Schiffsverkehr: Bootschaos auf dem Rummelsburger See 7 – Seesanierung, aus Senat

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Frage 1:
Welcher Zeitplan besteht für die geplante #Seesanierung?
Antwort zu 1:
Die Sanierung des #Rummelsburger Sees findet im Bereich des Westufers auf sechs bis
sieben Prozent der Seefläche statt.
Die Bauausführung des temporären Verbaus in der #Uferlinie wurde vergeben. Die
Ausführung ist in 2021 bis 2022 vorgesehen. Zudem läuft die Ausschreibung für die
weitere Planung der #Gesamtsanierung am #Westufer. Geplant ist die Ausführung der
Ausbaggerung und Auffüllung ab 2023/2024.
Frage 2:
Wie wirkt sich ein untergehendes/untergegangenes #Boot auf die Wasser- und Sedimentqualität des Sees
aus?
Antwort zu 2:
Eine Bewertung von Risiken kann nicht pauschal abgegeben werden, sondern hängt vom
Einzelfall ab. Ein maßgebliches Risiko stellt in der #Freizeitschifffahrt die Freisetzung von
Kraft- und Schmierstoffen dar. Sollte eine #Leckage auftreten, können geringe
Freisetzungsmengen bereits erhebliche ökologische Folgen nach sich ziehen. In
derartigen Fällen werden in der Regel #Abwehrmaßnahmen wie das Setzen von #Ölsperren
und das Einbringen von #Ölbindemittel eingeleitet.
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Frage 3:
Mit welchen zeitlichen Verzögerungen und technischen Hürden rechnet der Senat aufgrund von sinkenden
oder bereits gesunkenen Booten?
Antwort zu 3:
Aufgrund von Unterwasserhindernissen hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
(WSA) Spree-Havel den Rummelsburger See mit Schifffahrtspolizeilicher Anordnung
37/2021 seit dem 19.02.2021 für die Schifffahrt gesperrt.
Der Senat steht im Austausch mit dem WSA Spree-Havel, um die unverzichtbare
wasserseitige Zufahrt zum Sanierungsgebiet zu ermöglichen. Angestrebt wird weiter die
Ausführung der geplanten Ausführungsleistungen ohne Verzögerung.
Frage 4:
Ist die Bergung der Boote/Schiffskörper in dem zu sanierenden Bereich geplant?
Antwort zu 4:
Die Sanierung des Westufers umfasst den Aushub von stark belasteten Sedimenten und
die anschließende Wiederauffüllung mit unbelastetem mineralischen Substrat. Sollten
beim Aushub Unterwasserhindernisse/Störkörper gefunden werden, werden diese
aufgenommen und fachgemäß entsorgt.
Frage 5:
Sieht der Senat die ungefilterte Einleitung aus dem Ruschegraben (aus Marzahn-Hellersdorf und Hohenschönhausen kommend) als zulässig und aus Umweltsicht für unschädlich an? Wenn nein, was wird
dagegen unternommen?
Antwort zu 5:
Die Einleitung von belastetem Regenwasser z.B. von stark befahrenen Verkehrsflächen in
die Regenwasserkanalisation bzw. direkt in Gewässer entspricht nicht den Anforderungen
der Regelwerke. Das Problem der Belastung der Gewässer durch Regenwasser ist
erkannt. Vor dem Hintergrund der sehr hohen Kosten und des Platzbedarfes kann dies nur
sukzessive umgesetzt werden und stößt auch in praktischer Hinsicht auf Grenzen. Der
Senat ist daher bemüht ein Programm aufzulegen, um die Umsetzung von
Regenwasserbehandlungsmaßnahmen kontinuierlich voran zu treiben.
Aktuell wirdein Bauprogramm Trennsystem vorbereitet. Nach Umsetzung einer Vielzahl
von Maßnahmen im Mischsystem sind verstärkt Maßnahmen zur Reduzierung der
Belastung aus dem bestehenden Kanalnetz des Trennsystems zu planen und
umzusetzen. Dafür ist die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel notwendig.
Insgemsat ist aufgrund des umfangreichen Handlungsbedarfs in Berlin eine Priorisierung
erforderlich. Diese erfolgt zum einen immissionsorientiert über eine Priorisierung der
Gewässer und zum anderen über die Identifikation von Hauptbelastungsquellen. Für die
Teileinzugsgebiete der so identifizierten prioritären Belastungsquellen werden in der Folge
Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung erstellt und geeignete Maßnahmen unter
anderem in Abhängigkeit der vorhandenen Flächenpotenziale geplant und umgesetzt.
Zu den prioritären Einzugsgebieten gehören der Marzahn-Hohenschönhausener
Grenzgraben und der Ruschegraben, die in den Rummelsburger See einleiten. Zudem
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verfolgt der Senat zusätzlich die Zielstellung, dezentrale Maßnahmen der
Regenwasserbewirtschaftung auch im Trennsystem umzusetzen, um auch so die
stoffliche und hydraulische Belastung von Gewässern sukzessive zu reduzieren.
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz