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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche #Datensätze mit #Mobilitätsbezug werden aktuell auf #daten.berlin.de zur Verfügung gestellt?
Zu 1.: In der Kategorie Verkehr werden derzeit auf dem #Datenportal 8 Datensätze
bereitgestellt. Im Themenbereich des öffentlichen #Personennahverkehres handelt es
sich hierbei um Datensätze zu den #Fahrplandaten (im *GTFS-Format sowie via
**API) des VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg), die VBB-Linienfarben und
die Koordinaten der #Zugangsmöglichkeiten zu den Stationen. Im Bereich der
allgemeinen Mobilität gibt es einen Überblick über alle e-mobility-Ladestationen in
Berlin, einen Datensatz zum Verkehrsaufkommen am Ernst-Reuter-Platz sowie eine
Auflistung der allgemeinen Kfz-Kennzeichen in Deutschland und einen Überblick
über die Diplomatenkennzeichen.
2. Welche Strategie verfolgt der Senat bei dem zukünftigen Ausbau von Datenbeständen mit
Mobilitätsbezug auf daten.berlin.de?
Zu 2.: Der Senat verfolgt das Ziel, zukünftig alle öffentlich kommunizierbaren Daten
mit Mobilitätsbezug auch auf der Open Data Plattform des Landes Berlin zur Verfügung
zu stellen
3. Können verfügbare Daten von privaten Mobilitätsdienstleistern (z.B. UBER Movement, Google,
Apple, etc.) auf daten.berlin.de eingetragen oder automatisch und in Echtzeit übermittelt werden bzw.
werden sie in das Datenportal in eigener Verantwortung übernommen? Falls nein, warum nicht?
Zu 3.: Das Berliner Open Data Portal ist ein Metadatenportal und von der Zielrichtung
her ein Open Government Data Metadatenportal. Dies bedeutet, dass darüber fast
ausschließlich Government Data (Daten des öffentlichen Sektors) veröffentlicht
werden. Da es sich um ein Metadatenportal handelt, können (Echtzeit-) Daten externer
Anbieter nicht gespeichert/abgelegt werden, daher erhalten externe Datenbereitsteller
auch keinen Zugriff zur (Meta-)Datenbereitstellung auf daten.berlin.de. Der
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Senat arbeitet im Projekt Data Hub Berlin derzeit an der Vereinheitlichung der
Dateninfrastruktur.
4. Welche Echtzeitdaten im Mobilitätsbereich werden durch die folgenden Institutionen aktuell in
offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt? Inwieweit setzen diese Institutionen, sofern anwendbar,
den § 5 Nr. 5 des MobG ein?
a) BVG
b) S-Bahn Berlin
c) Deutsche Bahn
d) Nextbike
e) VBB
f) Verkehrslenkung Berlin
g) Verkehrsinformationszentrale Berlin
h) Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
i) CityLab Berlin
5. Ist dem Senat bekannt, wann die nach § 5 Nr. 5 MobG verpflichtende Datenbereitstellung – so sie
bisher nicht erfolgt ist – bei den geeigneten Institutionen aus Frage 5 erfolgen wird?
Zu 4. und 5.:
a) – c) und e): Die Daten aller Verkehrsunternehmen (VU) im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) werden über die VBB-Datendrehscheibe (DDS)
zusammengeführt und ausgetauscht. Zwischen VBB und Unternehmen und den
Unternehmen untereinander, z.B. für die Anschlusssicherung oder die Versorgung
von Dynamischen Fahrgastinformationen (DFI). Bei der Nutzung durch weitere
Partner muss man unterscheiden zwischen
• der Nutzung der Echtzeitdaten über die VBB-DDS (z. B. DB AG)
• und als Auskunft, also als Dienst über die entsprechende Schnittstelle (die sog.
„VBB-API“), die für die Partner Routingergebnisse mit Echtzeitinformationen bereit
stellt. Ebenfalls ist es möglich über diese API Abfahrtsinformationen für Haltestellen
abzurufen. Das ist der Regelfall bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Ausnahme ist
Google, die auf eigene Kosten die VBB-Echt- und Sollzeitdaten in ein eigenes
Format überführt.
• Echtzeitdaten sind dabei bisher Prognosedaten über Fahrplanabweichungen,
dazu zählen aber auch Störungsinformationen aus den Meldesystemen der VU bzw.
über den „HFAS Informations-Manager“ (HIM) des VBB. Diese Textinformationen
über Störungen ohne konkret bekannte Fahrplanabweichung bzw. zur
Vorankündigung für angekündigte Unterbrechungen (z.B. bei Demonstrationen,
Bombenentschärfungen o.a.) spielen eine zunehmend größere Rolle.
Die Operationalisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes zum § 5 Nr. 5 MobG
BE (Mobilitätsgesetz) ist Bestandteil der aktuellen Verhandlungen mit der BVG zum
Verkehrsvertrag und künftiger Verträge mit anderen Verkehrsunternehmen.
d): Das Unternehmen nextbike GmbH stellt über eine frei zugängliche Schnittstelle
Echtzeitinformationen bzgl. verfügbarer Räder und der Stationen (inklusive
Auslastungsgrad) bereit und erfüllt damit die Anforderungen des Paragraphen 5 Nr. 5
des MobG BE. Dabei werden die marktängigen Standards umgesetzt. Eine
Darstellung der Daten erfolgt beispielweise über die Verkehrsinformationszentrale
des Landes Berlin (VIZ).
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f): Derzeit werden keine Echtzeitdaten in offenen Schnittstellen durch die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) zur Verfügung gestellt.
Auf der Homepage der Verkehrslenkung Berlin
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/karte.shtml werden die Daten
der Dauerzählstellen für den Radverkehr täglich aktualisiert veröffentlicht.
§ 5 Abs. 5 MobG BE ist darauf nicht anwendbar, da es sich um infrastrukturelle
Zähleinrichtungen (Induktionsschleifen) handelt und somit keine Verfügbarkeit von
Verkehrsmitteln erfasst wird.
g): Aufbereitete Echtzeit-Verkehrsdaten werden als aktuelle Verkehrsinformationen
durch die VIZ über deren Kommunikationskanäle der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt, z.B. auf deren Homepage (viz.berlin.de) oder deren Twitter-Dienst
(twitter.com/viz_berlin) sowie über die 33 elektronischen Verkehrsinformationstafeln
(Stauinformationen sowie Reisezeiten auf ausgewählten Achsen) im gesamten
Stadtgebiet.
Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Website der VIZ Informationen auch über
Sperrungen und Behinderungen auf den Wasserstraßen sowie Schleusen in einer
interaktiven Stadtkarte zu veröffentlichen. Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht
benannt werden, gegenwärtig läuft die Testphase.
Echtzeitdaten werden jedoch nicht an offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die VIZ keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst.
h): Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beteiligt sich an dem
Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM, www.mdm-portal.de) der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur. Die Schnittstelle zwischen den Daten der VIZ und dem MDM steht kurz
vor der Implementierung. Dann können über den MDM ebenfalls Verkehrsdaten
abgerufen werden.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die hier keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst werden.
i): Das City Lab Berlin veröffentlicht keine Daten nach § 5 Nr.5 MobG BE. Dieser
Paragraf ist für das City Lab auch nicht anwendbar.
6. Werden diese Echtzeitdaten auf einer zentralen Plattform zusammengeführt und dort als
einheitlicher und offener Datensatz zur Verfügung gestellt? Falls nein, warum nicht?
Zu 6.: Es ist perspektivisch das Ziel, alle öffentlich kommunizierbaren Daten als einheitliche
und offene Datensätze zentral zur Verfügung zu stellen.
Berlin, den 14. November 2019
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe