Fahrdienst: Ridesharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge welcher Unternehmen sind in Berlin im Rahmen des Experimentierparagraphs des
Personenbeförderungsgesetzes mit welcher Fahrzeuganzahl zugelassen?
Antwort zu 1:
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hat den #Erprobungsverkehr
des #BerlKönig mit bis zu 300 Fahrzeugen sowie den Erprobungsverkehr von
#CleverShuttle mit bis zu 150 Fahrzeugen genehmigt. Laut LABO waren mit Stand vom
September 2019 für den Erprobungsverkehr des BerlKönig 185 Fahrzeuge sowie für das
Unternehmen CleverShuttle 133 Fahrzeuge konzessioniert.
Frage 2:
Was ist über die Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse bei diesen Angeboten bekannt (Arbeitszeit/Woche,
Entlohnung, Wochenend- und Feiertagszuschläge, befristet/unbefristet, Urlaub)?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrerinnen und Fahrer sind in unterschiedlichen Vertragsmodellen befristet
eingestellt (Vollzeit, Teilzeit, Minijob). Die Arbeitsstunden der Fahrerinnen und Fahrer
betragen zwischen 5 und 45 Stunden pro Woche. Die Entlohnung der Fahrerinnen und
Fahrer liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Zusätzlich werden ein Nachtzuschlag von
25 % sowie freiwillige Zuschläge an Wochenenden und Feiertagen gezahlt. Der
Stundenlohn ist im Vergleich zu anderen Fahrdienstanbietern vollkommen unabhängig von
der Anzahl Fahrten oder dem akquirierten Umsatz und erlaubt den Fahrerinnen und
Fahrern Stabilität und Planbarkeit. Der Urlaubsanspruch entspricht mindestens dem
gesetzlichen Mindesturlaub nach Vorgabe des Bundesurlaubgesetzes.“
Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/20033 und 18/18499
verwiesen.
Das Unternehmen CleverShuttle bekundet gegenüber dem Senat die faire Behandlung
seiner Fahrerinnen und Fahrer. Diese sind nach Angaben des Unternehmens fest
angestellt und verdienen mindestens 11 Euro brutto pro Stunde, zzgl. Zuschläge und
Trinkgelder (ca. 1-2 Euro pro Fahrerstunde). Zusätzlich gewährt CleverShuttle seit
September 2018 leistungsabhängig einen Bonus i. H. v. 1,50 Euro je Stunde, für den sich
nach Angaben des Unternehmens mittlerweile ca. 80,4 % der Fahrer qualifizieren.
Zusätzlich wurde ein Karrieresystem für Fahrerinnen und Fahrer institutionalisiert, das
einen zusätzlichen Anreiz bietet, Leistung (z.B. präventives Fahren) und
Einsatzbereitschaft zu belohnen.
Frage 3:
Mit wie vielen Fahrgästen sind die Berliner Taxen durchschnittlich besetzt?
Antwort zu 3:
Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Frage 4:
Mit wie vielen Fahrgästen ist der Berlkönig durchschnittlich besetzt?
Frage 5:
Wie hoch ist der Anteil der Leerfahrten des BerlKönigs?
Antwort zu 4 und 5:
Der BerlKönig war im Durchschnitt der Monate November 2018 bis September 2019 mit
1,5 Fahrgästen besetzt. Dabei wurden 71 % der Fahrten geteilt, d.h. es waren mehrere
Fahrgäste im Fahrzeug, und 40 % der Fahrten gebündelt.
Die BVG teilt zu Leerfahrten ergänzend mit:
„Bei Buchungen können auch unbesetzte Streckenteile entstehen, um neue Fahrgäste
abzuholen. Der Großteil der Leerfahrten entsteht aber bei An- und Rückfahrten zwischen
Betriebshof und der ersten/letzten Buchung pro Fahrerschicht sowie bei den
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Ladevorgängen der elektrischen Fahrzeuge.“
Der Anteil der Leerfahrten wurde von der BVG wegen der vertraglichen Regelungen der
mit ViaVan bestehenden Forschungs- und Entwicklungskooperation in diesem
Zusammenhang nicht mitgeteilt, da dieser als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
eingestuft wird.
Frage 6:
Welche Leistungen finanzieller (mit Angabe des Gegenstandes und der Höhe), personeller (Stellenanteile,
Aufgaben) oder infrastruktureller Art erbringt die BVG für den Berlkönig?
Frage 7:
Wer erhält die Einnahmen aus dem Fahrbetrieb?
Antwort zu 6 und 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig ist eine Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und
ViaVan. Während ViaVan die wesentlichen Kosten des Experiments übernimmt,
insbesondere die operative Fahrleistung (Fahrerinnen und Fahrer sowie Fahrzeuge) sowie
die Bereitstellung von Software, stellt die BVG bestehende Betriebshöfe sowie personelle
Unterstützung (v.a. Betriebsleiter, Projektleitung, Marketing) aus Eigenmitteln ohne
gesonderte Finanzierung zur Verfügung. Die BVG ist Genehmigungsinhaber und
Kundenvertragspartner. Die Einnahmen werden verwendet, um die laufenden Kosten zu
decken.“
Frage 8:
Wer ist mit der Evaluation der in Berlin zugelassenen Ride-Sharing-Dienste beauftragt?
Frage 9:
Wann liegen aussagekräftige Evaluationen der verkehrlichen Wirkung des Berlkönigs und anderer Ride-
Sharing-Dienste vor? Wo werden sie veröffentlicht?
Antwort zu 8 und 9:
Der BerlKönig wird als auf vier Jahre begrenzter Erprobungsverkehr betrieben. Zusammen
mit der BVG hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hierfür ein
Monitoringkonzept entwickelt, das aus den Zielen des Mobilitätsgesetzes abgeleitet wurde.
Das Monitoringkonzept soll die Grundlage für die Bewertung bilden, ob der BerlKönig-
Erprobungsverkehr mit öffentlichen Verkehrsinteressen vereinbar ist. Auf dieser Grundlage
können das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Erprobungsverkehr
evaluieren. Für eine abschließende Bewertung ist es noch zu früh, der
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Senat wird zu gegebener Zeit dem Abgeordnetenhaus berichten und Ergebnisse
veröffentlichen.
Berlin, den 23.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst + BVG: Im Reich des BerlKönigs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist das Projekt „#BerlKönig“ für den Senat Teil des #ÖPNV in Berlin?
Antwort zu 1:
Nein. Es handelt sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten
öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles, #eigenwirtschaftliches Projekt der
BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als #Erprobungsverkehr für maximal vier
Jahre zugelassen ist.
Frage 2:
Wenn ja, wie #barrierefrei ist das Konzept angelegt, d.h. sind alle eingesetzten Fahrzeug vollumfänglich auch
für jede Rollstuhlnutzerin und jeden Rollstuhlnutzer geeignet?
Frage 3:
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie viele Fahrzeuge sind ggf. rolli-gerecht?
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Antwort zu 2 bis zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig ist von Anfang an als barrierefreies Angebot angelegt worden. Hierfür
befinden sich aktuell fünf barrierefreie Fahrzeuge (Typ: Mercedes V-Klasse) in der
Fahrzeugflotte. Der Zugang erfolgt für die Kundinnen und Kunden über eine Rampe in den
Rückraum der Fahrzeuge, unterstützt durch geschulte BerlKönig-Fahrerinnen und –
fahrern. Es können sowohl Elektro- als auch Faltrollstühle transportiert werden bis max.
120 cm Länge und einem Gesamtgewicht (Rollstuhl + Nutzerin/Nutzer) von 350 kg. Dies
entspricht den Vorgaben, die z.B. auch für die Mitfahrt von Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrern in Bus und Bahn gelten. In der BerlKönig-App können
mobilitätseingeschränkte Personen dies angeben und ihnen wird bei der Bestellung
automatisch eines der fünf barrierefreien Fahrzeuge zugeteilt.“
Allerdings ist dem Senat bekannt, dass die lichte Höhe im Fahrzeug von Nutzerinnen und
Nutzern mit Rollstuhl als unzureichend benannt wird.
Frage 5:
Wie wird im derzeitigen Pilotprojekt BerlKönig die Gewährleistung a) einer gleichwertigen Nutzung des
BerlKönigs für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer (z.B. gleiche Wartezeit im Mittel) b) einer
gleichwertigen Kundenzufriedenheit z.B. in Bezug auf Wartezeiten, Transportsicherheit, Sauberkeit und
Freundlichkeit von Fahrer, Akzeptanz unter den Mitfahrenden und c) einer umfassenden barrierefreien
Zugänglichkeit von App und Zahlungsmöglichkeiten evaluiert? Gibt es dazu erste Erkenntnisse und was sind
ggf. die Ergebnisse?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 20 Minuten. Der Algorithmus und der
ausreichende Platz in den barrierefreien Fahrzeugen sorgen dafür, dass bei allen Fahrten
die Möglichkeiten für Fahrtbündelungen einzelner Fahrtgäste/-buchungen bestehen. 96 %
der Fahrten mit dem BerlKönig wurden von Menschen mit Rollstuhlnutzung mit gut oder
sehr gut bewertet. Die Zufriedenheit von Kundinnen und Kunden wird kontinuierlich
gemessen und ausgewertet. In diesem Zusammenhang gehen Rückmeldungen von
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ein, die bearbeitet werden, um das Angebot des
BerlKönig zu verbessern. Als Konsequenz gibt es beispielsweise in ausgewählten und
barrierefreien BVG Kundenzentren innerhalb des Bediengebiets für Interessierte bereits
die Möglichkeit, auf dort festinstallierten Monitoren (gut erreichbar von einem Rollstuhl
aus) mittels intuitiver Bedienung den BerlKönig zu bestellen. In denselben Kundenzentren
können gegen Bargeldzahlung Gutscheine für die Nutzung des BerlKönig-Dienstes
erworben werden.“
Frage 6:
Wann werden alle Fahrzeuge inklusive sein – erst mit der 100%-igen Barrierefreiheit des gesamten Berliner
ÖPNVs im Jahr 2022 oder früher?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Da der Algorithmus dynamisch auf Fahrtanfragen reagiert und eine hinreichende Anzahl
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an barrierefreien Fahrzeugen in der BerlKönig-Flotte vorhanden ist, kann schon heute
über 90 % der Nachfrage an barrierefreien Fahrten sofort bedient werden.“
Frage 7:
Hält der Senat ein neues Angebot, dass bereits bei seinem Start nicht inklusive im Sinne der geltenden UNBRK
ist, für zeitgemäß?
Antwort zu 7:
Entfällt.
Frage 8:
Wann wird es für die Bereiche der Stadt außerhalb des S-Bahnrings ein dem BerlKönig vergleichbares und
umfassend barrierefreies Angebot geben, um für Menschen mit Handicap in allen Teilen der Stadt Mobilität
zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Der Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP, Kapitel IV) benennt die Vorgehensweise und
Bedingungen für die Einrichtung von Bedarfssammelverkehren, die zudem bereits in der
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17589 ausführlich benannt wurden.
Frage 9:
In welchem Verhältnis sieht der Senat das Modellprojekt BerlKönig als (inklusives) Verkehrsangebot zum
Inklusionstaxi? Welche Funktionen sollen beide Verkehrsmittel innerhalb eines Gesamtkonzepts der
Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderung in Berlin einnehmen?
Antwort zu 9:
Der BerlKönig dient der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten bzw. Verkehrsmittel
in einem begrenzten Bediengebiet – hier Ridepooling im Bedarfsverkehr mit virtuellen
Haltestellen. Diese Erprobung steht durch die Einbindung von barrierefreien Fahrzeugen
auch mobilitätseingeschränkten Personen offen.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in seiner aktuellen Fassung keine
Anforderungen an die barrierefreie Taxen-Ausstattung; der Einsatz barrierefreier Taxen
erfolgt auf freiwilliger Basis. Daher soll durch das Förderprogramm Inklusionstaxi des
Landes Berlin die Spontaneität und die Selbstbestimmung von mobilitätseingeschränkten
Personen bei der Benutzung von Taxen, für die nach den Regularien des PBefG eine
Beförderungspflicht im gesamten Stadtgebiet besteht, verbessert werden.
Berlin, den 02.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz