Radverkehr: Rad- und Wanderweg am Ufer der Spree: Noch mal 30 Jahre warten auf den wichtigen Lückenschluss von Charlottenburg nach Spandau?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie verläuft der von den Spreequellen bis nach Berlin führende #Spree-Radweg streckenmäßig im Berliner
Stadtgebiet und welche Bezirke werden jeweils in welcher Länge durchquert?
Antwort zu 1:
In Berlin verläuft der Abschnitt des Spree-Radwegs zwischen der Grenze zur Gemeinde
Erkner und der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße
streckengleich mit dem Europaradweg R1 und der Deutschland-Route D3 über
Fürstenwalder Allee – Lutherstraße – Lindenstraße – Kanalstraße – Hasenwinkel –
Triglawstraße – Brücke über den alten Spreearm – Schönhorster Straße – asphaltierter
Waldweg – Straße zum Müggelhort – asphaltierter Waldweg am Süd- und Westufer des
Großen Müggelsees – Müggelschlösschenweg – Erwin-Bock-Straße – Strandschlossweg
– Salvador-Allende-Straße – Müggelheimer Damm – Müggelheimer Straße – Lange
Brücke – Gutenbergstraße – Uferweg durch den Mentzelpark – Eiselenweg –
Angersteinweg – Spindlersfelder Straße – An der Wuhlheide (alternativ durch das Freizeitund
Erholungszentrum FEZ bei zeitweilig hohem Fußverkehrsaufkommen) – verlängerte
Rathenaustraße – Eichgestell – Straße zum Wasserwerk – Kastanienallee – Hegemeister
Weg – Waldweg – Am Walde – Fritz-König-Weg – Nalepastraße – Spreeschlossstraße –
Fährverbindung Wilhelmstrand-Baumschulenstraße – Kiehnwerderallee (alternativ
Uferpromenade bis Bulgarische Straße/Alt-Treptow-Neue Krugallee bei zeitweilig hohem
Fußverkehrsaufkommen) – Dammweg – Neue Krugallee – Alt-Treptow – Puschkinallee –
Schlesische Straße und Köpenicker Straße.
Ab der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße führt der
Spree-Radweg weiter über Holzmarktstraße – Brückenstraße – Märkisches Ufer –
Wallstraße – Inselstraße – Inselbrücke – nördlicher Uferweg – Friedrichsgracht –
Werderscher Markt – Schinkelpatz – Am Zeughaus – Kupfergraben – Weidendamm –
Weidendamm-Brücke – Schiffbauerdamm – Wilhelmstraße – Reichstagufer – LudwigErhard-Ufer
– Bettina-von-Arnim-Ufer – John-Foster-Dulles-Allee – Bellevueufer –
Holsteiner Ufer – Schleswiger Ufer – Englische Straße – Salzufer – Charlottenburger
Brücke – Einsteinufer – Ilburger Ufer – Charlottenburger Ufer – Unterführung
Schlossbrücke – Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg – Unterführung Bahnbrücke –
südlicher Spreeuferweg durch Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung
Rohrdammbrücke bis Wiesendammbrücke – Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
nördlicher Spreeuferweg – bis Am Juliusturm.
Die nach Bezirken gegliederten Durchquerungslängen betragen ca.:
 Treptow-Köpenick: 33 km
 Friedrichshain-Kreuzberg: 3 km
 Mitte: 6 km
 Charlottenburg-Wilmersdorf: 5 km
 Spandau: 6 km
Frage 2:
Welche Streckenabschnitte sind jeweils seit wann #fertiggestellt?
Antwort zu 2:
Folgende Streckenabschnitte sind fertiggestellt im Jahr:
 Grenze zur Gemeinde Erkner bis Schlossplatz in Mitte; Beschilderung auf
Bestandswegen: 2008
 Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg, Schlossbrücke bis Brücke über die
Bahnanlagen; fahrradtauglicher Ausbau: 2012
 1. Teilabschnitt des Uferweges in Charlottenburg, Charlottenburger Brücke bis
Dovebrücke; fahrradtauglicher Ausbau: 2015
Frage 3:
Welche Gründe gibt es für die noch #fehlenden Abschnitte (bitte detailliert ausführen) und wann sollen sie
voraussichtlich für die Benutzung zur Verfügung stehen?
Antwort zu 3:
Mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist vereinbart, dass der
Spree-Radweg aus touristischen GRW-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“) finanziert und in funktionsfähigen Teilabschnitten
umgesetzt werden soll. Der abschnittsweisen Beantragung von Fördermitteln sind
geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) beizufügen. Die Aufstellung der BPU obliegt den
jeweiligen Baulastträgern, die nach Bewilligung von GRW-Fördermitteln dann auch für die
Umsetzung und Abrechnung der Baumaßnahmen zuständig sind. In Abhängigkeit der
Baulastträgerschaften stellen sich die Problemlagen wie folgt dar:
 Öffentliches Straßenland:
Bisher fehlende personelle Kapazitäten in bezirklichen Straßen- und
Grünflächenämtern (SGA) zur Aufstellung bzw. Vergabe von Planungsleistungen
sowie Engpässe bei der BPU-Prüfbehörde und der Verkehrslenkung Berlin.
 Grünflächen und Kleingartenanlagen:
Neben personellen Engpässen bei den SGA ist hier eine detaillierte Planung nur in
Abstimmung mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 (VDE 17) möglich. Das
Planfeststellungsverfahren zum Spree-Umbau ist jedoch noch nicht so weit
fortgeschritten, als das, wie für BPU erforderlich, detaillierte Planungen erfolgen
könnten.
 Stege unterhalb von Brücken:
Die Machbarkeit und Konstruktion von Stegen unterhalb von Bestandsbrücken
(Bahnbrücke nördlich des Schlossgartens Charlottenburg, Rohrdammbrücke,
Schlossbrücke) erfordert u. a. die Berücksichtigung der jeweils erforderlichen
schiffbaren Breite und die Planung von Anprallschutzmaßnahmen, die wiederum
von der Umsetzung des VDE 17 bestimmt werden. Zum Teil fehlte die Bereitschaft
von Baulastträgern, z. B. wegen fehlender personeller Ressourcen oder mangels
Interesse, solche Baumaßnahmen durchzuführen.
 Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Spree:
Abgesehen davon, dass die Dimension und Konstruktion einer neuen Spreebrücke
wesentlich von der Ausprägung des VDE 17 abhängt, lag mit Blick auf die hohe
Anzahl der sanierungsbedürftigen Brücken in Berlin einerseits und auf die knappen
Personalkapazitäten in der zuständigen Brückenbauabteilung andererseits der
Schwerpunkt auf Brückeninstandsetzungen.
Auf Grund der geschilderten Problemlagen können derzeit keine gesicherten Aussagen
zur Inbetriebnahme für alle noch fehlenden Abschnitte des Spree-Radwegs getroffen
werden. Derzeit befinden sich folgende Abschnitte des Spree-Radwegs in der
Ausführungsplanung und / oder baulichen Umsetzung:
 2. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Dovebrücke bis
Caprivibrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2018
 3. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Caprivibrücke bis
Schlossbrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2017
 Spree-Radweg in Mitte zwischen Unter den Linden und Friedrichstraße bzw.
Weidendammbrücke: Fahrradtaugliche Gestaltung von Am Kupfergraben und Am
Weidendamm im Rahmen des GRW-Projektes „Tourismusnahe Umgestaltung des
Umfeldes der Museumsinsel“; Fertigstellung zurzeit nicht absehbar
 Ufer begleitender Spree-Radweg in Mitte zwischen Paulstraße und Grenze zum
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Fertigstellung 2020
Frage 4:
Teilt der Senat meine Ansicht, dass die bereits Anfang der 1980er Jahre vom Bezirk Spandau geplante
Verbindung am Ufer der Spree von Charlottenburg nach Spandau mehr als überfällig ist und als Rad- und
Wanderweg eine ideale Ergänzung zu anderen Routen wäre, die größtenteils an Hauptverkehrsstraßen
entlang führen?
Antwort zu 4:
Die Notwendigkeit einer solchen Verbindung ist unstrittig. Ergänzend ist hier anzumerken,
dass der Spree-Radweg im Spandauer Bereich vorwiegend durch Grünanlagen bzw.
Kleingartenanlagen verläuft, in denen zu Fuß Gehende gegenüber Radfahrenden Vorrang
haben. Insofern stellt der Spree-Radweg überwiegend eine Ergänzung für den
langsameren und touristischen Radverkehr dar und kann straßenbegleitende Radrouten
nicht ersetzen.
Frage 5:
Was waren die Ergebnisse einer „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008 für diesen
Streckenabschnitt?
Antwort zu 5:
Die wesentlichen Ergebnisse der „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008, die
sich nicht nur auf den Spandauer, sondern auf den gesamten westlichen Abschnitt des
Spree-Radwegs (Schlossplatz bis zur Mündung der Spree in die Havel) beziehen, waren
die gefundene Vorzugstrasse, die Feststellung der Eigentumsverhältnisse bzw. der
Baulastträgerschaften, die Ermittlung erforderlicher Baumaßnahmen sowie eine
Grobkostenschätzung.
Frage 6:
Welche Streckenführung ist für diesen Abschnitt derzeit im Detail geplant?
Antwort zu 6:
Der Spandauer Streckenabschnitt verläuft, wie u. a. unter 1. beschrieben, ab der
Bezirksgrenze zu Charlottenburg-Wilmersdorf entlang des südlichen Spreeuferwegs durch
Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung Rohrdammbrücke bis
Wiesendammbrücke und weiter über Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
nördlicher Spreeuferweg
bis Am Juliusturm.
Frage 7:
Wie und mit welchen Inhalten hat sich Berlin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
„Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17“ (Projekt 17) zur Fahrrinnenanpassung von
Havel und Spree eingebracht, um eine frühzeitige Planung für einen Rad- und
Wanderweg entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau sicherzustellen?
Antwort zu 7:
Berlin hat im Rahmen der Planauslegung zum VDE 17 die Berücksichtigung des SpreeRadwegs
entsprechend der unter 1. dargestellten Streckenführung eingefordert. Weiterhin
 wurde die geplante Führung des Spree-Radwegs in die Planfeststellungspläne zum
Spree-Umbau nachrichtlich aufgenommen.
 werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Spree-Radwegs in Mitte und
Charlottenburg-Wilmersdorf Abstimmungen mit dem Wasserstraßenneubauamt
(WNA) geführt, die auch den Anschluss des Spandauer Abschnitts beinhalten.
 besteht eine Vereinbarung mit dem WNA, zu gegebener Zeit eine das VDE-Projekt
begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz sowie der Bezirke zu bilden, um die Detailplanungen zum SpreeUmbau
und Spree-Radweg aufeinander abzustimmen.
Frage 8:
Welche sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse hat der Senat im Rahmen des bisherigen
Planfeststellungsverfahrens gewonnen?
Antwort zu 8:
Dem Senat liegen derzeit keine sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse aus dem
bisherigen Planfeststellungsverfahren vor.
Frage 9:
Muss der Bund bei der Fahrrinnenanpassung entlang der Spree einen begleitenden Betriebsweg bauen und
wer muss diesen bezahlen, wer unterhalten?
Antwort zu 9:
Nach Kenntnis des Senats erfolgt die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen in Berlin
vom Wasser aus, so dass Betriebswege entbehrlich sind. Daher ist die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes daran interessiert, (noch) vorhandene, aber nicht mehr
benötigte Betriebswege im Rahmen von zu schließenden Nutzungsverträgen z. B. den
Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) zur Nutzung zu überlassen. Die Unterhaltungsund
Verkehrssicherungspflichten gehen in solchen Fällen dann auch an die SGA über.
Frage 10:
Sieht der Senat hier die mögliche Nutzung von Synergien durch die integrierte Planung inklusive eines Radund
Wanderwegs „von Anfang an“, um spätere kostenintensive Umbauten zu verhindern?
Antwort zu 10:
Ja, aus diesem Grund soll, wie unter 7. bereits ausgeführt, eine das VDE-Projekt
begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Bezirke
gebildet werden.
Frage 11:
Teilt der Senat die Ansicht des Bezirks Spandau in der Drucksache vom 14.6.2016 (Nr. 1867/XIX), dass die
fehlende Brücke über die Spree (in südlicher Verlängerung des Grützmachergrabens) eines der
Haupthindernisse für eine Realisierung wäre?
Antwort zu 11:
Ein Fehlen der Spree-Brücke würde zwar die Führung des Spree-Radwegs entlang des
nördlichen Ufers zwischen Grützmachergraben und Mündung der Spree in die Havel
unmöglich machen, jedoch nicht das gesamte Radfernwegprojekt in Frage stellen. Sollte
sich die Errichtung einer neuen Spree-Brücke für zu Fuß Gehende und Radfahrende als
nicht umsetzbar erweisen, wofür es derzeit keinerlei Anzeichen gibt, könnte der SpreeRadweg
ab der Wiesendammbrücke südwärts über den Wiesendamm und weiter in
Richtung Westen über den Straßenzug Charlottenburger Chaussee – Ruhlebener Straße
geführt werden. Die Mündung der Spree in die Havel würde dann über den Havel-Radweg
(Klosterstraße – Stabholzgarten – Lindenufer) erreicht werden.
Frage 12:
Unter welchen finanziellen und sonstigen Voraussetzungen wäre aus Sicht des Senats der Bau des Rad- und
Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich und begleitend zum
Uferausbau im Rahmen des Projekts 17 machbar?
Antwort zu 12:
Der Spree-Radweg liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Planfeststellungsgebiets für
den Spree-Umbau. Insofern stellt der Spree-Radweg planungsrechtlich ein eigenständiges
Projekt dar, so dass dessen zeitgleiche und begleitende Umsetzung mit dem VDE 17 eher
unrealistisch erscheint. Inwieweit sich abschnittsweise Synergien ergeben könnten, wird
im Rahmen der unter 7. und 10. genannten Arbeitsgruppe zu prüfen sein.
Frage 13:
Kann für einen begleitenden Ausbau als Rad- und Wanderweg ggf. eine hälftige Finanzierung durch den
Bund eingefordert werden?
Frage 14:
Welche finanziellen Mittel müssten konkret im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen im Berliner
Abgeordnetenhaus in welchem Titel vorgesehen werden, um einen vollständigen Bau des Rad- und
Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich zum Projekt 17 sicherzustellen?
Antwort zu 13 und 14:
Wie unter 12. dargestellt, kann aus planungsrechtlichen Gründen nicht von einem den
Spree-Umbau begleitenden Ausbau des Rad- und Wanderweges ausgegangen werden.
Da, wie unter 3. bereits geschildert, mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe vereinbart worden ist, dass die bauliche Umsetzung des Spree-Radwegs in
funktionsfähigen Abschnitten aus touristischen GRW-Fördermitteln erfolgen soll, ist damit
neben dem Land Berlin auch der Bund an der Finanzierung beteiligt. Die Fördermittel
betragen 90% der Gesamtkosten, die Kofinanzierung in Höhe von 10% wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt.
Berlin, den 23.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz