TXL) gelten seit mehreren Jahren unverändert folgende Eckwerte: TXL SXF Terminals: max. Landungen pro Stunde max. Starts pro Stunde 32 Bahnsystem: max. Arrivals 30 20 max. Departures 30 20 Mixed 52 26. Der Eckwert legt die maximale Anzahl von Starts und Landungen pro Stunde fest. Er wird in SXF derzeit nicht erreicht. Am Flughafen TXL wird der Eckwert zu den Spitzenzeiten erreicht. Angaben über die monatliche durchschnittliche Auslastung der Flughäfen liegen nicht vor. Frage 3: Wie viele der in Ziffer 1 erfragten Starts und Landungen fanden nach 23:00 Uhr und vor 06:00 Uhr statt (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughäfen gebeten)? Frage 4: Wie viele der Starts und Landungen nach Ziffer 1 fallen jeweils in die Lärmklassen 1 bis 7 (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughäfen gebeten)? Antwort zu 3. und 4.: Die entsprechenden Angaben können unter http://www.berlin-airport. de/de/unternehmen/umwelt/fluglaerm/fluglaermmessungen/ stationaere-messungen/index.php den monatlich von der FBB veröffentlichten Fluglärmberichten entnommen werden. Frage 5: Auf der Grundlage der Anzahl der Starts und Landungen an den Flughäfen Tegel und Schönefeld und ihrer Einordnung in die Lärmklassen 1 bis 7 im Jahre 2013, für wie viele Landungen werden die Landegebühren im Jahr 2014 preiswerter und bei wie vielen Landungen werden sie aufgrund der Neuregelung der Entgelte (bitte getrennt nach Flughäfen) teurer? Antwort zu 5.: Die FBB hat hierzu auf Anfrage auf die aktuelle Gebührenordnung verwiesen. Diese ist unter folgendem Link zu finden: http://www.berlin-airport.de/geschäftspartner/entgelteund- richtlinien/entgelte/flughafenentgelte/index.php Die FBB gibt grundsätzlich keine detaillierten Prognosen zur Verkehrsentwicklung ab. Es müsse die allgemeine Marktentwicklung berücksichtigt werden. Die FBB verspricht sich durch die neue Gebührenordnung eine ökologische Steuerungswirkung. Frage 6: Welche Steuerungsmöglichkeiten sieht der Senat, um die Auslastung des Flughafens Schönefeld zu erhöhen und die Auslastung des Flughafens Tegel zu reduzieren? Antwort zu 6.: Zur Frage von Verkehrsverlagerungen innerhalb des Flughafensystems Berlin-Tegel und Berlin- Schönefeld hat der Senat mehrfach darauf hingewiesen, dass solche nach geltendem Luftverkehrsrecht auf administrativem Weg nicht durchsetzbar sind. So lange es die durch den Koordinierungseckwert definierte Kapazität des Flughafens zulässt, sind die Luftverkehrsgesellschaften innerhalb der geltenden und veröffentlichten Betriebszeiten zur uneingeschränkten Durchführung von Flügen berechtigt. Jede Fluggesellschaft hat rechtlich einen Anspruch, den von ihr selbst gewählten Flughafen zu nutzen. Die Flughafenentgelte können nicht willkürlich festgelegt werden. Aktuell liegen die Entgelte für Starts und Landungen nach Auskunft der FBB am Flughafen Schönefeld ca. 15 % unter denen des Flughafens Tegel. Dies ist für die Fluggesellschaften nicht Anlass, Flüge zu verlegen. Eine auch teilweise Verkehrsverlagerung nach Schönefeld lehnen die Fluggesellschaften ab. Sie verweisen dabei auf baulich-technisch bedingte unterschiedliche Abfertigungskonzepte an beiden Flughäfen, weshalb die in Tegel praktizierten Abfertigungsabläufe in Schönefeld nicht realisierbar seien. Eine Aufteilung der Verkehre auf zwei Standorte sei wirtschaftlich nicht darstellbar. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten, die nächtlichen Postflüge vom Flughafen Tegel an den Flughafen Schönefeld zu verlagern? Antwort zu 7.: Der Senat will erreichen, dass die nächtlichen Postflüge nicht mehr am Flughafen Berlin- Tegel stattfinden. Er hat zu diesem Zweck im Dezember 2013 nochmals entsprechende Gespräche zwischen FBB, Air Berlin, der Deutsche Post AG und möglichen weiteren Beteiligten mit dem Ziel angeregt, Möglichkeiten zur Reduzierung der unverhältnismäßig hohen Fluglärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu finden. Ob und inwieweit diese Bemühungen kurzfristig erfolgreich sein werden, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)