Luftverkehr: Planungsabrechnungen und aufsichtsrechtlicher Status des Terminal West am Flughafen Schoenefeld

Luftverkehr: Planungsabrechnungen und aufsichtsrechtlicher Status des Terminal West am Flughafen Schoenefeld

Ereignis

Für die Passagierabfertigungserweiterung (Terminal West) am Flughafen Berlin-Schönefeld wurden durch die Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF) bis zum vorläufigen Projektstopp insgesamt 21,76 Mio. DM an Planungsmitteln abgerechnet. Um mögliche strukturelle Standortänderungen im Zuge der Großflughafenplanung nicht zu blockieren, beschloss der BBF-Aufsichtsrat am 7. Februar 1996, das laufende Planfeststellungsverfahren für diesen Erweiterungskomplex offiziell ruhen zu lassen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/615, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 747
Ich frage den Senat:
1. Ist es zutreffend, daß die Geschäftsleitung der FBS mehr als
30 Mio. DM an Planungsmitteln für ein neues Abfertigungs gebäude West aufgewandt hat, das in einen Großflughafen
nicht integrierbar ist, die Mittel demnach weitere Verluste
für die FBS bedeuten?
2. Sind Zeitungsberichte zutreffend, wonach diese Planungs mittel ausgegeben worden sind, ohne daß ordentliche Ver tragsverhältnisse zwischen der FBS und den planenden Fir men bestanden, die Geschäftsführung somit abermals am
Aufsichtsrat vorbei zu Lasten des Gesellschafters Berlin tätig
wurde?
3. Hat die Investorengruppe C., die den Investorenwettbewerb
für eine Airport-City gewonnen hat, als Folge der Projektauf gabe bereits ihre angekündigten Regreßforderungen in
Millionenhöhe gestellt, und wie wird die FBS-Geschäfts führung damit umgehen?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 747
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach Angaben der Geschäftsführung der Berlin Brandenburg
Flughafen Holding GmbH (BBF) sind für die Planung der Erwei terung der Passagierabfertigungsanlagen am Flughafen Berlin Schönefeld (Terminal West) bislang insgesamt 21,76 Mio. DM
abgerechnet und bezahlt worden. Grundlage der Ausbauplanung
sei die im Jahre 1991 vorhandene Erwartung gewesen, daß es
ohne die Erweiterung spätestens 1995 zu einem Kapazitätsengpaß
kommen würde. Am 7. Februar 1996 habe der Aufsichtsrat der
BBF beschlossen, das Plangenehmigungs-/Planfeststellungsver fahren zum Terminal West im Hinblick auf mögliche Planände rungen des Standortes Schönefeld ruhen zu lassen.
Zu 2.:
Nach Angaben der Geschäftsführung der BBF wurde der den
Planungen für das Terminal West zugrundeliegende Generalpla nervertrag der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) mit der
Investorengruppe am 20. Juli 1994 im Widerspruch zur Unter schriftenregelung von BBF und FBS von nur einem Geschäfts führer unterzeichnet. Die BBF gehe davon aus, daß trotz Fehlens
der Unterschrift eines zweiten Geschäftsführers der Vertrag auf
Grund der Duldung der Erfüllung durch den zweiten Geschäfts führer im Außenverhältnis wirksam sei. In Widerspruch zu den
internen Vorschriften sei der Generalplanervertrag nicht dem
Aufsichtsrat von BBF oder FBS zur Zustimmung vorgelegt wor den.
Zu 3.:
Nach Angaben der Geschäftsführung der BBF hat diese der
Investorengruppe am 31. März 1995 schriftlich mitgeteilt, daß mit
der Verwirklichung des Terminals West nicht zu rechnen sei.
Regreßforderungen für Planungsaufwendungen seien bislang nur
pauschal angekündigt worden; eine konkrete Forderung liege
nicht vor.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“