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Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge welcher Unternehmen sind in Berlin im Rahmen des Experimentierparagraphs des
Personenbeförderungsgesetzes mit welcher Fahrzeuganzahl zugelassen?
Antwort zu 1:
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hat den #Erprobungsverkehr
des #BerlKönig mit bis zu 300 Fahrzeugen sowie den Erprobungsverkehr von
#CleverShuttle mit bis zu 150 Fahrzeugen genehmigt. Laut LABO waren mit Stand vom
September 2019 für den Erprobungsverkehr des BerlKönig 185 Fahrzeuge sowie für das
Unternehmen CleverShuttle 133 Fahrzeuge konzessioniert.
Frage 2:
Was ist über die Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse bei diesen Angeboten bekannt (Arbeitszeit/Woche,
Entlohnung, Wochenend- und Feiertagszuschläge, befristet/unbefristet, Urlaub)?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrerinnen und Fahrer sind in unterschiedlichen Vertragsmodellen befristet
eingestellt (Vollzeit, Teilzeit, Minijob). Die Arbeitsstunden der Fahrerinnen und Fahrer
betragen zwischen 5 und 45 Stunden pro Woche. Die Entlohnung der Fahrerinnen und
Fahrer liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Zusätzlich werden ein Nachtzuschlag von
25 % sowie freiwillige Zuschläge an Wochenenden und Feiertagen gezahlt. Der
Stundenlohn ist im Vergleich zu anderen Fahrdienstanbietern vollkommen unabhängig von
der Anzahl Fahrten oder dem akquirierten Umsatz und erlaubt den Fahrerinnen und
Fahrern Stabilität und Planbarkeit. Der Urlaubsanspruch entspricht mindestens dem
gesetzlichen Mindesturlaub nach Vorgabe des Bundesurlaubgesetzes.“
Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/20033 und 18/18499
verwiesen.
Das Unternehmen CleverShuttle bekundet gegenüber dem Senat die faire Behandlung
seiner Fahrerinnen und Fahrer. Diese sind nach Angaben des Unternehmens fest
angestellt und verdienen mindestens 11 Euro brutto pro Stunde, zzgl. Zuschläge und
Trinkgelder (ca. 1-2 Euro pro Fahrerstunde). Zusätzlich gewährt CleverShuttle seit
September 2018 leistungsabhängig einen Bonus i. H. v. 1,50 Euro je Stunde, für den sich
nach Angaben des Unternehmens mittlerweile ca. 80,4 % der Fahrer qualifizieren.
Zusätzlich wurde ein Karrieresystem für Fahrerinnen und Fahrer institutionalisiert, das
einen zusätzlichen Anreiz bietet, Leistung (z.B. präventives Fahren) und
Einsatzbereitschaft zu belohnen.
Frage 3:
Mit wie vielen Fahrgästen sind die Berliner Taxen durchschnittlich besetzt?
Antwort zu 3:
Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Frage 4:
Mit wie vielen Fahrgästen ist der Berlkönig durchschnittlich besetzt?
Frage 5:
Wie hoch ist der Anteil der Leerfahrten des BerlKönigs?
Antwort zu 4 und 5:
Der BerlKönig war im Durchschnitt der Monate November 2018 bis September 2019 mit
1,5 Fahrgästen besetzt. Dabei wurden 71 % der Fahrten geteilt, d.h. es waren mehrere
Fahrgäste im Fahrzeug, und 40 % der Fahrten gebündelt.
Die BVG teilt zu Leerfahrten ergänzend mit:
„Bei Buchungen können auch unbesetzte Streckenteile entstehen, um neue Fahrgäste
abzuholen. Der Großteil der Leerfahrten entsteht aber bei An- und Rückfahrten zwischen
Betriebshof und der ersten/letzten Buchung pro Fahrerschicht sowie bei den
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Ladevorgängen der elektrischen Fahrzeuge.“
Der Anteil der Leerfahrten wurde von der BVG wegen der vertraglichen Regelungen der
mit ViaVan bestehenden Forschungs- und Entwicklungskooperation in diesem
Zusammenhang nicht mitgeteilt, da dieser als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
eingestuft wird.
Frage 6:
Welche Leistungen finanzieller (mit Angabe des Gegenstandes und der Höhe), personeller (Stellenanteile,
Aufgaben) oder infrastruktureller Art erbringt die BVG für den Berlkönig?
Frage 7:
Wer erhält die Einnahmen aus dem Fahrbetrieb?
Antwort zu 6 und 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig ist eine Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und
ViaVan. Während ViaVan die wesentlichen Kosten des Experiments übernimmt,
insbesondere die operative Fahrleistung (Fahrerinnen und Fahrer sowie Fahrzeuge) sowie
die Bereitstellung von Software, stellt die BVG bestehende Betriebshöfe sowie personelle
Unterstützung (v.a. Betriebsleiter, Projektleitung, Marketing) aus Eigenmitteln ohne
gesonderte Finanzierung zur Verfügung. Die BVG ist Genehmigungsinhaber und
Kundenvertragspartner. Die Einnahmen werden verwendet, um die laufenden Kosten zu
decken.“
Frage 8:
Wer ist mit der Evaluation der in Berlin zugelassenen Ride-Sharing-Dienste beauftragt?
Frage 9:
Wann liegen aussagekräftige Evaluationen der verkehrlichen Wirkung des Berlkönigs und anderer Ride-
Sharing-Dienste vor? Wo werden sie veröffentlicht?
Antwort zu 8 und 9:
Der BerlKönig wird als auf vier Jahre begrenzter Erprobungsverkehr betrieben. Zusammen
mit der BVG hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hierfür ein
Monitoringkonzept entwickelt, das aus den Zielen des Mobilitätsgesetzes abgeleitet wurde.
Das Monitoringkonzept soll die Grundlage für die Bewertung bilden, ob der BerlKönig-
Erprobungsverkehr mit öffentlichen Verkehrsinteressen vereinbar ist. Auf dieser Grundlage
können das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Erprobungsverkehr
evaluieren. Für eine abschließende Bewertung ist es noch zu früh, der
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Senat wird zu gegebener Zeit dem Abgeordnetenhaus berichten und Ergebnisse
veröffentlichen.
Berlin, den 23.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz