Mikromobilität: Sicherheit geht vor: E-Tretroller müssen vorerst draußen bleiben, Die BVG folgt, wie Verkehrsunternehmen in vielen anderen Städten, der Sicherheitsempfehlung des Branchenverbands VDV ● Mitnahme von E-Tretrollern ab dem 1. Mai in allen BVG-Fahrzeugen und -Bahnhöfen untersagt, aus BVG

23.04.2024

#Sicherheit geht vor: Wie vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (#VDV) empfohlen, wird die Mitnahme von #Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten -Tretrollern) in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der BVG ab dem 1. Mai 2024 vorerst #ausgeschlossen. #Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und #Sicherheitsstandards bei den in diesen Gefährten verwendeten #Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.

„Mikromobilität: Sicherheit geht vor: E-Tretroller müssen vorerst draußen bleiben, Die BVG folgt, wie Verkehrsunternehmen in vielen anderen Städten, der Sicherheitsempfehlung des Branchenverbands VDV ● Mitnahme von E-Tretrollern ab dem 1. Mai in allen BVG-Fahrzeugen und -Bahnhöfen untersagt, aus BVG“ weiterlesen