BVG + Tarife: Fahrkartenkontrollen bei der BVG, aus Senat

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Frage 1:
Wieviel eigene bei der #BVG angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen angestellte
Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind diese
angestellt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Es werden 1/3 intern und 2/3 durch #Dienstleister beauftragte Fahrkartenkontrolleure im
täglichen Einsatz gestellt.
Zurzeit sind folgende Dienstleister für die BVG AöR tätig:
#WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
 #KÖTTER Sicherheits- und Ordnungsdienst SE & Co. KG
 Berliner Objektschutz und Service Eltan GmbH (#B.O.S.)“
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Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von BVG eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der BVG? Welchen
durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn? Wieviel befristete
Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die eigenen Fahrausweisprüfer und #Fahrausweisprüferinnen der BVG AöR werden
nach dem gültigen Tarifvertrag (TV-N) nach EG 3 vergütet.
Die Vergütung der einzelnen Fahrausweisprüfer/-innen der Dienstleister unterliegt der
Vertragsgestaltung zwischen der beauftragten Firma und deren Beschäftigten. Wie sich
die konkrete Vergütungslogik der Fahrausweisprüfer/-innen bei dem für die BVG AöR
tätigen Dienstleister gestaltet, entzieht sich unserer Kenntnis. Die BVG AöR wirkt
jedoch darauf hin, dass die Beschäftigten im Fahrausweisprüfdienst nicht anhand von
reinen Feststellungsprämien vergütet werden. Die Dienstleister sind vertraglich
verpflichtet, mindestens Mindestlohn bzw. nach dem gültigen Entgelttarifvertrag für die
Beschäftigten der Sicherheitsbranche in Berlin und Brandenburg zu vergüten.
Über die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge bei den für die BVG AöR tätigen
Dienstleistern liegen uns keine Informationen vor.“
Frage 3:
Warum stellt die BVG nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches Tochterunternehmen
hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie beurteilt dies der Senat?
Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, das Fahrkartenkontrolleure bei der BVG direkt und in
unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR setzt seit Jahrzehnten erfolgreich einen Mix von eigenen und externen
Fahrausweisprüfungen ein. Hierdurch können Prüfzeiten besser koordiniert und
gewährleistet werden.“
Die Personalverantwortung liegt bei der BVG. Es obliegt ihrer unternehmerischen
Verantwortung, sich teilweise des Personals externer Dienstleister zu bedienen. Aus und
Weiterbildungen sowie Ausstattung mit Sachmitteln obliegt den Dienstleistern.
Frage 4:
Wie stellt die BVG eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der Fahrkartenkontrolleure
sicher?
Antwort zu 4:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt eine qualifizierte Ausbildung im Rahmen von Schulungen und
Unterweisungen sowie anschließender Prüfung sicher. Die Dienstleister sind zusätzlich
vertraglich verpflichtet für jeden/jede Fahrausweisprüfer/in ein Befähigungsnachweis zu
erstellen. Es dürfen nur Mitarbeiter/-innen eingesetzt werden, die über einen
Befähigungsnachweis verfügen.
Die BVG AöR führt bei den Dienstleistern eine permanente Kontrolle der zu erbringenden
Leistung durch. Nicht erbrachte und nicht den Qualitätsvorgaben der BVG AöR
entsprechende Leistungen werden sanktioniert. Hierzu werden von der BVG AöR u. a.
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Stichproben durchgeführt sowie Qualitätsprüfer der BVG AöR eingesetzt, die u.a. das
Auftreten und das Verhalten der eingesetzten Fahrausweisprüfer/-innen kontrollieren.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Generell sind alle Fahrausweisprüfer/-innen verpflichtet, elektronische Fahrausweise
(EFS) mit den ihnen zur Verfügung gestellten mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE) zu
überprüfen. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen diese Verpflichtung, werden
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der BVG / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma sogenannte
„Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind diese
Prämien?
Antwort zu 6:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR zahlt generell keine sogenannten „Fangprämien“ (s. auch AW zu 2).“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Schwarzfahrer im ÖPNV, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekenn-zeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Inwiefern hat der Senat Kenntnis darüber, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt, nicht autorisierte Fahrkartenkontrolleure, im Namen der Berliner Verkehrsbetriebe unberechtigter Weise ein er-höhtes Beförderungsendgelt von „#Schwarzfahrern“ kas-sieren und wenn ja, wie viele Fälle sind dem Senat be-kannt?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In den letzten zehn Jahren wurde in unregelmäßigen Abständen in der Presse über ´Falsche Kontrollen´ berich-tet. Der BVG AöR sind solche Fälle durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden nicht gemeldet worden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Der S-Bahn liegt diesbezüglich nur ein Fall vor, wo ein geistig verwirrter Mann durch die Fahrausweiskon-trolleure und die Bundespolizei festgestellt worden ist.“
Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei-fen, um solche Fälle in der Zukunft möglichst zu vermei-den?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR weist ihre Fahrgäste darauf hin, dass #Fahrausweisprüfer sich grundsätzlich mit einem #Berechtigungsausweis im Checkkartenformat legitimieren müs-sen. Auf diesem Berechtigungsausweis werden ein Licht-bild, eine Dienstausweisnummer und die Gültigkeit (von/bis) ausgewiesen. Berechtigungsausweise des im Auftrag der BVG AöR tätigen Dienstleisters, tragen zu-sätzlich den Aufdruck ´Im Auftrag der BVG´.
Weiterhin erhält der Fahrgast für jede geleistete Zah-lung eine Quittung die ihn zur Beendigung der Fahrt im gleichen Verkehrsmittel (ohne Umsteigen) berechtigt.
Die BVG AöR bittet ihre Fahrgäste, im Falle eines Verdachts von ´Falschen Kontrolleuren´ im U-Bahn-bereich die nächste Notrufsäule aufzusuchen und den Vorfall zu melden. In der Tram oder im Bus bittet die BVG, dem Fahrer Bescheid zu geben. Weiterhin ist die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Das eingesetzte Kontroll- und Sicherheitspersonal wurde erneut sensibilisiert.“
Frage 3: Wie viele Schwarzfahrer wurden im Jahr 2015 in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin festge-stellt und wie hoch war die Einnahme aus dadurch resul-tierenden Busgeldern?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat 2015 bei Fahrscheinkontrollen rund 327 Tsd. Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Die Einnahmen daraus beliefen sich auf rund 7,2 Mio. EUR.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn wurden im Jahr 2015 insgesamt 340.058 Fahrgäste ohne einen gültigen Fahrausweis fest-gestellt und insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem Inkas-sounternehmen erlöst.“
Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer an unentdeckten Schwarzfahrern bei BVG und S-Bahn Berlin im Jahr 2015 ein?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstel-len, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Dazu liegen der S-Bahn keine statistischen Erhebun-gen bzw. Kalkulationen vor.“
Frage 5: Gibt es ein Konzept des Senats, eine geänder-te Form der Kontrolle von Fahrscheinen in Berlin zu etablieren, um die Entdeckung von Schwarzfahrern noch effizienter zu gestalten, beispielsweise in Form von Ein-lasskontrollen an Bahnhöfen, die nur ein Betreten mit gültigem Fahrschein ermöglichen?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR plant keine Änderungen an der beste-henden Kontrollpraxis.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Ein Bahnsteigsperren-System hat aus Sicht der S-Bahn in Berlin mehr Nach- als Vorteile. Ein offenes Sys-tem ist in jedem Fall deutlich kundenfreundlicher, da der Zu- und Abgang jederzeit problemlos möglich ist. Neben den hohen Investitions- bzw. Wartungskosten gibt es auch andere negative Einflüsse. So werden z.B. Kundenströme verlangsamt oder Bahnsteigräumungen im Gefahrenfall verzögert, größere Gepäckstücke oder Kinderwagen sind nur mit Schwierigkeiten durch die Sperre zu transportie-ren, kurzfristige Bahnsteig- oder Gleiswechsel sind nur schwer bzw. kaum möglich, da Fahrausweise bereits entwertet wurden. Es muss zusätzliches Personal bei technischen Störungen oder Kontrollen vorgehalten wer-den. Ein Vorteil besteht selbstverständlich in der höheren Kontrollquote. Eine Kundenakzeptanz ist vor diesem Hintergrund aber eher fraglich. Die S-Bahn Berlin opti-miert daher auch weiterhin regelmäßig ihr Kontrollkon-zept und passt dies an die aktuellen Gegebenheiten an. Zudem werden in Abstimmung mit der BVG in unregel-mäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen durchge-führt.“
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)