Straßenverkehr: Aktueller Bauzustand der Berliner Autobahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten #Erhaltungs- und #Instand-setzungsmaßnahmen an den Berliner #Autobahnen sind baureif vorbereitet und welche befinden sich in der Pla-nung, für wann ist die jeweilige Realisierung geplant und wie viel kosten die jeweiligen Maßnahmen?

Antwort zu 1: Geplante Fahrbahninstandsetzungsar-beiten sollen in 2015 auf der BAB A 100 zwischen den Anschlussstellen Schmargendorf und Kurfürstendamm abschnittsweise in beiden Fahrtrichtungen erfolgen. Die Kosten für diese Maßnahmen betragen voraussichtlich 3,5 Mio. €. Erhaltungsmaßnahmen an Berliner Autobahnen sind für die A 115 zwischen der Anschlussstelle Spanische Allee und der Landesgrenze Berlin-Brandenburg (grund-hafte Erneuerung ab 2016, Kosten ca. 8,2 Mio. €) und die A 114 zwischen dem Autobahndreieck Pankow und der Anschlussstelle Pasewalker Straße (grundhafte Erneue-rung mit Standstreifen frühestens ab 2016, Kosten ca. 28 Mio. €) in Vorbereitung. Frage 2: Welche konkreten Erhaltungs- und Instand-setzungsmaßnahmen für Bauwerke (Tunnel und Brücken) der Berliner Autobahnen sind baureif vorbereitet und welche befinden sich in der Planung, für wann ist die jeweilige Realisierung geplant und wie viel kosten die jeweiligen Maßnahmen? Antwort zu 2: In die o.g. Erhaltungsmaßnahmen auf den Strecken der Bundesautobahn werden sowohl die kreuzenden Bauwerke als auch die Bauwerke im Zuge der Strecke einbezogen. Darüber hinaus erfolgt der Ersatzneubau des Kreu-zungsbauwerks im Kleeblatt Zehlendorf (ab Ende 2015, Kosten 11,0 Mio. €). Für kleinere Erhaltungs- und Instandsetzungsmaß-nahmen an den Strecken und Bauwerken der Bundesau-tobahnen stehen ca. 7 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Frage 3: In welcher Form werden bei den Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der A111 bereits die Anforderungen für die künftige Nachnutzung des Flugha-fens Tegel berücksichtigt? Antwort zu 3: Die Planung der Erhaltungs- und In-standsetzungsmaßnahmen auf der A 111 wurde noch nicht begonnen. Aktuell ergeben sich aus den Plänen für die Nachnutzung des Flughafens Tegel keine Anforde-rungen, die im Rahmen von Erhaltungs- und Instandset-zungsmaßnahmen auf der A 111 berücksichtigt werden müssten. Berlin, den 15. Oktober 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2014)

Straßenverkehr: Sanierung Bundesautobahn A114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten #Erhaltungs- und #Instandsetzungsmaßnahmen sind im Zuge der grundhaften Er-neuerung der #A114 geplant? Ist zur Vorbereitung dieser Maßnahmen ein #Planfeststellungsverfahren notwendig? Wenn ja, für welche Maßnahmen? Frage 2: Welche, der in der Antwort auf die Schriftli-che Anfrage 17/13171 aufgezählten #Brücken werden im Rahmen der Sanierung mit saniert bzw. neu gebaut (bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflis-ten)? Werden auch angrenzende Brücken und Überfüh-rungsbauwerke, die über die A114 führen, mit saniert bzw. neu gebaut (wenn ja, bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflisten)? Erfolgt auch eine Instandsetzung der Brücke über die A114 in der Bucher Straße? Ist im Rahmen der Grunderneuerung der A114 auch ein Ersatzneubau der Heinersdorfer Brücke vorgese-hen? Wenn ja, wie wird während der Sanierung die Ver-kehrsführung aufrechterhalten? Antwort zu 1 und 2: Die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt beabsichtigt im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen, die A 114 auf Grund ihres Zustandes vollständig („grundhaft“) zu er-neuern. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung, passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung) wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt. Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der Autobahn) werden er-tüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke, Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu errichtet (Pankebrü-cke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen, insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Die Heinersdorfer Brücke bzw. „andere angrenzende Brücken“ sind nicht Gegenstand dieser Maßnahme. Aus dem gegenwärtigen Planungsstand der Erhal-tungsmaßnahme lässt sich keine Notwendigkeit eines planrechtlichen Verfahrens zur Erlangung von Baurecht (z.B. Planfeststellung) ableiten. Frage 3: Liegt ein aktuelles Schallschutzgutachten für die A114 vor, das die aktuelle Verkehrsbelegung berück-sichtigt? Wenn ja, werden dadurch weitere Schallschutz-maßnahmen begründet. Welche Schallschutzmaßnahmen werden insgesamt bei der grundhaften Erneuerung herge-stellt? Antwort 3: Das bisher vorliegende Lärmgutachten er-fordert keine, über den Bestand hinaus gehenden Lärm-schutzmaßnahmen, allerdings wird mit dem Bau eines neuen Fahrbahnbelages eine deutlich spürbare Lärmredu-zierung einher gehen. Die Auftragsverwaltung strebt die Verwendung eines sowohl in lärmschutztechnischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht möglichst hochwertigen Belages an. Zu diesem Zweck werden entsprechende Gespräche mit dem Bund geführt werden. Frage 4: Wann werden die Baumaßnahmen der grund-haften Erneuerung beginnen und wie lange werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 5: Wie hoch werden die Kosten für die grund-hafte Erneuerung und die damit verbundenen Baumaß-nahmen sein? Und welchen Anteil daran trägt jeweils das Land Berlin? Antwort zu 4 und 5: Der Stand der aktuellen Ablauf-planung geht von einem Baubeginn in 2016 aus. Die Arbeiten werden ca. dreieinhalb Jahre andauern. Gegenwärtig werden Baukosten von ca. 33 Mio. € an-genommen, die ausschließlich dem Bund zuzurechnen sind. Berlin, den 04. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2014)