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1. Laut Drucksache 18/17592 sind bisher drei Anträge auf Bezuschussung von fünf #Inklusionstaxis
gestellt worden und diese befänden sich in der Bearbeitung. Ist die Bearbeitung unterdessen
abgeschlossen und falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Zu 1.: Es sind zwei Anträge positiv beschieden. Bei dem dritten Antrag muss der
Unternehmende noch fehlende Unterlagen nachreichen.
2. Wie viele weitere Anträge auf Bezuschussung wie vieler Inklusionstaxis sind seit Beantwortung der
Drs. 18/17592 gestellt worden?
Zu 2.: Aktuell liegen insgesamt neun Anträge für insgesamt 19 Inklusionstaxis vor (inkl.
der Anträge für die bereits bestehenden #SoVD-Projektfahrzeuge und der zwei bereits
beschiedenen Anträge). Es sind somit seit der letzten Anfrage sechs Anträge
hinzugekommen.
3. In Drs. 18/17592 erklärt der Senat ebenfalls, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo)
sei damit befasst, die Möglichkeiten der Förderung bekannter zu machen. Welche Maßnahmen werden
hierzu wann umgesetzt?
Zu 3.: Im engen Austausch mit den Gewerbeverbänden, Gewerbevertretenden und der
Taxi-Innung wird verstärkt über die Möglichkeiten der Förderung informiert und
gleichzeitig in Gesprächen eruiert, welche möglichen Hemmnisse aus Sicht der Taxi-
Unternehmenden bestehen, von den angebotenen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu
machen.
So wurde u. a. am 06.03.2019 ein Expertengespräch zwischen Frau Senatorin
Breitenbach und den genannten Vertretenden geführt. Im Ergebnis wurden die Inhalte
und Vorgaben in der Förderrichtlinie nicht als Hemmnisse genannt.
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Vertreterinnen/Vertreter des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) haben
auch an dem von der Fraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN organisierten „Fachgespräch
Inklusionstaxi“ teilgenommen, bei dem ein Großteil der Beteiligten aus Wirtschaft, Politik
und Verwaltung nochmals im Dialog waren, um das Thema mehr in den
(fach)öffentlichen Fokus zu bringen und bisherige Anlaufschwierigkeiten abzubauen.
Gespräche wurden auch mit den großen Berliner Taxivermittlungen geführt, um auch
hier nochmals nachhaltig für die Bekanntmachung sowie eine Attraktivitätssteigerung
der Richtlinie zu werben.
In Planung und Vorbereitung sind über die bisherige Werbung in den Fachmedien
hinaus weitere Werbeaktionen.
Vorgesehen ist z. B. die Präsenz der Verwaltung auf Fachtagen,
Gewerbeversammlungen und Messen, wo die Möglichkeiten der Förderung von
Inklusionstaxis vorgestellt werden sollen.
Die bisher schon sehr serviceorientierte Beratung einzelner Antragstellenden wird
weiter intensiviert.
4. Aus welchem Grund darf die Erstzulassung eines Taxis nicht älter als ein Jahr alt sein, um eine
Förderung zur Umrüstung zu erhalten? Sind hier ggf. Änderungen geplant und falls ja, inwiefern?
Zu 4.: Die wirtschaftliche Nutzung der künftigen Inklusionstaxis, die auch immer in
Abhängigkeit zum Alter der Fahrzeuge steht, muss im Rahmen der Förderrichtlinie
Beachtung finden, um einen langfristigen Einsatz der geförderten Fahrzeuge und damit
einen möglichst langen Einsatz im Dienste der spontanen Mobilität sicherzustellen.
Derzeit wird zudem geprüft, ob und in welcher Form die Förderrichtlinie hinsichtlich der
Anspruchsberechtigung (in Bezug auf das Fahrzeugalter bzw. die Laufleistung zum
Zeitpunkt der Antragstellung) erweitert werden kann.
5. Welche weiteren Anreize erwägt der Senat, um die Anzahl der Antragstellungen und damit die
tatsächliche Anzahl von Inklusionstaxis in Berlin zu erhöhen?
Zu 5.: In den bereits geführten Gesprächen mit den Taxiunternehmen wird derzeit vor
allem die nach wie vor mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
ungeklärte Tarifproblematik als Kernproblem unternehmerischer Zurückhaltung zur
Investition benannt (siehe auch Antwort zu Frage 7).
6. Laut Medienberichten war für Anfang März ein Treffen der Sozialsenatorin mit den Zuständigen des
LAGeSo und Vertretern der Taxibranche geplant. Hat dieses Treffen stattgefunden und falls ja, mit
welchen Inhalten und Ergebnissen?
Zu 6.: Siehe Antwort zur Frage 3.
7. Wie bewertet der Senat die Kritik des Taxigewerbes, demnach zwar der Mindestlohn für Taxifahrer
wiederholt erhöht wurde, nicht jedoch die Taxitarife?
Zu 7.: Bereits anlässlich der Senatsvorlage zur 9. Verordnung zur Änderung der
Taxentarif-Verordnung vom 30. Oktober 2018 zum Wegfall des
Kartenzahlungszuschlags wurde deutlich, dass die im Frühjahr 2018 von den
Taxenverbänden beantragte Anpassung des Tarifs eine umfassende
Gesamtwirtschaftlichkeitsprognose erfordert. Diese wurde unter Einbeziehung der
Entwicklung der Lohn- und Betriebskosten sowie der Wettbewerbssituation erstellt. Die
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Ergebnisse werden in Kürze dem Taxigewerbe vorgestellt. Sollten daraus resultierend
Tarifänderungen notwendig werden, wird anschließend das nach dem
Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene, mindestens zweiwöchige
Anhörungsverfahren verschiedener Behörden und Verbände beginnen. Die dann
vorliegenden Stellungnahmen sind auszuwerten. Die Änderung der Taxentarife
erfordert in Berlin eine Rechtsverordnung des Senats mit entsprechenden
Begründungen, die der Senat beschließen und die anschließend im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht werden muss.
8. Inwieweit und wann nimmt das Land Berlin Einfluss auf eine bundesweite Initiative zur
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis?
Zu 8.: Berlin ist bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden
Einführung von Inklusionstaxis zu unterstützen. Insbesondere sollte unter
inklusionspolitischen Gesichtspunkten geprüft werden, inwiefern durch bundesrechtliche
Vorgaben sichergestellt werden kann, dass mindestens ein festgelegter Anteil der zur
gewerblichen Personenbeförderung neu zugelassenen Kraftfahrzeuge barrierefrei ist.
9. Laut Drs. 18/16973 hat der Senat das Ziel bis zum Jahr 2021 250 Inklusionstaxis in den Verkehr zu
bringen – in welchen Schritten ist dieses Ziel nach aktuellem Stand noch erreichbar?
Zu 9.: Die Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die
Entscheidung über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt alleine in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Das Ziel ist nach
derzeitiger Einschätzung unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel nach wie vor bis zum Jahresende 2021 erreichbar.
10. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Kritik des Berliner Behindertenverbands, wonach die
Sozialverwaltung – anders als die Verkehrs- oder Wirtschaftsverwaltung – nicht über das nötige Wissen
zur Wirtschaftsförderung verfüge?
Zu 10.: Nach der Geschäftsverteilung des Senats gehört die Zuständigkeit für die
Wirtschaftsförderung zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe. Dort und bei den Partnerinstitutionen der Wirtschaftsverwaltung
liegt umfassendes Wissen vor.
Wirtschaftsförderanfragen, die an die Sozialverwaltung gerichtet sind, werden daher
gemeinsam oder ausschließlich von der Wirtschaftsverwaltung im Namen des Senats
beantwortet.
Berlin, den 17. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales