20.11.2025
Frage 1:
An welchen Örtlichkeiten wurden im Jahr 2025 durch Betroffene Anträge auf Anordnung der #Geschwindigkeitsbegrenzung auf #Tempo #30 im Umfeld von #sensiblen Einrichtungen an die Senatsverkehrsverwaltung gestellt (bitte auflisten: Bezirk, Örtlichkeit, Datum, Argument(e) für die Geschwindigkeitsbegrenzung, Beginn und Ende der Überprüfung, Ergebnis, Datum der Verkehrsrechtlichen Anordnung)
Antwort zu 1:
Es erfolgt hierzu keine statistische Erfassung bezogen auf alle eingegangenen Anträge/ Begehren. Es werden aber die im Prüfergebnis erfolgten Anordnungen von Tempo 30 statistisch erfasst. Im Zusammenhang mit sensiblen Einrichtungen sind 2025 zusätzlich zu den bekannten Anordnungen im Ergebnis der Prüfungen im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nachstehende Anordnungen von Tempo 30 durch den Senat getroffen worden:
„Tempo 30 an Hauptstraßen im Umfeld von Schulen (Teil 3), aus Senat“ weiterlesen