zu Fuß mobil: Countdown-Ampeln, aus Senat

15.04.2024

Frage 1:

Welche #Lichtzeichenanlagen sollen 2024 und 2025 als „ #Countdown-Ampeln“ umgerüstet werden? Bitte Nennung der Standorte und Angabe der Kosten je Standort.

Frage 2:

Nach welchen Kriterien werden künftig Lichtzeichenanlagen als „ Countdown-Ampeln“ umgerüstet? Werden alle Lichtzeichenanlagen, die künftig modernisiert oder instandgesetzt werden, künftig umgerüstet? Wie viele Lichtzeichenanlagen betrifft das in den nächsten fünf Jahren und wie hoch sind die geschätzten Kosten?

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zu Fuß mobil: Fußverkehrsstrategie des Berliner Senats (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Bearbeitung des Modellprojekts „#Fußgängerbefragung“? Konnte, wie angekündigt, die
Wiederholung der Befragung in 2019 erfolgen?
Antwort zu 1:
Die Zufriedenheit mit den Bedingungen für den #Fußverkehr und die wesentlichen
Kritikpunkte wurden erstmals 2011 durch eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger
ermittelt. Diese Befragung sollte im Jahr 2016 wiederholt werden, um die Wirkung der
#Fußverkehrsstrategie abschätzen zu können.
Zu diesem Zeitpunkt waren, aufgrund ressourcentechnischer Gründe, zunächst nur zwei
Modellprojekte (Fußverkehrsfreundliche Ampeln und Fußverkehrsfreundlicher
Einzelhandel) komplett abgeschlossen sowie das Modellprojekt 5 (#Begegnungszonen)
teilweise umgesetzt. Somit lag 2016 keine ausreichende Basis zur Wiederholung der
Befragung, im Sinne einer Vorher-Nachher-Untersuchung, vor.
Da die Fußverkehrsstrategie für Berlin mit dem 2019 vom Senat beschlossenen Entwurf
für den Abschnitt 4 des Berliner Mobilitätsgesetzes ersetzt werden soll und damit ihre
Gültigkeit verliert, wurde von einer erneuten Befragung abgesehen.
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Frage 2:
Wie schätzt der Senat aktuell die Bereitschaft auf Bundesebene ein, das sog. „Rotblinken“ bundesweit zu
erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen? Will der Senat ggf. selbst gegenüber dem Bund initiativ tätig
werden?
Antwort zu 2:
Der Berliner Senat hat im Zuge des Modellversuchs „Fußgängerfreundliche Ampeln“ im
Jahr 2016 eine Empfehlung an die zuständigen Stellen des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgesprochen, das sogenannte „Rotblinken“
auch bundesweit zu erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen. Eine Antwort des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) liegt dem Senat hierzu
bis heute nicht vor, eine Aufnahme in die StVO fand nicht statt.
Berlin plant derzeit keine Initiative auf Bundesebene, das „Rotblinken“ zu erproben.
Frage 3:
Welche Bezirke haben sich mit welchen Straßen seinerzeit beim Senat um die Teilnahme am Modellprojekt
der „Begegnungszonen“ beworben?
Antwort zu 3:
Neben den zwölf Bezirken reichten auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt, der FUSS e.V. sowie die Ökumenischen Umweltgruppe Lichtenrade Vorschläge
ein. Im Folgenden sind die 34 eingereichten Vorschläge aufgeführt.
Charlottenburg-Wilmersdorf:
– südlicher Olivaer Platz zwischen Konstanzer Straße und Württembergische Straße
– Wilmersdorfer Straße zwischen Bismarckstraße und Schillerstraße
Friedrichshain-Kreuzberg:
– Bergmannstraße zwischen Mehringdamm und Friesenstraße (Marheinekeplatz)
– Checkpoint Charlie, Friedrichstraße zwischen Rudi-Dutschke-Straße / Kochstraße
und Zimmerstraße
– Oranienstraße zwischen Skalitzer Straße und Moritzplatz
– Besselstraße zwischen Friedrichstraße und Markgrafenstraße
Lichtenberg:
– „alte“ Frankfurter Allee zwischen Hubertusstraße und Siegfriedstraße
Marzahn-Hellersdorf:
– östlicher Helene-Weigel-Platz
Mitte:
– Turmstraße zwischen Rathausvorplatz und Thusnelda-Allee
– umliegende Straßen des Gendarmenmarkts: Markgrafenstraße zwischen
Französische Straße und Mohrenstraße sowie Mohrenstraße zwischen
Markgrafenstraße und Charlottenstraße
– Checkpoint Charlie, Zimmerstraße zwischen Hausnummer 15 und Charlottenstraße
– Hackescher Markt
– Kreuzungsbereich Adolfstraße / Prinz-Eugen-Straße / Plantagenstraße
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– Unter den Linden zwischen Charlottenstraße und Liebknechtbrücke
– Am Köllnischen Park zwischen Märkisches Ufer – Wallstraße und Rungestraße
– Neue Schönhauser Straße zwischen Rosenthaler Straße und Weinmeisterstraße
Neukölln:
– Richardplatz
Pankow:
– Florastraße zwischen Berliner Straße und Grunowstraße
Reinickendorf:
– Alt-Tegel zwischen Treskowstraße und Greenwichpromenade
– Heinsestraße zwischen Schramberger Straße und Heidenheimer Straße
Spandau:
– Siegener Straße zwischen Salchendorfer Weg und Falkenseer Chaussee
Steglitz-Zehlendorf:
– Schweizer Viertel, Lausanner Straße zwischen Baseler Straße und Goerzallee
– Oberhofer Platz
– Hans-Sachs-Straße (Gebiet um Bahnhof Lichterfelde West) mit Baseler Straße
zwischen Hans-Sachs-Straße und Curtiusstraße
– Curtiusstraße zwischen Baseler Straße und Jägerndorfer Zeile
– Ringstraßensystem Am Großen Wannsee, Zum Heckeshorn und Straße Zum Löwen
Tempelhof-Schöneberg:
– Maaßenstraße zwischen Nollendorfstraße und Winterfeldstraße
– Motzstraße zwischen Eisenacher Straße und Nollendorfplatz
– nördlicher Bereich des Bayerischen Platzes
– Bahnhofstraße zwischen Bahnübergang und Goltzstraße
Treptow-Köpenick:
– Altstadt Köpenick, Lüdersstraße – Alter Markt
– Dörpfeldstraße zwischen Florian-Geyer-Straße und Handjerystraße
– Bölschestraße im Bereich Marktplatz / Christophorus Kirche – Neue
Kaisermarktbebauung
– Wilhelminenhofstraße zwischen Ostendstraße und Edisonstraße
Frage 4:
Wurden für jene Straßen, die nicht in das Modellprojekt aufgenommen wurden, Machbarkeitsstudien oder
Ähnliches für die Einrichtung von „Begegnungszonen“ durchgeführt?
Antwort zu 4:
Alle eingereichten Vorschläge wurden gemäß einem abgestimmten Kriterienkatalog
bewertet. Mithilfe dessen wurden verschiedene Merkmale im Hinblick auf ihren Nutzen für
eine Begegnungszone untersucht. Im Ergebnis konnten drei Pilotprojekte
(Bergmannstraße, Checkpoint Charlie und Maaßenstraße) ausgewählt werden.
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Die nicht in das Modellprojekt aufgenommenen Straßen wurden keiner erneuten
Machbarkeitsstudie oder Ähnlichem unterzogen, da sie sich nicht für die Einrichtung einer
Begegnungszone eignen.
Frage 5:
Welche Projekte verfolgen die Berliner Bezirke zur Förderung des Fußverkehrs abseits der laufenden
Programme für den Fußverkehr?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Hauptsächlich werden vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Projekte des
geförderten Programms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für
Fußgänger“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet.
Zudem werden im Rahmen von Investitionsmaßnahmen des Bezirkes alle Kreuzungen
und Einmündungen so umgebaut, dass sich die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende
erhöht. Zusätzliche Querungsmöglichkeiten (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln)
zwischen zwei Kreuzungen/Einmündungen werden bei Bedarf ebenfalls geschaffen.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Es werden, je nach Bedarf, Projekte zur Schulwegsicherung oder Querungshilfen im
Zusammenhang mit der AG Förderung des Fußverkehrs verfolgt und umgesetzt.“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf ist bestrebt, die Situation
für den Fußverkehr aus der laufenden Instandhaltung mit Straßenunterhaltungsmitteln zu
verbessern und nutzt darüber hinaus die finanziellen Möglichkeiten aus dem
Gehwegprogramm und dem Bordabsenkungsprogramm für besonders dringende
Maßnahmen.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Der Bezirk Mitte von Berlin betrachtet den Fußverkehr als elementaren Bestandteil des
bezirklichen Verkehrsmanagements und der Verkehrsplanung. So beinhalten die durch
den Bezirk beauftragten integrierten Verkehrskonzepte stets einen Baustein, der sich mit
dem Fußverkehr auseinandersetzt. Derzeit in Bearbeitung befinden sich beispielsweise
die Verkehrskonzepte der Quartiersmanagementgebiete Pankstraße und Badstraße, die
jeweils einen solchen Baustein aufweisen.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Neukölln integriert die Belange des Fußverkehrs in die bestehenden Straßenplanungen.
Auch auf der Ebene von Stadtentwicklungs- und quartiersbezogenen Verkehrskonzepten
werden die verschiedenen Aspekte der Fußverkehrsförderung wie Sicheres Queren,
Aufenthaltsfunktion, Barrierefreiheit und Inklusion grundsätzlich mitgedacht. So werden
Seitenräume von bestehenden Straßen in ihrer Dimensionierung angepasst,
beispielsweise durch Verbreiterung der Gehwege und den Bau von
Gehwegvorstreckungen. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf Fahrbahnen werden mit
Querungshilfen kombiniert, dies vorzugsweise im Nahbereich von Straßenkreuzungen und
Einmündungen. Fahrbahnen werden mit Mittelinseln ausgestattet. Der größte Teil dieser in
die Straßenplanungen integrierten Einzelmaßnahmen verfolgen das Ziel der Erhöhung der
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Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und entsprechen damit den Zielen und
Grundsätzen des Mobilitätsgesetzes.
Auf Ortsteilebene (Gropiusstadt) wird im Rahmen des Bundesprogrammes „Zukunft
Stadtgrün“ aktuell auch ein Nahmobilitätskonzept für die Gropiusstadt erarbeitet.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich werden bei allen Maßnahmen, die im Rahmen der bezirklichen
Investitionsplanung geplant werden, Gehwege entsprechend den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) vorgesehen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen erhalten
diese Straßen, die zuvor meist unbefestigte oder schadhafte Gehwege aufwiesen,
regelmäßig Gehwege, die den Anforderungen an eine sichere und barrierearme
Fußverkehrsführung entsprechen.
In Sanierungs- und Erhaltungsgebieten werden schadhafte und in der Regel unzureichend
befestigte Gehwege nach dem Standard der AV Geh- und Radwege umgebaut. Dort
werden regelmäßig auch Gehwegvorstreckungen an Überquerungsstellen errichtet, um
das Zuparken der Überwege zu verhindern und das Queren der Fahrbahn zu erleichtern,
sowie die Wahrnehmbarkeit der querungswilligen Fußgänger zu verbessern.
Auch der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen dient der Förderung des Fußverkehrs.
Selbst im Rahmen von Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs werden
Mittelinseln, die der sicheren Führung des Radverkehrs dienen, gleich so hergestellt, dass
auch zu Fuß Gehende diese Querungshilfen nutzen können.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Reinickendorf werden keine weiteren Projekte zur Förderung des Fußverkehrs
abseits der laufenden Programme für den Fußverkehr verfolgt. Die bezirklichen
Unterhaltungsmittel aus Titel 52101 bieten hierfür keinen Spielraum.“
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Jede umgesetzte Straßenbaumaßnahme, jeder barrierefreie Ausbau dient auch dem Ziel,
den Fußverkehr zu fördern, ohne dass es deshalb als Projekt bezeichnet wird.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden zur Verbesserung des Fußverkehrs in Absprache
mit der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung Mittel aus dem
Bordsteinabsenkungsprogramm verbaut. Der Bezirk unterstützt das Projekt
„Tausendfüßler“, bei dem in Zusammenarbeit mit den Grundschulen, Eltern und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Treffpunkte festgelegt werden, zu
denen Eltern ihre Kinder bringen können. Von diesen Treffpunkten laufen dann ältere
gemeinsam mit jüngeren Schulkindern zur Schule.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit:
„Maßnahmen, die der Fachbereich Straßen zur Förderung des Fußverkehrs durchführt,
werden ausschließlich aus Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert, z.B. Querungshilfen-Programm, Bordabsenkungsprogramm,
Sonderprogramm Gehwegsanierung. Aufgrund der aktuell gültigen Finanzierungsstruktur,
zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und Bezirksämtern, ist uns kein anderes Vorgehen möglich.
Darüber hinaus, führen wir Projekte zur ganzheitlichen Umgestaltung von Straßenräumen
durch, die aus Städtebau-Fördermitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
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Wohnen finanziert werden (z.B. Stadtumbau West). Diese kommen immer auch einer
Verbesserung des Fußverkehrs zugute.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„In alle strategischen Planungen und Projekte, z. B. auch der Stadterneuerung und
Bauleitplanung, fließen Überlegungen zum sicheren, attraktiven Fußverkehr, deren
effiziente Lenkung und die fußläufige Anbindung ein. Beispielsweise wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung regelmäßig geprüft, wie die fußläufige Vernetzung sowie
Aspekte der wohnungsnahen und siedlungsnahen Erholung entsprechend den
übergeordneten Planungsvorgaben einfließen und festgeschrieben werden können.
Ergänzend und konkretisierend zu den landesplanerischen Programmen und Plänen auf
bezirklicher Ebene, bildet beispielsweise die Uferkonzeption Treptow-Köpenick als
verwaltungsinterne verbindliche Planungsvorgabe eine gute Grundlage für die Umsetzung
der Ziele. Von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 30.03.2017 als Teilplan des
Fachplans „Grün- und Freiraum“ der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung
beschlossen, ist eins ihrer hauptsächlichen Ziele, die zahlreichen Uferbereiche fußläufig
für die Öffentlichkeit zu erschließen, linear zu verbinden sowie diese sinnvoll und attraktiv
in den Stadtraum zu verknüpfen.
Eine weitere Strategie zum Thema Fußverkehr im öffentlichen Raum ist das sich
momentan in Bearbeitung befindliche Konzept über die öffentlichen Plätze in TreptowKöpenick (bezirkliche Bereichsentwicklungsplanung). Hier werden unter anderem
Leitbilder, Qualitätsstandards und Gestaltprinzipien generalisierend untersucht und für die
öffentlichen Plätze des Bezirkes auf der konzeptionellen Ebene vereinbart, die dann in den
verschiedensten Planungsprozessen umgesetzt werden können und sollen. Dabei spielt
naturgemäß die fußläufige Vernetzung eine wesentliche Rolle.“
Berlin, den 21.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz