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- Welche prozentuale Differenz liegt zwischen der Preisvorstellung des Auftraggebers und dem Angebot
der #ViaVan GmbH bei der Vergabe des Sonderfahrdienstes? - Entstehen hierdurch begründete Zweifel an der Angemessenheit des Angebotes, was laut
Angebotsaufklärung der Fall ist, wenn der angebotene Preis mindestens 10% unter den Preisvorstellungen
des Auftraggebers (Schätzpreis) liegt? Wenn ja, wurde vom Bieter (ViaVan GmbH) eine Aufklärung
verlangt?
Zu 1. und 2.: Der Angebotspreis der ViaVan GmbH im Vergabeverfahren
„#Sonderfahrdienst“ lag über dem Schätzpreis des Auftraggebers. Es bestanden keine
Zweifel an der #Angebotskalkulation.
Eine Veröffentlichung der Preisdifferenzen -auch prozentual- ist als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis nicht zulässig. - Kann für die vollständige #Ausschreibungsdauer von 3 Jahren (+ 2 Jahre Verlängerung als Option) mit
Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden
muss?
Zu 3. Ja, eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann
grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das
heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Im Übrigen der
Hinweis, dass diese Vergütung aus öffentlichen Mitteln erfolgt. - Ist von der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen?
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Zu 4.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor. - Sind diese ganz oder teilweise mit BVG- oder #Landesmitteln angeschafft worden?
Zu 5.: Hierzu teilte die BVG auf Anfrage dem Senat mit: Die #BerlKönig-Fahrzeuge sind
von ViaVan beschafft und es gab keine Zahlungen der BVG an ViaVan, um diese
Beschaffung zu ermöglichen.
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt hierzu aus: Es sind keine Mittel von
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an ViaVan geflossen, da es
sich bei dem BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG handelt und keine
vom Land Berlin bestellte und bezuschusste #Verkehrsleistung. - Ist der Senat der Auffassung, dass die ViaVan GmbH, die den BerlKönig nicht ansatzweise etatgerecht
umsetzen konnte, dies nun beim Sonderfahrdienst schaffen wird? Wenn ja
a) Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH bezüglich eines für den Sonderfahrdienst unbedingt
erforderlichen CallCenters für die Nutzer vorzuweisen?
b) Wieviel Personal ist dafür vorgesehen?
Zu 6.: Auch unter Bezugnahme auf die Antworten zu 1. und 2. scheint die dem Senat
vorliegende Kalkulation angemessen. Besondere Referenzen für ein #Call-Center wurden
von den Bietern nicht erbeten. Die #Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben
zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals.
Berlin, den 21. Juni 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales