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Frage 1:
Welche Straßen in Lichterfelde-West im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden bisher auf die energiesparende
#LED-Beleuchtung umgerüstet?
Antwort zu 1:
In den nachfolgenden Straßen im Ortsteil Lichterfelde wurden bereits #Gasleuchten durch
#LED-Leuchten ersetzt:
· Marienplatz (zwölf Leuchten),
· Müllerstraße und Wormbacher Weg (jeweils vier Leuchten),
· Lindenstraße, Soester Straße und Zerbster Straße (jeweils drei Leuchten),
· Dollartstraße, Dürerstraße, Genfer Weg, Jägerndorfer Zeile, Stockweg,
Willdenowstraße (jeweils zwei Leuchten),
· Aarauer Straße, Achenseeweg, Am Pfarracker, Brauerstraße, Darser Straße,
Fürstenstraße, Großbeerenstraße, Huntestraße, Jägerstraße, Jenbacher Weg,
Knesebeckstraße, Köhlerstraße, Koloniestraße, Krahmerstraße, Lotzestraße,
Mercatorweg, Ortlerweg, Pertisauer Weg, Potsdamer Straße, Prausestraße,
Resedenstraße, Salzunger Pfad, Sarntaler Weg, Schwelmer Straße, Sonneberger
Weg, Steinäckerstraße, Steinheilpfad, Steinmetzstraße, Troppauer Straße, Tuxer
Steig, Undinestraße, Weddigenweg, Wüllenweberweg (jeweils eine Leuchte).
Frage 2:
Für welche Straßen in Lichterfelde-West ist in den kommenden 10 Jahren eine Umrüstung geplant?
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Frage 3:
Welche Gründe führen dazu, dass in Lichterfelde bspw. in der Jägerndorfer Zeile und der Curtiusstr.,
#Gasaufsatzleuchten durch LED-Leuchten ersetzt werden?
Antwort zu 2 und 3:
Derzeit ist in den nachfolgenden Straßen die Umrüstung einzelner Standorte geplant:
Celsiusstraße, Dorstener Straße, Fügener Weg, Hildburghauser Straße, Holbeinstraße
Holtheimer Weg, Jenbacher Weg, Kaiserstraße, Koloniestraße, Am Pfarracker, AdolfMartens-Straße, Alsterweg, Luisenstraße, Neuchateller Straße, Parallelstraße, Stanzer
Zeile, Zerbster Straße.
An den betroffenen Standorten sind die Maste irreparabel defekt. Das war auch der
Hintergrund für den Ersatz der Leuchten in der Jägerndorfer Zeile. Bis zur Umrüstung aller
Lichtpunkte in den Straßen dient die LED-Leuchte provisorisch zur Ausleuchtung des
Straßenraumes.
Die Umrüstung in der Curtiusstraße erfolgte bereits 2013, hier wurden die
Gasreihenleuchten gegen Elektroleuchten mit Kompaktleuchtstofflampe ausgetauscht.
Aktuell sind keine Vorhaben in Vorbereitung, die eine Umrüstung der Gasleuchten ganzer
Straßenzüge in Lichterfelde zum Inhalt haben.
Frage 4:
Warum werden nicht die Bündelpfeilermasten der Gasaufsatzleuchten aufgearbeitet und wiederverwendet?
Antwort zu 4:
Seit Jahren werden die #Bündelpfeilermaste bei der #Gasumrüstung aufgearbeitet. Sie
kommen zum Einsatz, wenn es sich bei der LED-Leuchte um einen Nachbau der
Gasaufsatzleuchte handelt. Bei modernen LED-Leuchtenformen können sie nicht
verwendet werden.
Nicht an allen Standorten stehen die Gasaufsatzleuchten auf Bündelpfeilermasten. Im
Ortsteil Lichterfelde sind zum Beispiel an rund 50 Prozent der Standorte Stahlmasten, die
nicht wiederverwendet werden können.
Frage 5:
Sind dem Senat Leuchtkonzepte bekannt, bei denen der Beleuchtungskörper Gas durch einen
Beleuchtungskörper LED ersetzt werden kann und zugleich eine Stromversorgung der Leuchte über
Solarenergie erfolgen kann? Wenn ja, wie beurteilt der Senat die Tauglichkeit solcher Lösungen unter den
Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Kosten der Sanierung, Kosten des Betriebes, Energieeinsparung?
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Antwort zu 5:
Solarprovisorien (Solarpanele) kommen zur provisorischen Beleuchtung an Standorten mit
defekten Gasleuchten zum Einsatz, wenn eine Stromversorgung nicht kurzfristig
sichergestellt werden kann. Die dauerhaft nicht akzeptable Ausleuchtung des
Straßenraumes, der Kontrollaufwand zur Sicherstellung des Betriebes und die
Betriebskosten dieser Anlagen sprechen gegen einen langfristigen Einsatz dieser Lösung.
Frage 6:
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass Gasaufsatzleuchten durch erscheinungsgleiche
Leuchten mit LED-Leuchtkörper ersetzt werden?
Frage 7:
Wie kann sichergestellt werden, dass in dem städtebaulich weitgehend geschlossenen klassizistisch bebauten
Gebiet Lichterfelde West (Umgrenzt von Bahnlinie S1, Dahlemer Weg, Finckensteinallee, Carstennstr.,
Luzerner Str., Goerzallee, Drakestraße) die dort vorhandenen Gaslaternen ausschließlich durch
bauartähnliche/ erscheinungsgleiche LED-Leuchten ersetzt werden?
Antwort zu 6 und 7:
Eine Entscheidung über die endgültige Leuchten- und Mastform wird erst getroffen, wenn
die Gasumrüstung für den kompletten Straßenzug geplant wird. Im Regelfall werden diese
Maßnahmen für den ganzen Ortsteil vorbereitet. Denkmalschutzrechtliche
Rahmenbedingungen und verfügbare Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu
wählenden Leuchtentyps berücksichtigt.
Berlin, den 25.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz