Flughäfen: SXF und BER – aktuelles und zukünftiges Nachtflugverbot sowie Lärmschutzmaßnahmen, aus Senat

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1. Wie ist das aktuelle (#SXF) und zukünftige (#BER) #Nachtflugverbot -insbesondere bei der derzeitigen
Nutzung der sog. üdbahn – geregelt?
Zu 1.: Für die Nutzung vom #Flughafen #Schönefeld (SXF) im #Nordbahnbetrieb liegt
eine #24-Stunden-Genehmigung vor. Es gibt Ausnahmen für Flugzeuge mit hoher
Lärmemission.
Während der temporären Nutzung der Südbahn gelten die strengeren #Nachtflugbeschränkungen
für den zukünftigen Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg
(BER). Dies ist im Bescheid der Oberen Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und
Brandenburg vom 01.03.2017 unter Ziffer 8 „Hinweise zum Nachtflugbetrieb“ festgehalten
(siehe http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/170301_Bescheid_Nord
bahnschliessung_Suedbahnbetrieb_2017.pdf).
Die Nachtflugbeschränkungen am zukünftigen BER sind in Abschnitt XI. der Änderung
und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld,
zukünftig Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, vom 27.03.2012 (siehe
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Aenderung_Neufassung_der_Geneh
migung_Verkehrsflughafens_Berlin-Schoenefeld.pdf) dargelegt. Demnach sind in der
Kernnachtzeit von 0:00 bis 5:00 Uhr reguläre Linienflüge ausgeschlossen. Die Zeiten
von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr sind ausschließlich für Ver-
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spätungen und Verfrühungen zulässig. Während der Tagesrandzeiten von 22:00 bis
24:00 und 5:00 bis 6:00 Uhr ist die Anzahl der Flugbewegungen beschränkt.
2. Kommt es hierbei derzeit zu Beeinträchtigungen – einerseits des Flugverkehrs und anderseits der
Anwohnerinnen und Anwohner – insbesondere im Vergleich zur bisher genutzten nördlichen Startund
Landebahn?
Zu 2.: Durch die Nutzung der Südbahn können sich die Flugzeiten geringfügig ändern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wann ist die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) geplant?
Zu 3.: Der Termin wird derzeit von der FBB mit allen beteiligten Firmen validiert. Im
Anschluss daran wird die Geschäftsleitung der FBB den beabsichtigten Inbetriebnahmetermin
zunächst dem Aufsichtsrat mitteilen.
4. Inwieweit sind die künftigen Flugrouten mit der Natur- und Landschaftsschutzgebietsausweisung für
den Müggelsee vereinbar?
Zu 4.: Die Müggelseeroute war Gegenstand des Verfahrens BVerwG 4 C 35.13 vor
dem Bundesverwaltungsgericht. Die Klage wurde mit Urteil vom 18.12.2014 abgewiesen.

5. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der Anträge für das Schallschutzprogramm des BER?
Zu 5.: Zum 30.09.2017 wurden 92 Prozent der Anträge seitens der FBB bearbeitet.
6. Warum dauert die Bearbeitung der Anträge solange und wird nicht großzügiger im Sinne der
Betroffenen entschieden – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie fehlende
Baugenehmigungen angeht?
Zu 6.: In ca. 6 Prozent der Anträge ist die FBB an der weiteren Bearbeitung gehindert.
Zu den Gründen siehe Schriftliche Anfrage 18/12329, Antwort zu Frage 8.
Um auch Anwohnerinnen und Anwohnern, für deren Räume aufgrund nicht eingehaltener
rechtlicher Vorgaben kein Anspruch auf Schallschutz besteht, den an anderen
Flughäfen üblichen Schallschutz zu ermöglichen, werden zur Regelung besonderer
Fallkonstellationen verschiedene Zusatzregelungen in Form von Modulen angeboten
(siehe http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/bauliche-um
setzung/module-im-ueberblick/index.php). So wird bezüglich der Anspruchsberechtigung
bei Räumen mit zu geringer Raumhöhe auf das Modul „Niedrige Raumhöhe“
verwiesen (siehe Schriftliche Anfrage 18/12170, Antwort zu Frage 5). Die FBB darf
die Module jedoch nicht für Gebäude anbieten, die gänzlich ohne Baugenehmigung
errichtet wurden.
7. Ist eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm des BER geplant – sowohl
territorial einerseits als auch inhaltlich anderseits – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie
fehlende Baugenehmigungen angeht?
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Zu 7.: Eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm BER ist aktuell
nicht geplant.
Im Übrigen, siehe Antwort zu Frage 6.
Berlin, den 20. Oktober 2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen