Straßenverkehr: Einschränkungen auf der Anna – Nemitz – Brücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum gibt es auf der #Anna-Nemitz-Brücke #Verkehrseinschränkungen? Seit wann bestehen diese #Beschränkungen und wann ist mit der Aufhebung dieser Beschränkungen zu rechnen? Antwort zu 1: Auf der östlichen Seite der #Brücke ist das #Fugenband, welches den Übergang vom Brücken-überbau zum #Widerlager abdichtet, defekt. Da sich dieses Fugenband im mittleren Fahrstreifen Richtung Treptow nach oben wölbt und eine Gefahr sowohl für den Gerade-aus-Verkehr als auch für die Linksabbieger von der Auto-bahn kommend darstellt, musste diese Gefahrenstelle am 02. August 2014 abgesichert werden. Mit einer Aufhe-bung der Beschränkung ist nach einem Austausch des gesamten Fugenbandes voraussichtlich im Frühjahr 2015 zu rechnen. Frage 2: Welche Instandsetzungsarbeiten sind zur Be-seitigung der Verkehrseinschränkungen notwendig? Wann werden diese Arbeiten beauftragt? Antwort zu 2: Für eine fachgerechte und dauerhafte Instandsetzung muss das Fugenband über die gesamte Brückenbreite ersetzt werden. Bei dem Fugenband han-delt es sich um eine Sonderkonstruktion, die speziell angefertigt werden muss. Für die Ausführung der Arbei-ten sind umfangreiche Verkehrseinschränkungen erforder-lich. Es müssen Verkehrssicherungskonzepte erarbeitet werden. Diese befinden sich in der Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Mit Einarbeitung dieser Randbedingungen wird im Januar eine Leistungsanfrage an das bauausführende Unternehmen gerichtet werden. Eine Beauftragung kann daher voraussichtlich Anfang 2015 erfolgen. Frage 3: Ist durch die Bauarbeiten oder den Brücken-zustand eine Erweiterung der Verkehrseinschränkungen zu erwarten? Antwort zu 3: Ja, siehe auch Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wann wurde die Anna-Nemitz-Brücke er-richtet und bestehen gegenüber der Herstellungsfirma gegebenenfalls noch Regressansprüche? Antwort zu 4: Die Brücke wurde 2002 errichtet. Es bestehen keine Mängelbeseitigungsansprüche. Frage 5: Welche voraussichtlichen Kosten werden durch die Instandsetzung anfallen? Antwort zu 5: Die Ausgaben für die Instandsetzung der Fugenbandkonstruktion betragen ca. 80.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für Leistungen zur Verkehrssi-cherung. Die Kosten sind vom Bundesministerium für für Verkehr und digitale Infrastruktur zu tragen, da sich die Brücke in der Baulast des Bundes befindet. Berlin, den 05. Januar 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)